Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Obduktion ist eine äußere und innere Leichenschau, mit der Todesursache und Sterbeverlauf sicher geklärt werden sollen; die Begriffe Autopsie und Sektion werden häufig synonym verwendet.
  • Es gibt verschiedene Arten der Obduktion. Unterschieden wird zwischen klinischer (pathologischer), gerichtlicher (rechtsmedizinischer) und anatomischer Obduktion (zu Lehrzwecken).
  • Der Ablauf einer Obduktion umfasst die äußere und innere Untersuchung des Leichnams, eventuelle Zusatztests, die anschließende Wiederherstellung des Leichnams sowie die Erstellung eines ausführlichen Obduktionsberichts.
  • Die Kosten für eine Obduktion müssen in der Regel vom jeweiligen Auftraggeber getragen werden.

Was ist eine Obduktion?

Eine Obduktion ist eine Leichenschau, bei der speziell ausgebildete Ärzte den Körper eines Verstorbenen von außen und innen untersuchen, um die Todesursache festzustellen und den Sterbevorgang zu rekonstruieren. Wenn Pathologen einen Leichnam obduzieren, spricht man auch von einer Autopsie oder Sektion – die Begriffe werden im Alltag häufig als Synonyme verwendet.

Wann wird eine Obduktion durchgeführt?

Eine Obduktion wird durchgeführt, wenn eine natürliche Todesursache nicht eindeutig geklärt ist oder wenn der Verdacht einer unnatürlichen Todesursache besteht – etwa durch einen Unfall oder ein Tötungsdelikt.

Die Bedeutung von Obduktionen

Die Bedeutung von Obduktionen liegt einerseits darin, medizinisch zu klären, woran ein Mensch gestorben ist und ob beispielsweise unentdeckte Krankheiten zum Tod beigetragen haben. Gerade die Klärung der Todesursache ist für Angehörige oft wichtig, wenn es um Gewissheit geht. Andererseits können Obduktionen grundsätzlich dabei helfen, in der Medizin neue Erkenntnisse über Erkrankungen zu gewinnen, die bei der Behandlung von Patienten hilfreich sein können. 

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Arten der Obduktion – klinisch, gerichtlich, anatomisch

Klinische Obduktion 

Die klinische Obduktion wird meist in einem Krankenhaus durchgeführt. Sie erfolgt durch Fachärzte für Pathologie und soll die genaue natürliche Todesursache sowie Vorerkrankungen klären. Darüber hinaus dient diese Form der Leichenschau ebenfalls der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und anderem Klinikpersonal. In der Regel ist für eine klinische Obduktion die Einwilligung der Angehörigen nötig.

Gerichtliche Obduktion

Die gerichtliche Obduktion wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Richter angeordnet, wenn ein nicht natürlicher Tod oder ein Fremdverschulden im Raum steht – zum Beispiel bei einem Unfall, einem Verbrechen oder ungeklärten Todesumständen. Hier steht nicht die Klärung von Vorerkrankungen im Vordergrund, sondern die genaue Rekonstruktion des Geschehens und der Umstände, die zum Tod geführt haben. So wird nicht nur die Todesursache geklärt, sondern vor allem auch der genaue Todeszeitpunkt bestimmt, was für Ermittlungsverfahren besonders wichtig ist. Es wird beispielsweise genau untersucht, ob äußere Einwirkungen erkennbar sind oder Hinweise auf eine Gewalttat vorliegen.  

Anatomische Sektion

Anatomische Sektionen werden im Rahmen der Ausbildung von Medizinern durchgeführt. Untersucht werden Leichname von Verstorbenen, die zu Lebzeiten eine Körperspende erklärt und ihren Leichnam freiwillig zu Lehrzwecken zur Verfügung gestellt haben. Anatomische Sektionen dienen also der Lehre der Anatomie. Aus diesem Grund sind diese Sektionen sehr detailliert, weil selbst die kleinsten anatomischen Strukturen des menschlichen Körpers studiert werden. 

