Das Wichtigste in Kürze
- Ein Krematorium übernimmt die Einäscherung einer verstorbenen Person und die damit verbundenen technischen und organisatorischen Abläufe.
- Vor der Einäscherung werden Identität, Unterlagen und die erforderlichen Freigaben kontrolliert.
- Vor einer Feuerbestattung wird eine zweite ärztliche Leichenschau durchgeführt. Die konkreten Vorgaben richten sich nach dem Bestattungsrecht des jeweiligen Bundeslandes.
- Nach der Kremation werden die verbliebenen mineralischen Bestandteile aufbereitet, eindeutig zugeordnet und in eine verschlossene Aschekapsel gefüllt.
- Möglichkeiten zur Abschiednahme oder Trauerfeier unterscheiden sich von Krematorium zu Krematorium.
Welche Aufgaben hat ein Krematorium?
Ein Krematorium übernimmt die unmittelbar mit der Einäscherung verbundenen organisatorischen, dokumentarischen und technischen Aufgaben. Der eigentlichen Kremation gehen dabei mehrere Kontroll- und Vorbereitungsschritte voraus. Typische Aufgaben sind:
- Annahme des Sarges und Erfassung der verstorbenen Person
- Kontrolle der Identitäts- und Begleitunterlagen
- sichere und gekühlte Aufbewahrung bis zur Einäscherung
- Organisation beziehungsweise Ermöglichung der zweiten Leichenschau
- Vorbereitung und Durchführung der Kremation
- Dokumentation des Ablaufs
- Aufbereitung und eindeutige Zuordnung der Asche
- Befüllung und Kennzeichnung der Aschekapsel
- Bereitstellung beziehungsweise Weitergabe der Aschekapsel an die dafür berechtigte Stelle
Krematorien sind nicht mit einem Bestattungsunternehmen gleichzusetzen. Das Bestattungsinstitut organisiert in der Regel die Bestattung und begleitet die Angehörigen. Das Krematorium ist dagegen insbesondere für die Einäscherung und die damit verbundenen Abläufe zuständig.
Wie ist ein Krematorium aufgebaut?
Ein Krematorium besteht aus mehreren Funktionsbereichen, die für die unterschiedlichen Schritte vor, während und nach einer Einäscherung benötigt werden. Die genaue räumliche und technische Gestaltung unterscheidet sich je nach Anlage.
Typische Bereiche sind die Verwaltung und Annahme, gekühlte Aufbewahrungsräume, Räume für Untersuchungen und Kontrollen sowie der technische Bereich mit den Einäscherungsanlagen. Hinzu kommen Bereiche für die Aufbereitung und Aufbewahrung der Aschekapseln.
Manche Krematorien verfügen außerdem über eigene Abschieds- oder Trauerräume. Dort können Angehörige je nach Angebot eine Trauerfeier abhalten oder vor der Einäscherung ein letztes Mal vom geliebten Menschen Abschied nehmen.
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Was passiert nach der Ankunft eines Verstorbenen im Krematorium?
Nach der Ankunft wird die verstorbene Person zunächst registriert und eindeutig identifiziert. Anschließend wird der Leichnam im Sarg bis zu den weiteren Kontrollen und der Einäscherung sicher aufbewahrt.
Die Überführung zum Krematorium erfolgt in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen. Bei der Annahme werden die Angaben zur verstorbenen Person und die vorhandenen Unterlagen geprüft und dem jeweiligen Vorgang zugeordnet.
Für die Identifikation nutzen Krematorien dokumentierte Kennzeichnungs- und Kontrollverfahren. Vom Eintreffen des Sarges bis zum Verschließen der Aschekapsel muss die Identität des Verstorbenen jederzeit eindeutig nachvollziehbar sein.
Bis alle Voraussetzungen für die Einäscherung erfüllt sind, wird der Sarg in dafür vorgesehenen Räumen aufbewahrt. Der genaue organisatorische Ablauf kann sich von Krematorium zu Krematorium unterscheiden.
Welche Kontrollen und Voraussetzungen gelten vor der Kremation?
Vor der Kremation müssen die erforderlichen Unterlagen sowie die medizinisch-rechtlichen Voraussetzungen geprüft sein. Eine Einäscherung erfolgt erst, wenn die notwendigen Freigaben vorliegen.
Zweite Leichenschau vor der Feuerbestattung
Vor der Einäscherung wird eine zweite ärztliche Leichenschau durchgeführt. Sie dient insbesondere dazu, vor der unwiderruflichen Kremation noch einmal zu prüfen, ob Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod bestehen.
Die rechtlichen Einzelheiten ergeben sich aus dem Bestattungsrecht der Bundesländer. Durchführung, Zuständigkeit und weitere Voraussetzungen können sich daher regional unterscheiden.
Ergeben sich Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod oder besteht weiterer Klärungsbedarf, darf die Einäscherung erst erfolgen, wenn die erforderlichen Prüfungen und Freigaben abgeschlossen sind.
Prüfung der Unterlagen und Identität
Zusätzlich werden die für die Kremation erforderlichen Unterlagen geprüft. Welche Dokumente im Einzelnen benötigt werden, hängt unter anderem vom jeweiligen Bundesland und vom konkreten Todesfall ab.
Auch nach Abschluss der formalen Kontrollen muss die eindeutige Zuordnung erhalten bleiben. Dafür setzen Krematorien Kennzeichnungs- und Dokumentationsverfahren ein, die den Verstorbenen vom Sarg bis zur späteren Aschekapsel begleiten.
