Informationen zum Geldwäschegesetz (GwG) für die Vertragsbestatter der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG (Treuhand)

Was ist der rechtliche Hintergrund?

Die Treuhand gehört seit Juni 2018 zu den "Verpflichteten". Für diese Gruppe gelten besondere Pflichten bei der Sorgfalt. Somit müssen sich alle Vertragspartner legitimieren – auch die Personen, die für sie auftreten (also Vertreter bzw. Betreuer): Dies schreibt das neu gefasste GwG so vor.

Wo steht im GwG, dass sich die Vertragspartner der Treuhand legitimieren müssen?

Das stellen die Abschnitte "Identifizierung" und "Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung" klar (§ 11 und § 12 GwG).

Warum müssen sich Vertragsbestatter und Treugeber legitimieren?

Den Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag schließen drei Beteiligte: Der/die Treugeber, der Vertragsbestatter und die Treuhand. Weil die Treuhand "Verpflichteter" ist, müssen sich die beiden anderen Vertragspartner legitimieren.

Wie können sich Vertragsbestatter legitimieren?

Bei der Legitimation unterscheiden wir zwischen natürlichen und juristischen Personen.

Natürliche Personen haben Einzelfirmen („Inhaber Max Mustermann“). Hier brauchen wir die Gewerbeanmeldung und den Personalausweis des Inhabers in Kopie.

Was gilt für eine juristische Person (eingetragener Kaufmann, GmbH, KG, GmbH & Co. KG etc.)?

Schicken Sie uns einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister und eine Personalausweiskopie der vertretungsberechtigten Person. Bei der „GmbH & Co. KG“ bitte auch für die Verwaltungs-GmbH.

 

Warum ist die rechtsverbindlich unterschriebene Vereinbarungserklärung absolut notwendig?

Nach §17 GwG dürfen wir die Identifizierung durch Dritte (Vertragsbestatter) durchführen lassen. Der Vertragsbestatter erfüllt damit die allgemeinen Sorgfaltspflichten der Treuhand. Die notwendigen Erklärungen und rechtlichen Vorgaben stehen in der Vereinbarungserklärung.