• Eine Autopsie dient dazu, die Todesursache und den Sterbeverlauf genau zu klären.
  • Man unterscheidet zwischen einer klinischen (pathologischen) Autopsie bei natürlichen Todesursachen und einer gerichtsmedizinischen Autopsie bei ungeklärten oder nicht natürlichen Todesarten.
  • Der Ablauf umfasst eine äußere und eine innere Untersuchung; der Körper wird danach wieder versorgt, sodass eine Abschiednahme am offenen Sarg meist möglich ist.
  • Die Kosten trägt meist das Krankenhaus oder der Staat; nur freiwillig von Angehörigen beauftragte Autopsien müssen in der Regel privat bezahlt werden.
  • Eine Autopsie verlängert die Zeit bis zur Bestattung meist nur leicht, denn Bestatter berücksichtigen die Freigabe des Leichnams bei der Planung der Trauerfeier.

Was ist eine Autopsie?

Bei einer Autopsie – auch Obduktion oder Sektion genannt – untersuchen speziell ausgebildete Ärzte (Pathologen) den Körper eines Verstorbenen von innen und außen. Das Ziel der inneren und äußeren Leichenschau besteht darin, die Todesursache und mögliche Vorerkrankungen zu ermitteln und den Ablauf des Sterbens nachzuvollziehen.

Wann wird eine Autopsie angeordnet?

Autopsien werden durchgeführt, wenn natürliche Todesursachen genauer geklärt werden sollen oder wenn der Verdacht besteht, dass nichtnatürliche Umstände ursächlich für den Tod eines Menschen waren. 

Arten der Autopsie

Klinische (pathologische) Autopsie

Eine klinische oder pathologische Autopsie kann zur genaueren Klärung natürlicher Todesursachen erfolgen, etwa wenn der Tod aufgrund eines Herzinfarkts eingetreten ist oder eine schwere Krankheit vorgelegen hat. Sie wird oft ärztlich angeordnet und in einem Krankenhaus oder einer Klinik von einem Pathologen durchgeführt. Voraussetzung ist in vielen Fällen die Einwilligung der verstorbenen Person zu Lebzeiten oder, wenn diese nicht vorliegt, die Zustimmung der nächsten Angehörigen. 

Zweck der klinischen Autopsie ist es, die genaue Todesursache zu klären und eventuelle Vorerkrankungen zu bestimmen. Darüber hinaus dienen Autopsien auch der Fortbildung von Ärzten und der Qualitätssicherung in der Medizin. Angehörige können eine Autopsie auch selbst anregen, beispielsweise wenn sie einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler klären lassen möchten oder sich letzte Gewissheit über die Todesursache wünschen.

Gerichtsmedizinische Autopsie

Eine gerichtsmedizinische Autopsie wird immer dann veranlasst, wenn die Todesursache unklar ist oder ein nicht natürlicher Tod vermutet wird, beispielsweise nach einem Unfall, einem möglichen Suizid oder bei Verdacht auf ein Tötungsdelikt. In diesen Fällen ordnen die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht die Untersuchung an, die von Angehörigen nicht verweigert werden kann.

Gerichtsmedizinische Autopsien werden von mindestens zwei Ärzten durchgeführt, von denen einer Facharzt für Rechtsmedizin sein muss. Neben der inneren Leichenschau gehören häufig auch toxikologische Untersuchungen und eine möglichst genaue Bestimmung des Todeszeitpunktes dazu. Die gewonnenen Erkenntnisse können beispielsweise im Rahmen von  Strafverfahren oder in Versicherungsfragen relevant sein.

Ablauf einer Autopsie

Ärzte achten bei einer Autopsie grundsätzlich darauf, respektvoll und nach medizinischen Standards vorzugehen, damit die Würde des Verstorbenen gewahrt bleibt.

