Die drei Pflegestufen

Bis zum Ende des Jahres 2016 gab es in der Pflege die sogenannten drei Pflegestufen. Diese wurden zum Jahresbeginn 2017 von den neuen fünf Pflegegraden abgelöst. Erfahren Sie alles zum Thema Pflegestufen auf unserer Seite.


Pflegestufen: Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Pflegestufe?

Die alten Pflegestufen

In der Pflege gab es bis zum Ende des Jahres 2016 die sogenannten drei Pflegestufen. Jede Pflegestufe beschrieb gemäß den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) den Hilfsbedarf für Pflegebedürftige. Dabei galt: Je höher der Hilfsbedarf, desto höher die Pflegestufe und die damit verbundenen Leistungen, die gegenüber der Pflegeversicherung geltend gemacht werden konnten.

Ablösung der alten Pflegestufen durch die neuen Pflegegrade

2017 wurde dieses System in der Pflege durch die heute geltenden fünf Pflegegrade abgelöst. Ausschlaggebend dafür war das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Über das Gesetz wurde die Pflegebedürftigkeit neu definiert und orientiert sich seither am Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Personen. Ebenso wurden neue Begutachtungsrichtlinien zur Beurteilung der Selbstständigkeit eingeführt.

Viele Menschen verwenden auch heute noch den Begriff der Pflegestufe, obwohl sie in der Regel von einem neuen Pflegegrad sprechen.

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Die drei Pflegestufen

Im Pflegeversicherungsgesetz waren drei Pflegestufen verankert, die die Pflegebedürftigkeit unterschiedlich beschrieben:

  • Pflegestufe 1 ("Erhebliche Pflegebedürftigkeit)
  • Pflegestufe 2 ("Schwerpflegebedürftigkeit")
  • Pflegestufe 3 ("Schwerstpflegebedürftigkeit")

Der Sonderfall Pflegestufe 0

Im System der Pflegestufen wurde die Pflegebedürftigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen nicht anerkannt. Der Grund dafür bestand darin, dass in solchen Fällen meist keine körperlichen Einschränkungen vorlagen. So hatten unter anderem auch Menschen, die an Demenz erkrankt waren, keinen Anspruch auf die entsprechenden Leistungen der Pflege bzw. Pflegeversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen konnte jedoch bis zum Ende des Jahres 2016 der sogenannte Pflegegrad 0 erteilt werden, der an einen entsprechenden Leistungsanspruch gekoppelt war. Dieser konnte dann geltend gemacht werden, wenn im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder die MEDIPROOF GmbH eine "erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz" von Antragsstellern festgestellt wurde.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegestufe

Pflegestufe beantragen

Um die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, mussten Versicherte eine Pflegestufe beantragen.

Begutachtung der Pflegebedürftigkeit zur Erteilung von Pflegestufen

Daraufhin wurde im Rahmen einer Begutachtung durch den MDK oder die MEDICPROOF GmbH geprüft, ob Antragssteller aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen täglich für eine Mindestzeit auf fremde Hilfe angewiesen waren. Zwei Kriterien waren ausschlaggebend für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und die Erteilung einer Pflegestufe: der Bedarf an Grundpflege und der dafür zeitliche Aufwand.

Zeitlicher Pflegeaufwand als Hauptkriterium für die Erteilung einer Pflegestufe

Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und die Erteilung einer Pflegestufe war vor allem der zeitliche Aufwand für die Pflege entscheidend. So wurden im Rahmen der Begutachtung detaillierte Informationen darüber eingeholt, wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nahm. Dabei galt: Je größer der zeitliche Aufwand für die Pflege, desto höher die Pflegestufe und der damit verbundene Leistungsanspruch.

Pflegestufe bei Krankheit

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit im System der Pflegestufen

Wie bereits erwähnt, musste vor Einführung der Pflegegrade eine körperliche Beeinträchtigung bei Antragsstellern vorliegen, damit diese eine der drei Pflegestufen erhalten konnten. Das Verständnis von Pflegebedürftigkeit war sozusagen an Krankheiten gekoppelt, die den Antragssteller in seinen körperlichen Fähigkeiten einschränkten.

Mit dem Beginn des Jahres 2017 änderte sich das Verständnis hinsichtlich des Begriffs "Pflegebedürftigkeit" grundlegend. Der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Antragsstellern rückte ins Zentrum der neuen Definition von Pflegebedürftigkeit. Das nahm auch Einfluss auf die Richtlinien des Begutachtungsverfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Seither fokussieren die Begutachtungsrichtlinien nicht mehr länger nur den zeitlichen Aufwand für die Pflege und die Summe aller Krankheiten, die zu körperlichen Einschränkungen führen. Heute ist der Grad der Selbstständigkeit ausschlaggebend. Einfach formuliert: je unselbstständiger ein Antragssteller, desto höher der Pflegebedarf und der Pflegegrad.

Pflegestufe bei Demenz

Das neue Verständnis von Pflegebedürftigkeit hat vor allem für Menschen mit Demenz Vorteile, wenn es um die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geht. Seit 2017 gehören nämlich auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen zu den Bewertungskriterien im Begutachtungsverfahren zur Selbstständigkeit. Das bedeutet, dass Demenzkranke heute den gleichen Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse haben wie rein körperlich Beeinträchtigte. Welcher Pflegegrad Patienten mit Demenz zugeteilt wird und wie hoch der Leistungsanspruch ausfällt, hängt vom Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit ab.

