
In Kürze: Todesfall-Checkliste
- umgehende Verständigung eines Arztes oder einer Ärztin, der oder die den Tod offiziell feststellt
- Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt (ca. 80 € Gebühr)
- Bei Sterbefall im Krankenhaus: Ausstellung des Totenscheins durch das dortige Personal
- Der Totenschein wird benötigt, um die Sterbeurkunde im Standesamt beantragen zu können
- Verwandte des Verstorbenen anrufen
- enge Freunde des Verstorbenen anrufen
- Absprache über weiteres Vorgehen
In der Regel können Sie bei dem Tod eines Angehörigen bei Ihrem Arbeitsgeber einige Tage Sonderurlaub einreichen.
- Die Sterbeurkunde muss spätestens am folgenden Werktag nach dem Todesfall im Standesamt beantragt werden.
- Benötigt werden:
- Totenschein
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- Personalausweis/Reisepass
- Wenn verheiratet: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, außerdem ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners bei Verwitweten
- Wenn geschieden: Scheidungsurteil
- der eigene Personalausweis/Reisepass
Es ist hilfreich sich mehrere Sterbeurkunden ausstellen zu lassen, da diese für viele Formalitäten benötigt werden (Versicherungen, Arbeitgeber etc.).
- Gehen Sie die Versicherungen des Verstorbenen durch und informieren Sie diese über den Sterbefall.
- Eile ist geboten bei folgenden Versicherungen:
- Lebensversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Unfallversicherung
- Prüfen Sie, ob Unterlagen vorhanden sind, die Wünsche des Verstorbenen für die Beerdigung formulieren (eventuell ein Vorsorgevertrag)
- Gibt es ein Sterbegeldvertrag, mit dem die Bestattung bezahlt werden kann?
- Wenn der Verstorbene kein Geld hatte, trägt der Erbe die Kosten.
- Bestattungsunternehmen zur Organisation des Leichentransports und der Beerdigung informieren
- Wenn der Verstorbene beschäftigt war, muss der Arbeitgeber über den Todesfall informiert werden.
- Anfordern von Personalpapieren, Lohnsteuerkarten, Versicherungsnachweis der Rentenversicherung
- Eventuelle Ansprüche geltend machen (z. B. Hinterbliebenenversorgung)
- Wurde ein Testament hinterlassen, das nicht schon amtlich hinterlegt wurde, muss dies an das Nachlassgericht überreicht werden.
- das Nachlassgericht ist das letzte zuständige Amtsgericht am Wohnort der verstorbenen Person.
- Hat der Verstorbene zur Miete gewohnt, müssen Hinterbliebene das Mietsverhältnis kündigen.
- Auflösung des Haushalts
- Herstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung
- Kaution einfordern
- Verträge mit Versorgern kündigen (Strom, Wasser, Gas, Internet, Telefon)
- Vereinsmitgliedschaft kündigen
- Abonnements kündigen
- Verträge kündigen/auflösen
- Reisen oder Bestellungen stornieren
- Bankkonten auflösen
- War die verstorbene Person verheiratet, kann Hinterbliebenenrente beantragt werden. Dafür benötigt werden:
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- 3 Monate Anspruch auf höhere Hinterbliebenenrente (Sterbevierteljahr), danach normale Hinterbliebenenrente:
- Antrag spätestens nach 30 Tagen nach dem Tod
- Hat der Verstorbene anspruchsberechtige Kinder, kann Waisenrente beantragt werden:
Geburtsurkunde der Kinder benötigt
- Alle Erwerber (Erben, Begünstigte einer Lebensversicherung etc.) müssen das Finanzamt über das Erbe innerhalb von 3 Monaten benachrichtigen.
- Erbschaftssteuer wird fällig
1. Was unmittelbar nach dem Todesfall zu tun ist
Der Tod eines geliebten Menschen versetzt Familienangehörige im ersten Moment oft in einen Schockzustand. In tiefer Trauer und mit der Situation überfordert, können viele Angehörige in dieser Zeit oft keinen klaren Gedanken fassen und wissen nicht, was im Todesfall zu tun ist. Das ist absolut verständlich. Doch auch wenn der Tod eines Familienmitglieds schmerzt, müssen sich die Angehörigen um wichtige Dinge kümmern – sowohl unmittelbar nach dem Todesfall als auch in den Tagen danach.
1.1 Todesfall zu Hause
Verstirbt ein Mensch zu Hause und wird von Angehörigen tot aufgefunden, ist das natürlich eine emotionale Ausnahmesituation. Auch wenn der Tod eines geliebten Menschen ein Schock ist und es schwerfällt, klare Gedanken zu fassen, muss umgehend nach dem Todesfall ein Arzt oder eine Ärztin kontaktiert werden. Diese/r muss den Tod der verstorbenen Person offiziell feststellen und den Totenschein an die Angehörigen ausstellen. Der Totenschein ist ein wichtiges Dokument, das für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt wird. Die Sterbeurkunde müssen Sie spätestens am folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt beantragen.
