Pflegegrad beantragen: Wie Sie eine Pflegestufe beantragen
Oft stellen sich Pflegebedürftige und Angehörige die Frage, wo und wie sie einen Pflegegrad beantragen müssen, um Leistungen für die Pflege zu bekommen. Auf unserer Seite finden Sie alle wichtigen Informationen.
Pflegegrad beantragen: Das Wichtigste in Kürze
- Wer pflegebedürftig ist und Leistungen für die Pflege beziehen möchte, muss grundsätzlich einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen.
- Der Antrag auf einen Pflegegrad muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
- Nach der Antragstellung wird im Rahmen eines Gutachtens die Pflegebedürftigkeit überprüft. Auf Basis der Ergebnisse wird vom Gutachter ein Pflegegrad empfohlen.
- Die Pflegekasse entscheidet darüber, ob der empfohlene Pflegegrad erteilt wird.
Warum muss man einen Pflegegrad beantragen?
Kein Pflegegrad, keine Leistungen für die Pflege
Die Leistungen der Pflegekasse sind an die fünf Pflegegrade gekoppelt. Das bedeutet: Kein Pflegegrad, keine Pflegeleistungen. Daher muss grundsätzlich ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden, um Leistungen für die Pflege von Pflegebedürftigen zu erhalten. Darüber hinaus müssen Antragsteller innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben, um ihren Anspruch auf Leistungen für die Pflege geltend zu machen.
Wer sollte den Pflegegrad beantragen?
Der Antrag auf den Pflegegrad sollte vom Pflegebedürftigen gestellt werden. Es kann jedoch vorkommen, dass Pflegebedürftige beispielsweise krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage sind, selbst den Antrag zu stellen. In einem solchen Fall kann der Antrag auch von einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer gestellt werden. Dabei sollten dem Antrag stets eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beiliegen.
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Wo muss man einen Pflegegrad beantragen?
Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag auf einen Pflegegrad muss generell bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt werden. Da die Pflegekassen den Krankenkassen angeschlossen sind, kann der Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese kümmert sich dann um die Weiterleitung der Unterlagen an die Pflegekasse.
Wie kann man einen Pflegegrad beantragen?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, um einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen – schriftlich, telefonisch oder über einen Pflegestützpunkt.
Antrag auf Pflegegrad telefonisch stellen
Versicherte können bei der Pflegekasse anrufen und einen Pflegegrad beantragen. Die Pflegeversicherung gibt Auskunft darüber, welche Pflegekasse zuständig ist.
Antrag auf Pflegegrad schriftlich stellen
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen formlosen Antrag per Brief bei der Pflegekasse einzureichen.
Antrag auf Pflegegrad beim Pflegestützpunkt stellen
Der Antrag auf einen Pflegegrad kann auch über sogenannte Pflegestützpunkte von Kranken- und Pflegekassen gestellt werden. In jedem Bundesland gibt es solche Pflegestützpunkte. Dort erhalten Antragsteller alle wichtigen Informationen, die notwendigen Formulare sowie Unterstützung rund ums Thema Pflege.
In 6 Schritten eine Pflegestufe beantragen
Schritt 1: Pflegebedürftigkeit feststellen | Wenn auffällt, dass Angehörige beispielsweise aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen immer häufiger auf Hilfe und Unterstützung im Alltag angewiesen sind, kann ein Anspruch auf Pflegeleistungen bestehen. |
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Schritt 2: Pflegekasse kontaktieren, Antrag stellen | In einem solchen Fall sollte die Pflegekasse kontaktiert und ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden. |
Schritt 3: Formulare ausfüllen | Die Pflegekasse sendet dem Antragsteller per Post die notwendigen Formulare zu. Diese müssen ausgefüllt, unterschrieben und an die Pflegekasse zurückgeschickt werden. |
Schritt 4: Begutachtung | Ist der Antrag gestellt, wird im Anschluss zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ein Termin mit einem Gutachter vereinbart. Die Begutachtung findet beim Antragsteller zu Hause statt. Es wird überprüft, inwieweit die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beeinträchtigt ist. |
Schritt 5: Bescheid der Pflegekasse | Der Gutachter spricht auf Basis des Pflegegutachtens gegenüber der Pflegekasse lediglich eine Empfehlung für einen Pflegegrad aus. Die Pflegekasse entscheidet letztendlich darüber, ob der Pflegegrad erteilt wird und lässt dem Antragsteller einen entsprechenden Bescheid zukommen. |
Schritt 6: Recht auf Widerspruch | Grundsätzlich kann gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch eingelegt werden – beispielsweise dann, wenn kein Pflegegrad oder ein zu geringer Pflegegrad erteilt wurde. |
Kriterien der Begutachtung zur Festlegung eines Pflegegrades
Wozu dient die Begutachtung?
