Das Wichtigste in Kürze
- Erbschaft: Das Vermögen und die vererblichen Verbindlichkeiten eines Verstorbenen gehen auf seine Erben über.
- Erbfolge: Wer erbt, bestimmen ein Testament, ein Erbvertrag oder die gesetzlichen Regelungen.
- Pflichtteil: Bestimmte Angehörige können auch bei einer Enterbung einen Anspruch auf Geld haben.
- Erbausschlagung: Wer eine Erbschaft ausschlagen möchte, muss gesetzliche Fristen und Formvorschriften beachten.
Was gehört zum Erbe?
Zum Erbe gehören grundsätzlich die Vermögenswerte und vererblichen Schulden eines Verstorbenen. Dazu zählen beispielsweise Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge, Wertgegenstände und offene Kredite. Die Gesamtheit der hinterlassenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird als Nachlass bezeichnet. Mit dem Tod des Erblassers geht dieser auf die Erben über (§ 1922 BGB).
Wer erbt nach einem Todesfall?
Wer eine Erbschaft erhält, richtet sich nach den Bestimmungen in einem Testament, einem Erbvertrag oder nach der gesetzlichen Erbfolge.
Liegt keine wirksame abweichende Verfügung von Todes wegen vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei werden Verwandte in verschiedene Ordnungen von Erben eingeteilt:
- Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und weitere Abkömmlinge des Verstorbenen.
- Erben zweiter Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge, beispielsweise Geschwister.
- Erben dritter Ordnung: Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge.
Verwandte einer näheren Ordnung schließen Verwandte entfernterer Ordnungen grundsätzlich von der gesetzlichen Erbfolge aus.
Welche Stellung haben Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge?
Ehepartner gehören nicht zu den Erben erster Ordnung. Sie haben ein eigenständiges gesetzliches Erbrecht (§ 1931 BGB) und können neben den Verwandten des Verstorbenen erben. Wie hoch der gesetzliche Erbteil ausfällt, hängt insbesondere davon ab, welche Angehörigen vorhanden sind und in welchem Güterstand die Ehepartner gelebt haben. Auch eingetragene Lebenspartner haben ein eigenständiges gesetzliches Erbrecht.
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil?
Ein Erbe wird Rechtsnachfolger des Verstorbenen, übernimmt dessen vererbliche Rechte und Pflichten und wird mit einer bestimmten Quote am gesamten Nachlass beteiligt. Ein Pflichtteilsberechtigter hat dagegen grundsätzlich einen Anspruch auf eine Geldzahlung gegen die Erben. Ein Pflichtteilsanspruch kann beispielsweise Kindern oder Ehegatten zustehen, wenn sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Kann man eine Erbschaft ausschlagen?
Ja, eine Erbschaft kann ausgeschlagen werden, beispielsweise wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. In bestimmten Auslandsfällen verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 BGB). Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erklärt werden. Wer eine Ausschlagung erwägt, sollte sich frühzeitig informieren, da eine bereits angenommene Erbschaft grundsätzlich nicht mehr ausgeschlagen werden kann.
Wer bezahlt die Bestattung aus dem Erbe?
Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB). Die Pflicht zur Übernahme der Beerdigungskosten ist jedoch von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht zu unterscheiden. Diese regelt, wer als nächster Angehöriger bei einem Todesfall in der Familie eine ordnungsgemäße Bestattung veranlassen muss.
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Häufig gestellte Fragen
Ja. Die Erbschaft geht grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers auf die berufenen Erben über. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung ist dafür nicht erforderlich. Das Recht zur fristgerechten Ausschlagung bleibt bestehen.
Ja. Erben übernehmen grundsätzlich auch die vererblichen Schulden des Verstorbenen.
Ja. Durch ein wirksames Testament oder einen Erbvertrag kann eine Person von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Bestimmte nahe Angehörige können trotz Enterbung einen Pflichtteilsanspruch besitzen.
Vermerk
Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.