1.2 Todesfall in der Öffentlichkeit
Es kann auch vorkommen, dass eine Person an einem öffentlichen Ort verstirbt – beispielsweise aufgrund eines plötzlichen Herzinfarktes oder eines tödlichen Unfalls. In einem solchen Fall muss man unmittelbar den Rettungsdienst kontaktieren.
1.3 Todesfall im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung
Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, kümmert sich die Einrichtung um organisatorische Angelegenheiten und informiert die Angehörigen über den Todesfall – nicht zuletzt deshalb, weil diese wichtige Formalitäten in Bezug auf die Bestattung und Verträge des Verstorbenen regeln müssen.
1.4 Benachrichtigung der engsten Angehörigen im Todesfall
Unabhängig davon, unter welchen Umständen ein geliebter Mensch verstirbt, sollten die engsten Angehörigen noch am selben Tag – am besten unmittelbar nach dem Tod – von den Hinterbliebenen informiert werden. Sofern der Verstorbene noch berufstätig war, sollte auch sofort der Arbeitgeber über den Todesfall informiert werden.
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2. Wichtige Dokumente, Unterlagen & Formalitäten im Todesfall
Neben der Trauer kommen auf die Angehörigen in den Tagen nach einem Todesfall auch einige bürokratische Aufgaben zu. Daher ist es wichtig, die Dokumente und Unterlagen der verstorbenen Person zu sichten und zu sammeln, um diese Formalitäten zu erledigen. Ihr Bestatter unterstützt und berät Sie dabei gerne.
2.1 Persönliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen sowie ein Nachweis über den letzten Wohnsitz.
- Todesbescheinigung vom Arzt / von der Ärztin: Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen. Sie sollten gemäß der ärztlichen Gebührenordnung nicht mehr als 80 Euro betragen.
- Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Ebenfalls benötigt werden Angaben zu betrieblichen Renten, die über ehemalige Unternehmen liefen.
- Personenstandsurkunden: Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, genügt die Vorlage einer Urkunde, die den Personenstand des Verstorbenen nachweist.
2.2 Versicherungen und Vorsorge
- Bestattungsvorsorgevertrag, falls ein solcher vom Verstorbenen im Vorfeld abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen
- Versicherungsunterlagen (Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherungen (einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
2.3 Testament und Verfügungen
- Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das Nachlassgericht oder den Notar, auch für die Ausstellung von einem Erbschein für Erbende
- letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Beisetzung als Seebestattung gewünscht wird
2.4 Sonstige Unterlagen
- Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist
Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. empfiehlt, die Dokumente in einem Ordner zusammenzustellen und in entsprechenden Abständen zu aktualisieren. Ein solcher Vorsorgeordner kann über unseren Shop bestellt werden.
3. Planung und Durchführung der Bestattung
Nachdem die dringendsten Angelegenheiten nach dem Tod eines Angehörigen erledigt wurden, ist es an der Zeit, sich um die Bestattung zu kümmern. Hat der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, ist die Art und Weise der Beerdigung bereits vom Verstorbenen hinterlegt worden. Dann muss das jeweilige Bestattungsunternehmen informiert werden, um die Bestattung zu besprechen. Wenn zusätzlich eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, sind eventuell auch schon viele der aufkommenden Kosten gedeckt. Ist das nicht der Fall, oder reicht die Versicherung nicht aus, müssen der Regel nach die Erben die (weiteren) Kosten tragen und die Planung der Bestattung übernehmen. Dabei unterstützt das gewählte Bestattungsunternehmen.
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3.1 Bestattungsunternehmen benachrichtigen
Der Verstorbene kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden.
Es ist sinnvoll, ein Bestattungsunternehmen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu kontaktieren, damit der Bestatter den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. In vielen Bundesländern ist bis zu 36 Stunden nach dem Todesfall eine Aufbahrung des Toten zu Hause möglich, damit Angehörige vom Verstorbenen Abschied nehmen können. Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist.
