Elke Herrnberger
Geschrieben von: Elke Herrnberger

Das Wichtigste in Kürze

Definition Sterbehilfe

Wenn ein schwerkranker Patient im Begriff ist zu sterben und der Sterbeprozess von starken Schmerzen oder anderen Qualen begleitet wird, kann es vorkommen, dass er dadurch auch den Willen zu sterben entwickelt. Daher bitten diese Patienten manchmal Verwandte, Freunde oder ihren Arzt bzw. ihre Ärztin darum, ihnen dabei zu helfen. Denn der Tod erscheint leidenden Menschen wie eine Erlösung von den lang anhaltenden und schweren Schmerzen.

Menschen Hilfe beim Sterben leisten

Leistet eine Person einem anderen Menschen auf dessen ausdrückliches Verlangen hin Hilfe beim Sterben, spricht das Recht von einer sogenannten aktiven Sterbehilfe.

Suizid und Tötung auf Verlangen

Auch die direkte Hilfe beim Suizid (Selbsttötung) und die Tötung auf Verlangen werden als aktive Sterbehilfe bezeichnet. Wird hingegen nur das passende Mittel zur Hilfe bei der Selbsttötung besorgt, ohne aktiv bei der Tötung einzugreifen, handelt es sich um eine assistierte Selbsttötung.

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Aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe und indirekte Sterbehilfe

In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe verboten.

Je nachdem, auf welche Weise Hilfe geleistet wird, um das Leben eines Menschen zu beenden und den Todesfall herbeizuführen, unterscheidet man zwei Arten der Sterbehilfe – die aktive Sterbehilfe und die passive Sterbehilfe.

Aktive Sterbehilfe Definition

Was bedeutet aktive Sterbehilfe?

Wie die Bezeichnung verrät, handelt es sich dann um aktive Sterbehilfe, wenn eine Person auf Wunsch eines Sterbenden aktiv Hilfe zu dessen Tod leistet. Aktive Hilfe zur Herbeiführung des Todes kann beispielsweise darin bestehen, dass ein Mensch einem schwerkranken Patienten eine Überdosis an Medizin verabreicht, um dessen Leben zu beenden. 

Aktive Sterbehilfe in Deutschland und anderen Ländern

In Deutschland steht die aktive Sterbehilfe unter Verbot. In anderen Ländern wie etwa den Niederlanden, in Luxemburg, in Belgien und in Spanien ist die aktive Sterbehilfe dagegen legal, und wird ärztlich begleitet. Dementsprechend wird sie auch rechtlich nicht verfolgt.

Passive Sterbehilfe

Was bedeutet passive Sterbehilfe?

Passive Sterbehilfe ist eine weitere Form von Sterbehilfe und wird oft im Hospiz geleistet. Von der passiven Sterbehilfe ist dann die Rede, wenn eine lebenserhaltende Behandlung nicht mehr fortgeführt wird und dadurch der Todesfall eines Patienten eintritt. Das ist dann der Fall, wenn beispielsweise lebensnotwendige Medizin nicht mehr verabreicht, oder Beatmungsgeräte abgeschaltet werden.

Passive Sterbehilfe und Patientenverfügung

Manche Menschen legen bereits zu Lebzeiten in einer Patientenverfügung die Entscheidung fest, ob im Sterbefall Hilfe geleistet und Lebenserhaltungsmaßnahmen getroffen werden sollen oder nicht. Der schriftlich fixierte Wille ist für behandelnde Ärzte bindend, und daher ist die auf der Patientenverfügung basierende passive Sterbehilfe als Handlung rechtlich straffrei.

Indirekte Sterbehilfe – wenn Ärzte Sterbenden durch schmerzlindernde Medikamente Hilfe leisten

Was bedeutet indirekte Sterbehilfe?

Wenn ein sterbender Patient großes Leid empfindet, verabreichen Ärzte in manchen Fällen starke Schmerzmittel. Diese verbessern kurzfristig den Zustand von Sterbenden, verhindern jedoch nicht den Sterbefall. Die Medikamentegabe kann sogar den Eintritt des Todes beschleunigen. Wenn Ärzte im Rahmen ihrer Möglichkeiten sterbenden Patienten schmerzlindernde Medikamente verabreichen, spricht man von der indirekten Sterbehilfe.

Assistierter Suizid – Was sagt das Gesetz?

Was bedeutet assistierter Suizid?

Von Beihilfe zum Suizid ist dann die Rede, wenn bei der Selbsttötung Hilfe geleistet wird. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Person einem im Sterben liegenden Patienten tödliche Mittel zur Einnahme beschafft.

Unterschied zwischen Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe

Nach der Sicht des deutschen Rechts gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe. Um Beihilfe zum Suizid handelt es sich dann, wenn eine Person tödliche Medikamente besorgt und bereitgestellt hat, der Kranke diese jedoch selbst eingenommen hat. Anders im Fall der aktiven Sterbehilfe. Denn von dieser ist dann die Rede, wenn eine Person einem Patienten auf Wunsch hin nicht nur tödliche Medikamente besorgt, sondern auch verabreicht hat, um dessen Leben zu beenden.

Sterbehilfe in Deutschland – Was sagt das deutsche Recht?

Ist es strafbar, Hilfe beim Sterben zu leisten?

Es kann vorkommen, dass ein im Sterben liegender und unter starken Schmerzen leidender Patient Freunde, Familienangehörige oder auch Ärzte darum bittet, ihm beim Sterben zu helfen. Für einige Menschen ist der Wunsch nachvollziehbar, für andere nicht. Doch unabhängig von den persönlichen Ansichten stellt sich grundsätzlich die Frage nach dem geltenden Recht in Sachen Sterbehilfe. In Deutschland ist die aktive Hilfe bei der Herbeiführung des Todes auf Wunsch eines Sterbenden gesetzlich verboten. Die sogenannte aktive Sterbehilfe, die das Leben eines Menschen beendet, wird daher nach § 216 des Strafgesetzbuches strafrechtlich verfolgt.

Patientenverfügung statt aktiver Sterbehilfe

Mit einer Patientenverfügung lassen sich von einem im Sterben liegenden Patienten zu Zeiten seines Lebens die Maßnahmen und Formen festlegen, in welcher Art und Weise eine medizinische und ärztliche Maßnahme im Sterbefall vorgenommen oder unterlassen werden soll. Die in der Patientenverfügung festgehaltenen Wünsche sind für Ärzte bindend und daher rechtlich straffrei.

Häufig gestellte Fragen

Leistet eine Person einem anderen Menschen auf dessen ausdrückliches Verlangen hin Hilfe beim Sterben, spricht man von der sogenannten Sterbehilfe.

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Wie die Bezeichnung verrät, handelt es sich dann um aktive Sterbehilfe, wenn eine Person auf Wunsch eines Sterbenden aktiv Hilfe zu dessen Tod leistet. Aktive Hilfe zur Herbeiführung des Todes kann beispielsweise darin bestehen, dass jemand einem schwerkranken Patienten eine Überdosis Medikamente verabreicht, um dessen Leben zu beenden. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland gesetzlich verboten und wird daher strafrechtlich verfolgt.

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Von der passiven Sterbehilfe ist dann die Rede, wenn lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr fortgeführt werden und dadurch der Todesfall eines Patienten eintritt. Das ist dann der Fall, wenn beispielsweise lebensnotwendige Medikamente nicht mehr verabreicht, oder Beatmungsgeräte abgeschaltet werden.

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Elke Herrnberger
Artikel geschrieben von: Elke Herrnberger

Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.

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