Wie läuft die Einäscherung im Krematorium ab?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Sarg mit der verstorbenen Person der Einäscherungsanlage zugeführt. Die Kremation findet kontrolliert in einer dafür vorgesehenen Ofenanlage statt. Anschließend wird die verbliebene Asche für die Befüllung der Aschekapsel aufbereitet.
Die Einäscherung ist jedoch nur ein Teil der Feuerbestattung. Während Kremation beziehungsweise Einäscherung den Vorgang im Krematorium bezeichnet, umfasst die Feuerbestattung auch die weiteren Schritte bis zur späteren Beisetzung der Urne.
Ausführliche Informationen zum eigentlichen Kremationsprozess finden Sie in unserem Ratgeber zur Einäscherung.
Was passiert nach der Einäscherung mit der Asche?
Nach der Einäscherung werden die verbliebene Kremationsasche aufbereitet und anschließend in eine eindeutig gekennzeichnete Aschekapsel gefüllt. Die zuvor angelegte Dokumentation stellt sicher, dass die Asche auch nach der Kremation zweifelsfrei der verstorbenen Person zugeordnet werden kann.
Zur Identitätssicherung kommt häufig ein feuerfester Identifikationsträger zum Einsatz, der den Verstorbenen durch den Kremationsprozess begleitet. Nach Abschluss der Aufbereitung wird die Aschekapsel verschlossen und entsprechend gekennzeichnet.
Anschließend wird die Aschekapsel entsprechend dem Auftrag und den geltenden Vorschriften für die weitere Bestattung bereitgestellt oder an eine dafür berechtigte Stelle weitergegeben. Die konkreten Vorgaben richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der gewählten Bestattungsform.
Können Angehörige im Krematorium Abschied nehmen?
In einigen Krematorien haben Angehörige die Möglichkeit, sich vor der Einäscherung persönlich zu verabschieden oder eine Trauerfeier durchzuführen. Ob und in welcher Form dies möglich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Krematorium und dessen zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten. Möglich sein können beispielsweise:
- eine Abschiednahme am Sarg
- eine Trauerfeier in einem Abschiedsraum oder einer Trauerhalle
- die Begleitung des Sarges bis zu einem bestimmten Übergabepunkt
- eine spätere Abschiednahme an der Urne
Einige Krematorien ermöglichen Angehörigen darüber hinaus, bestimmte Schritte vor der eigentlichen Kremation zu begleiten. Dies gehört jedoch nicht zum allgemeinen Leistungsumfang jedes Krematoriums und sollte vorab mit dem Bestattungsunternehmen oder der jeweiligen Einrichtung abgestimmt werden.
Kremationsverfügung
Was kostet eine Einäscherung im Krematorium?
Für die Einäscherung fallen Krematoriumskosten beziehungsweise Kremierungsentgelte an. Eine allgemeingültige Summe lässt sich nicht nennen, da sich Preise und enthaltene Leistungen je nach Krematorium unterscheiden. Je nach Anbieter und Leistungsumfang können beispielsweise Kosten entstehen für:
- die Einäscherung
- die zweite Leichenschau
- zusätzliche Aufbewahrungszeiten
- die Aschekapsel beziehungsweise damit verbundene Leistungen
- zusätzliche organisatorische Leistungen
- besondere Abschieds- oder Trauerangebote
Die Kosten des Krematoriums sind nicht mit den gesamten Kosten einer Feuerbestattung gleichzusetzen. Zusätzlich können unter anderem Bestatterleistungen, Friedhofs- beziehungsweise Beisetzungskosten, amtliche Gebühren und weitere Fremdleistungen entstehen.
Eine konkrete Kosteneinschätzung sollte deshalb auf Grundlage des gewählten Krematoriums und der tatsächlich benötigten Leistungen erfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Ein Krematorium ist der Ort, an dem die Einäscherung durchgeführt wird. Die Feuerbestattung bezeichnet dagegen die Bestattungsart insgesamt und umfasst neben der Kremation zum Beispiel auch die Trauerfeiern und die anschließende Beisetzung der Asche.
Die zweite Leichenschau dient insbesondere dazu, vor der unwiderruflichen Einäscherung noch einmal zu prüfen, ob Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod bestehen. Die Durchführung und Zuständigkeiten richten sich nach dem Bestattungsrecht des jeweiligen Bundeslandes.
Es gibt keine einheitliche Aufenthaltsdauer im Krematorium. Die Dauer hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Einäscherung ab, wann die erforderlichen Unterlagen, Untersuchungen und Freigaben vorliegen und wie der organisatorische Ablauf des jeweiligen Krematoriums geplant ist.
Krematorien nutzen mehrere aufeinander abgestimmte Kontrollen zur Identitätssicherung. Häufig kommt zusätzlich ein feuerfester Identifikationsträger zum Einsatz, der den Kremationsprozess begleitet. So lässt sich die Asche anschließend eindeutig der verstorbenen Person zuordnen.
Ja, einige Krematorien verfügen über eigene Räume für Abschiednahmen oder Trauerfeiern. Welche Möglichkeiten angeboten werden, ist von der jeweiligen Einrichtung abhängig und sollte vorab mit dem Krematorium oder dem betreuenden Bestattungsunternehmen abgestimmt werden.
Alle Fragen zum Krematorium beantwortet Ihr Bestatter vor Ort
Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.
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