Bei der Begutachtung geht es generell darum festzustellen, inwieweit Pflegebedürftige im Alltag zu Hause auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Dazu wird mit einem Gutachter ein Termin beim Pflegebedürftigen vor Ort vereinbart. Im Rahmen des sogenannten NBA (Neues Begutachtungsassessment) werden Einschränkungen in unterschiedlichen Bereich überprüft. Insgesamt werden sechs Bereiche hinsichtlich der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen überprüft und mit Punkten bewerten. Die vergebene Punktezahl ist in Summe an einen der fünf Pflegegrade gekoppelt. Dabei gilt: Je höher die Punktezahl, desto höher der vom Gutachter empfohlene Grad für die Pflege.
Neues Begutachtungsassessment
Nach welchen Kriterien wird der Grad der Pflege ermittelt?
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Mobilität
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Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
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Psychische Verfassung
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Selbstversorgung
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Belastbarkeit im Krankheitsfall
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Alltag und soziale Kontakte
Wann wird welcher Pflegegrad erteilt?
Einstufung der Pflegegrade nach Pflegegrad-Punkte-Tabelle
Die folgende Tabelle, deren Angaben auf § 61b SGB XII beruhen, gibt Auskunft über die Punktezahlen im Begutachtungsverfahren zur Feststellung der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen und der dazugehörigen Pflegegrade.
Grad der Selbstständigkeit | Punktezahl | Pflegegrad |
---|---|---|
Geringe Beeinträchtigungen | 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
Erhebliche Beeinträchtigungen | 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
Schwere Beeinträchtigungen | 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
Schwerste Beeinträchtigungen | 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
Schwerste Beeinträchtigungen, besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung | ab 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
Eilantrag auf einen Pflegegrad
In besonderen Fällen einen Eilantrag auf einen Pflegegrad stellen
Es gibt Situationen, in denen ein Eilantrag auf einen Pflegegrad gestellt werden kann. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn ein Pflegebedürftiger aufgrund einer Operation oder Krankheit im Krankenhaus ist und abzusehen ist, dass der Patient nach dem Krankenhausaufenthalt kaum in der Lage sein wird, seinen Alltag allein zu bewältigen. In einem solchen Fall kann der Sozialdienst des Krankenhauses kontaktiert werden. Dieser hilft dabei, mit dem Medizinischen Dienst (heute: MD, früher: MDK) möglichst schnell eine Eileinstufung für den Pflegebedürftigen zu erreichen. Der Eilantrag hat den Zweck, dass der Pflegebedürftige unmittelbar Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält. Das notwendige Gutachten zur Festlegung des Pflegegrades wird erst im Nachhinein erstellt.
Einen höheren Pflegegrad beantragen
Wann kann man einen höheren Pflegegrad beantragen?
Ein bereits zugewiesener Pflegegrad und damit verbundene Leistungen können unter Umständen nicht mehr dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf eines Pflegebedürftigen entsprechen. Das kann beispielweise vorkommen, wenn eine Krankheit über die Zeit hinweg vorangeschritten ist und sich dadurch die körperliche Verfassung eines Pflegebedürftigen verschlechtert hat. In solchen Fällen kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf eine Höherstufung des Pflegegrades gestellt werden, um mehr Pflegeleistungen zu erhalten.
Wie muss ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad gestellt werden?
Für einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades ist ein kurzer formloser Brief an die Pflegekasse ausreichend. Diese lässt dem Antragsteller entsprechende Formulare zukommen, die ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegekasse zurückgeschickt werden müssen. In einigen Fällen wird nochmal ein Gutachten erstellt, um den gestiegenen Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen zu überprüfen. Im Anschluss daran erhält der Pflegebedürftige von der Pflegekasse einen Bescheid darüber, ob der beantragte Pflegegrad erteilt wurde. Im Zweifelsfall kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse eingelegt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, um einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen – schriftlich, telefonisch oder über einen Pflegestützpunkt.
Telefonisch den Pflegegrad beantragen
Versicherte können bei der Pflegekasse anrufen und einen Pflegegrad beantragen. Die Pflegeversicherung gibt Auskunft darüber, welche Pflegekasse zuständig ist.
Schriftlich den Pflegegrad beantragen
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen formlosen Antrag per Brief bei der Pflegekasse einzureichen.
Beim Pflegestützpunkt den Pflegegrad beantragen
Der Antrag auf einen Pflegegrad kann auch über sogenannte Pflegestützpunkte von Kranken- und Pflegekassen gestellt werden. In jedem Bundesland gibt es solche Pflegestützpunkte. Dort erhalten Antragsteller alle wichtigen Informationen, die notwendigen Formulare sowie Unterstützung rund ums Thema Pflege.
Wann bekommt man einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu bekommen, müssen Pflegebedürftige zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Dem Antrag folgt ein Begutachtungsverfahren, das der Feststellung der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen dient. Ein Gutachter überprüft die noch vorhandene Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und bewertet diese anhand eines Punktesystems. Es muss mindestens eine "geringe Beeinträchtigung" der Selbstständigkeit vorliegen, um den Pflegegrad 1 zu erhalten. Der Pflegegrad wird lediglich vom Gutachter empfohlen. Ob der Pflegegrad erteilt wird, obliegt der Entscheidung der Pflegekasse. Diese lässt dem Pflegebedürftigen einen entsprechenden Bescheid zukommen.