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BdSt | Bund der Steuerzahler untersucht Friedhofsgebühren

BdSt-Vergleich zeigt: Bestattungen sind 2021 teurer geworden.

Bestattungen sind in diesem Jahr im Vergleich zu 2020 teurer geworden. Das Sargwahlgrab kostet im Landesdurchschnitt in diesem Jahr 3.173 Euro. Im vorigen Jahr waren es 3.135 Euro. Das Urnenreihengrab kostet nun durchschnittlich 1.426 Euro, 2020 waren es 1.340 Euro. Das zeigt der diesjährige BdSt-Vergleich der Friedhofs- und Bestattungsgebühren.

Eine Bestattung in einem Sargwahlgrab ist in Gladbeck, Kerpen und Velbert besonders teuer. Hier werden über 5.000 Euro fällig. Gütersloh dagegen verlangt für ein Sargwahlgrab weniger als 2.000 Euro. Eine Erklärung für solche Unterschiede ist die Grabnutzungsgebühr, die eng mit der Nutzungszeit verknüpft ist. In Gladbeck ist die Nutzungzeit mit 33 Jahren relativ lang. In Dinslaken, Dortmund und Gelsenkirchen z.B. beträgt sie 25 Jahre. Das Positivbeispiel der Stadt Iserlohn zeigt aber, dass die Grabnutzungszeit alleine nicht ausschlaggebend ist. Die Ruhezeit in Iserlohn beträgt 40 Jahre, trotzdem verlangt die Stadt nur eine halb so hohe Grabnutzungsgebühr wie Gladbeck.

Auswertung als PDF unter

steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_Nordrhein-Westfalen/Dateien/Friedhofsgeb%C3%BChren_2021.pdf

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