Äußere Leichenschau

Die Autopsie beginnt mit der äußeren Untersuchung des Leichnams. Dabei werden Körpergröße, Gewicht, Ernährungszustand, Hautfarbe und andere sichtbare Merkmale dokumentiert. Der Arzt achtet zudem auf Totenflecken, den Grad der Leichenstarre sowie auf Narben, Tätowierungen, Operationsspuren und mögliche Verletzungen.

Ebenso werden Kleidung, Schmuck und andere Gegenstände, die der Verstorbene am Körper trägt, erfasst. Bei unbekannten Verstorbenen hat insbesondere die Dokumentation des Zustands von Zähnen und Gebiss eine wichtige Bedeutung für die Identifizierung.

Innere Leichenschau

Im zweiten Schritt folgt die innere Leichenschau. Hierzu wird der Oberkörper mit einem speziellen Schnitt geöffnet, um die Brust- und Bauchorgane zu erreichen. Jedes Organ wird einzeln betrachtet, gewogen und auf krankhafte Veränderungen untersucht. Bei Bedarf werden Gewebeproben und Körperflüssigkeiten für weitere Laboruntersuchungen entnommen.

Abschließender Autopsiebericht

Alle Befunde der Autopsie werden von den Ärzten sorgfältig in einem Autopsiebericht dokumentiert. Auf dieser Grundlage lässt sich später nachvollziehen, welche Erkrankungen vorlagen und was letztlich zum Tod geführt hat.

Was geschieht nach der Autopsie?

Nach Abschluss der inneren Untersuchung werden die Organe wieder in den Körper zurückgelegt, eventuelle Hohlräume aufgefüllt und alle Schnitte sorgfältig zugenäht. Anschließend wird der Leichnam gewaschen und nach Freigabe dem Bestatter übergeben, damit dieser die verstorbene Person überführen und für die Beisetzung vorbereiten kann.

Wie lange dauert eine Autopsie?

Eine Autopsie dauert in den meisten Fällen zwei bis drei Stunden. Bei komplexen Fällen kann die Untersuchung des Leichnams auch mehr Zeit in Anspruch nehmen – manchmal bis zu vier Stunden. 

Kosten einer Autopsie – wer bezahlt die Autopsie?

Wer die Autopsie-Kosten tragen muss, hängt davon ab, von wem die Untersuchung veranlasst wurde.

  • Klinische Autopsie: Wird diese aus medizinischen Gründen von einem Arzt angeordnet, trägt in der Regel die Klinik die Kosten.
  • Gerichtsmedizinische Autopsie: Bei einer richterlich oder staatsanwaltschaftlich angeordneten Autopsie übernimmt die öffentliche Hand die Vergütung der Rechtsmediziner.
  • Von Angehörigen beauftragte Autopsie: Wenn Angehörige eine Autopsie aus eigenem Wunsch veranlassen, müssen sie die Kosten selbst tragen. Je nach Umfang der Untersuchung können die Kosten bis zu 2.000 Euro betragen.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer Autopsie wird ein Leichnam äußerlich und innerlich untersucht, um die Todesursache möglichst genau festzustellen.

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Eine Autopsie kann veranlasst werden, wenn eine natürliche Todesursache unklar ist oder wenn der Verdacht besteht, dass nichtnatürliche Ursachen zum Tod geführt haben.

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Wenn ein Krankenhaus aus medizinischen Gründen eine Autopsie veranlasst, übernimmt die Klinik die Kosten. Bei gerichtsmedizinischen Autopsien werden die Ärzte vom Staat bezahlt. Wenn Angehörige selbst eine Autopsie beauftragen, müssen sie in der Regel auch die Kosten tragen.

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Die eigentliche Autopsie dauert meist zwei bis drei Stunden. Bis der Leichnam wieder freigegeben wird, können dennoch ein bis wenige Tage vergehen. In der Praxis verzögert eine Autopsie die Beerdigung nur geringfügig.

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Ja, nach der Autopsie wird der Leichnam so versorgt, dass bei einer Aufbahrung am offenen Sarg in der Regel keine Spuren der Untersuchung sichtbar sind.

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Elke Herrnberger
Artikel geschrieben von: Elke Herrnberger

Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.

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