Ablauf einer Obduktion

Äußere Leichenschau

Nachdem der Leichnam eindeutig identifiziert wurde, wird dieser vollständig entkleidet und sorgfältig von außen auf Todeszeichen untersucht. Dabei werden festgehalten: Körpergröße, Gewicht, allgemeiner Ernährungszustand, Totenflecken, Totenstarre, sichtbare Verletzungen, Operationsnarben, Tätowierungen und andere Besonderheiten. Gerade bei einer gerichtlichen Obduktion kommt es auf eine sehr genaue Dokumentation aller Auffälligkeiten an, weil äußerliche Merkmale Rückschlüsse auf äußere Einwirkungen zulassen – etwa infolge von Unfällen oder Gewalttaten.

Innere Leichenschau 

Anschließend folgt die innere Leichenschau, für die der Leichnam geöffnet wird, um die inneren Organe freizulegen und zu untersuchen. Die Organe werden etwa auf ihre Größe, Farbe und Form begutachtet, wobei abweichende Auffälligkeiten im Obduktionsbericht festgehalten werden. Für rechtsmedizinische Gutachten werden ebenfalls Blut und Urin entnommen, um toxikologische Untersuchungen durchzuführen. 

Wiederherstellung des Leichnams

Nach Abschluss der inneren Leichenschau werden die Organe wieder in den Körper zurückgelegt. Der Leichnam wird vernäht, gewaschen und für die Überführung vorbereitet. All das erfolgt mit größter Sorgfalt und Pietät.

Abschließender Obduktionsbericht

Abschließend wird ein ausführlicher Obduktionsbericht erstellt. In diesem werden alle Untersuchungsergebnisse akribisch dokumentiert, um keinen Freiraum für Interpretationen zu lassen. Die Ergebnisse des Berichts müssen für andere Fachkundige (z. B. Pathologen) nachvollziehbar sein und im Zweifelsfall auch revidierbar.

Wer trägt die Kosten einer Obduktion?

Wer die Kosten einer Obduktion tragen muss, hängt davon ab, wer diese in Auftrag gegeben hat. So werden die Kosten für beispielsweise eine gerichtlich angeordnete Obduktion von der öffentlichen Hand getragen. Es kommt aber auch vor, dass Angehörige eine Obduktion veranlassen, um Gewissheit über die Todesumstände eines verstorbenen Familienmitglieds zu bekommen. In solchen Fällen müssen in der Regel die Angehörigen die Kosten der Obduktion tragen, die sie privat beauftragt haben.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer Obduktion handelt es sich um die äußere und innere Untersuchung von Verstorbenen, um in unklaren Fällen die tatsächliche Todesursache festzustellen.

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Bei unklaren oder nicht natürlichen Todesfällen entscheidet meist die Staatsanwaltschaft über eine gerichtliche Obduktion. Im Krankenhaus kann der behandelnde Arzt eine klinische Obduktion zur Klärung der genauen Todesursache vorschlagen. Jedoch ist in solchen Fällen häufig die Einwilligung der Angehörigen notwendig.

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Eine rein klinische Obduktion können Angehörige in der Regel ablehnen. Eine gerichtliche Obduktion im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung oder eine behördlich angeordnete Obduktion aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit kann meist nicht verweigert werden. 

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Bei gerichtlichen Obduktionen tragen meist die staatlichen Stellen die Kosten. Klinische Obduktionen werden häufig vom Krankenhaus finanziert. Eine von Angehörigen beauftragte Obduktion müssen in der Regel die Auftraggeber selbst bezahlen.

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Nein. Bei eindeutig natürlichem Tod und klarer Diagnose wird häufig keine Obduktion durchgeführt. Sie ist vor allem bei unklaren, unerwarteten oder verdächtigen Todesfällen wichtig sowie zur Qualitätssicherung in der Medizin.

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Man unterscheidet grundsätzlich zwischen klinischer Obduktion, gerichtlicher Obduktion und anatomischer Sektion zu Lehrzwecken. 

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Elke Herrnberger
Artikel geschrieben von: Elke Herrnberger

Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.

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