Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kolumbarium ist eine oberirdische Grabstätte mit Wänden, in denen Kammern für die Beisetzung von Urnen eingelassen sind.
  • Voraussetzung für eine Beisetzung im Kolumbarium ist eine Feuerbestattung.
  • Die Ruhezeit für Beisetzungen in Kolumbarien beträgt in der Regel 20 Jahre.
  • Ein Kolumbarium gilt als pflegefreie Grabform, da keine klassische Grabpflege erforderlich ist.

Was ist ein Kolumbarium?

Ein Kolumbarium ist ein Bauwerk oder eine bauliche Anlage, in der Urnen beigesetzt werden. In den Wänden solcher Kolumbarien sind spezielle Urnenkammern (Nischen) eingelassen, die für die Beisetzung von Urnen bestimmt sind. Daher werden Kolumbarien oft auch als Urnenwände bezeichnet. Bei Kolumbarien handelt es sich also um eine spezielle Form oberirdischer Grabstätten, die beispielsweise auf Friedhöfen zu finden sind.

Was ist Voraussetzung für eine Beisetzung im Kolumbarium?

Voraussetzung ist grundsätzlich eine Feuerbestattung, da in Kolumbarien ausschließlich Urnen mit der Asche von Verstorbenen beigesetzt werden. Eine Erdbestattung im Sarg ist im Kolumbarium nicht möglich. Zudem gilt in Deutschland die sogenannte Friedhofspflicht. Das bedeutet, dass Urnenbeisetzungen in Kolumbarien nur auf Friedhöfen stattfinden dürfen, oder auf anderen dafür vorgesehenen und genehmigten Anlagen.

Wie läuft eine Beisetzung im Kolumbarium ab?

Die Beisetzung im Kolumbarium setzt grundsätzlich die Einäscherung des Leichnams voraus. Nach der Einäscherung im Krematorium wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt, die wiederum in einer Urne aufbewahrt wird. Diese wird dann auf einem Friedhof in der Urnenkammer eines Kolumbariums beigesetzt, wobei die Kammer verschlossen wird – meist mit einer Platte aus Stein. Die Steinplatten dienen in der Regel auch der Kennzeichnung der Urnenkammer mit dem Namen sowie dem Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person. Eine Trauerfeier kann beispielsweise vor oder während der Beisetzung stattfinden.

Wie lang ist die Ruhezeit im Kolumbarium?

In der Regel beträgt die Ruhezeit für Urnenbeisetzungen in Kolumbarien 20 Jahre. Dabei kann die Ruhezeit je nach Bestimmungen der einzelnen Bundesländer und den jeweiligen Friedhofssatzungen variieren. Eine einheitliche gesetzliche Regelung für die Ruhezeit in Kolumbarien gibt es nicht. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht verlängert werden, sofern die Bestimmungen der Friedhofssatzung grundsätzlich eine Verlängerung zulassen.

Was kostet eine Beisetzung im Kolumbarium?

Die Kosten für eine Beisetzung im Kolumbarium variieren je nach Standort und Friedhofsträger. Sie setzen sich typischerweise aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Gebühren für das Nutzungsrecht der Urnenkammer
  • Beisetzungsgebühren
  • Kosten für die Verschlussplatte und Beschriftung
  • gegebenenfalls Verlängerungsgebühren nach Ablauf der Ruhezeit

Da keine Grabpflege und kein separater Grabstein erforderlich sind, können die Bestattungskosten für eine Beisetzung im Kolumbarium geringer sein als die Kosten für andere Bestattungsvarianten. 

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Was ist der Unterschied zwischen einem Kolumbarium und einem Urnengrab?

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Kolumbarium und einem klassischen Urnengrab besteht in der Art und Lage des Grabes. Im Kolumbarium erfolgt eine oberirdische Beisetzung in einer baulichen Urnenwand. Beim Urnengrab hingegen wird die Urne im Erdreich beigesetzt.

Häufig gestellte Fragen

Ein Kolumbarium ist eine Urnenwand mit einzelnen Kammern, in denen Urnen nach einer Feuerbestattung oberirdisch beigesetzt werden.

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Ja, sofern sie auf einem Friedhof oder einer anderen genehmigten Anlage erfolgt. Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich aus den Bestattungsgesetzen der Bundesländer.

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Die Ruhezeit beträgt in der Regel 15 bis 30 Jahre. Die genaue Dauer legt die jeweilige Friedhofssatzung fest.

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Oft ja, da keine laufende Grabpflege und entsprechende Grabpflegekosten anfallen. Ob die Beisetzung in einem Kolumbarium tatsächlich günstiger ist, hängt jedoch im Einzelfall unter anderem von der Preisgestaltung des jeweiligen Friedhofsträgers und der gewählten Urnenkammer ab.

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Simon Walter
Artikel geschrieben von: Simon Walter

Dr. Simon J. Walter ist Kulturbeauftragter des Bundesverbandes. Als Kulturbeauftragter vertritt er außerdem das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. mit der Stiftung Deutsche Bestattungskultur und den Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes mit der Fachzeitschrift „bestattungskultur".

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