Pflegestufe bei Krebserkrankung

Oft kommt es vor, dass Menschen mit einer Krebserkrankung zunehmend ihre Selbstständigkeit verlieren und pflegebedürftig werden. Daher ist es ratsam, frühzeitig einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen, wenn eine Krebserkrankung diagnostiziert wird, die aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Pflege eines Erkrankten einhergehen wird. Für den Fall, dass eine an Krebs erkrankte Person bereits einen Pflegegrad hat, kann dieser unter Umständen erhöht werden.

Pflegestufe bei Parkinson

Parkinson ist eine Erkrankung des Nervensystems. Besonders häufig tritt die unheilbare Krankheit bei älteren Menschen auf. Oft sind Menschen mit Parkinson auf Unterstützung im Alltag angewiesen, da ihnen zunehmend das Stehen und Gehen schwerfällt. Daher sollte auch für an Parkinson erkrankte Personen ein Pflegegrad beantragt werden, damit entsprechende Pflegeleistungen geltend gemacht und in Anspruch genommen werden können.

Pflegestufen und Leistungen

Geld je Pflegestufe

Welche Leistungen Pflegebedürftige erhielten, hing von der erteilten Pflegestufe ab. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Höhe der monatlichen Leistungen in Anhängigkeit von der erteilten Pflegestufe.

PflegestufeLeistung
Pflegestufe 0 bei Demenz231 €
Pflegestufe 1468 €
Pflegestufe 21.144 €
Pflegestufe 31.612 €
Pflegestufe 3 bei Härtefall1.995 €

Widerspruch bei Ablehnung einer Pflegestufe

Nicht jeder Antrag auf eine Pflegestufe wurde von der Pflegekasse bewilligt. Es kam aus unterschiedlichen Gründen vor, dass Anträge abgelehnt wurden und Pflegebedürftige keinen Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse geltend machen konnten. In solchen Fällen hatten Pflegebedürftige das Recht, Widerspruch gegen die Antragsablehnung einzulegen. Auch wenn die Pflegestufen von den neuen fünf Pflegegraden abgelöst wurden, besteht grundsätzlich weiterhin das Widerspruchsrecht gegen entsprechende Ablehnungsbescheide. Folgendes muss dabei beachtet werden:

  • Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Ablehnungsbescheid erhoben werden
  • Der Widerspruch kann formlos oder schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden

Pflegestufe erhöhen

Höhere Pflegestufe, mehr Leistungen

Die Leistungen für Pflegebedürftige waren an die Pflegestufen gekoppelt. Dabei galt: Je höher die Pflegestufe, desto höher der Leistungsanspruch. Es konnte jedoch vorkommen, dass die Leistungen einer bestimmten Stufe nicht mehr ausreichend waren, um den Pflegebedarf finanziell zu decken. Das konnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand eines Pflegebedürftigen verschlechtert hatte, sodass dieser auf deutlich mehr Unterstützung und Pflege angewiesen war. In solchen Fällen konnte eine höhere Pflegestufe, die mit mehr Pflegeleistungen verbunden war, beantragt werden. Bei Antragsstellung erfolgte ein entsprechendes Prüfverfahren durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder die MEDICPROOF GmbH. Auch heute können Pflegebedürftige einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen, der weiterhin mit einem Prüfverfahren bei den zuständigen Behörden verbunden ist. 

Neue Pflegegrade ersetzen alte Pflegestufen

Das System der drei Pflegestufen wurde 2017 abgelöst. Seither gibt es die fünf Pflegegrade, sprich Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Im Rahmen einer Pflegebegutachtung wird anhand eines Punktesystems überprüft, welcher Pflegegrad Pflegebedürftigen erteilt werden kann. Das Verfahren dient dazu, den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit festzustellen. Je öfter Pflegebedürftige im Prüfverfahren bei der Bewältigung von Aufgaben auf fremde Unterstützung angewiesen sind, desto mehr Punkte werden angehäuft. Die im Begutachtungsverfahren vergebenen Punkte werden letztendlich addiert und das Ergebnis wird einem Pflegegrad zugeordnet, mit dem ein Anspruch auf bestimmte Leistungen in der Pflege verbunden ist.

Die folgende Tabelle, deren Angaben auf § 61b SGB XII beruhen, gibt Auskunft über die Punktezahl und die dazugehörigen Pflegegrade:

Grad der SelbstständigkeitPunktezahlPflegegrad
Geringe Beeinträchtigungen12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
Erhebliche Beeinträchtigungen27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
Schwere Beeinträchtigungen47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
Schwerste Beeinträchtigungen70 bis unter 90Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigungen, besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgungab 90 bis 100Pflegegrad 5

Die neuen Pflegegrade und Leistungen

Auch im neuen System der Pflegegrade ist der Anspruch auf bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen an den jeweils anerkannten Pflegegrad von Pflegebedürftigen gekoppelt. Welche Leistung mit welchem Grad verbunden ist, erfahren Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Pflegestufe?

Bis zum Ende des Jahres 2016 gab es die sogenannten drei Pflegestufen. Jede Pflegestufe beschrieb gemäß den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) den Hilfsbedarf pflegebedürftiger Personen. Dabei galt: je höher der Hilfsbedarf, desto höher die Pflegestufe und der damit verbundene Leistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung.

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Wie viele Pflegestufen gibt es?

Bis zum Jahresende 2016 gab es drei Pflegestufen. Diese wurden 2017 von den fünf Pflegegraden abgelöst.

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