3.2 Vor der Trauerfeier
- Besorgung der Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes. Es muss nicht überall eine Original-Sterbeurkunde vorgelegt werden – bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen reicht eine Kopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
- Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
- Terminfestlegung bei der Gemeinde und / oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung / Bestattung
- Terminfestlegung mit dem Pfarrer/Trauerredner
- musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
- Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
- Auslegung einer Kondolenzliste
- Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
- Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
- Druck von Trauerbriefen oder -karten
- Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
- Druck von Sterbebildern (wo es regional üblich ist)
3.3 Nach der Trauerfeier
- Aufgabe von Dankanzeigen
- Druck von Dankbriefen oder -karten
- Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
- Antrag auf einen Erbschein durch Erbende
- Steuererklärung nach dem Sterbefall

4. Sonstige wichtige Angelegenheiten und Aufgaben
4.1 Haus und Wohnung – achten Sie in den nächsten Tagen regelmäßig auf Folgendes:
- Haustiere und Pflanzen versorgen
- Briefkasten leeren
- Post nachsenden lassen
- Fenster schließen
- Kühlschrank leeren
- Haustechnik verwalten
- Strom, Gas und Wasser abstellen (Anbieter informieren)
- Haushaltshilfen informieren
4.2 Mitgliedschaften und Abonnements (Ihr Bestatter meldet diese gerne für Sie ab)
- Abonnements – Zeitungen, Magazine usw. kündigen und auf Fristen achten
- Vereine und Verbände informieren / Mitgliedschaft kündigen
- Digitalen Nachlass (Online-Mitgliedschaften) verwalten
- Kündigung von Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz)
- Telefon abmelden
4.3 Finanzielles
- Zugang zum Konto oder zu den Konten bei der Bank / den Banken erlangen
- Daueraufträge stornieren, damit nicht unnötige Kosten entstehen
- Rechnungen begleichen
- Lebensversicherungen, Rentenversicherung und weiter Versicherungen informieren
- KFZ ab- bzw. ummelden
Finanzielle Angelegenheiten können nach der Beerdigung geregelt werden. Denn dafür ist oft die Sterbeurkunde nötig, die ausgestellt werden muss.
4.4 Nachlass und Erbe regeln
Nachdem eine Person verstorben ist, stellt sich auch die Frage nach deren Nachlass und den Erben.
- Nachlass: umfasst das gesamte Vermögen (Geld, Immobilien, Wertanlagen, usw.) der verstorbenen Person
- Erbe: Das Erbe ist ein Teil oder die Gesamtheit des Nachlasses, der auf die oder den Erben übergeht.
Um als Erbin oder Erbe infrage zu kommen, muss man von dem Verstorbenen zu Lebzeiten in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt worden sein. Nahestehende Angehörige (Kinder, Ehegatten, Eltern) haben dabei einen Pflichtanteil von 50 % des Erbes sicher, auch wenn sie enterbt wurden.
- Testament: kann sowohl handschriftlich als auch notariell erstellt werden
- Erbvertrag: muss notariell hinterlegt werden und ist ein bindender Vertrag über die Erbfolge
In der Regel wurde eines von beiden – Testament oder Erbschein – vor dem Tod hinterlegt. Wenn nichts dergleichen vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge:
1. Ordnung: Kinder/Enkel
2. Ordnung: Eltern/Geschwister
3. Ordnung: Großeltern; Tanten/Onkel
Ehepartner: erhalten zusätzlich einen Anteil
Es besteht jedoch keine Pflicht, seinen Teil des Erbes in Anspruch zu nehmen. Falls Schulden vererbt werden, müssen diese also nicht übernommen werden.
Um im Todesfall Zugang zum Konto oder zu Immobilien der verstorbenen Person zu erhalten, ist ein Erbschein erforderlich. Dieser kann beim zuständigen Nachlassgericht (das Amtsgericht des letzten Wohnorts) beantragt werden und zeichnet die Erben offiziell als solche aus.
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Häufig gestellte Fragen
Erledigungen bei einem Todesfall: Was ist zuerst zu tun?
- Arzt benachrichtigen
- Bestatter benachrichtigen
- Angehörige benachrichtigen
- Wichtige Dokumente zusammenstellen
Die Fristen für die Beerdigung eines Toten variieren von vier Tagen bis maximal zehn Tagen nach Feststellung des Todes. Hier weichen allerdings die Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer stark voneinander ab. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihren Bestatter.
Wichtige Dokumente im Todesfall:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Todesbescheinigung bzw. Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt)
- Rentennummer
- Personenstandsurkunden
Wer eine Sterbeurkunde anfordern möchte, muss sich an das zuständige Standesamt wenden. Dieses stellt nach der Antragstellung die Sterbeurkunde des Verstorbenen aus.
Die Sterbeurkunde ist aus zweierlei Gründen wichtig. Einerseits deshalb, weil Bestatter nur dann eine Beerdigung durchführen können, wenn ihnen eine entsprechende Sterbeurkunde des Verstorbenen vorliegt. Anderseits ist das Dokument für Angehörige wichtig. Denn diese können ihre Rechte als Erben des Verstorbenen nur dann geltend machen, wenn Sie die Sterbeurkunde haben.
In Deutschland gab es im Jahr 2024 rund eine Millionen Sterbefälle. Konkrete Aussagen über die voraussichtlichen Sterbezahlen in den nächsten Jahren lassen sich nur sehr begrenzt treffen. Darüber hinaus ist es auch aus ethisch und moralisch Gründen nicht angemessen, bereits heute über die genaue Zahl von Sterbefällen der kommenden Jahre zu spekulieren.

Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.
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