Das Wichtigste In Kürze

  • Für einen Sonderurlaub im Todesfall gibt es in Bezug auf die Dauer keine einheitliche gesetzliche Regelung.
  • In den meisten Fällen werden ein bis drei Tage Sonderurlaub im Trauerfall eingeräumt, sofern es sich bei der verstorbenen Person um einen nahen Angehörigen handelt.
  • Nur für Beamte und Angestellte mit einem Tarifvertrag sind die Sonderurlaubstage im Todesfall verbindlich geregelt.
  • Sonderurlaub wird bei Lohnfortzahlung gewährt und nicht vom Jahresurlaub abgezogen.

Was bedeutet Sonderurlaub im Todesfall?

Sonderurlaub im Todesfall bedeutet, dass Arbeitnehmer aufgrund eines Trauerfalls in der Familie für kurze Zeit von der Arbeit freigestellt werden, wobei der Lohn weiterhin gezahlt wird. Dabei darf der Sonderurlaub nicht vom vertraglich vereinbarten Erholungsurlaub abgezogen werden. Allerdings ist die Beantragung des Sonderurlaubs grundsätzlich erforderlich. Auch wenn der jeweilige Prozess von Unternehmen zu Unternehmen variiert, verlaufen die Beantragung und Genehmigung des Sonderurlaubs in der Regel schnell und unkompliziert.  

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Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir bei einem Todesfall zu?

Eine konkrete gesetzliche Regelung für die Dauer des Sonderurlaubs im Sterbefall gibt es nicht. Im Durchschnitt werden Arbeitnehmern jedoch ein bis drei Tage genehmigt.

Die genaue Anzahl der Sonderurlaubstage hängt im Einzelfall von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen
  • Arbeitsverhältnis (z. B. angestellt oder verbeamtet)
  • Individuelle vertragliche Vereinbarungen
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Kulanz des Arbeitgebers

Sonderurlaub im Todesfall – ohne Tarifvertrag

Für Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag ist die Anzahl der Sonderurlaubstage bei einem Todesfall abhängig von den individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag und den innerbetrieblichen Vereinbarungen.

In den meisten Fällen sind Arbeitgeber kulant und gewähren ein bis drei Tage bezahlten Sonderurlaub im Trauerfall, insbesondere, wenn es sich um enge Verwandte handelt, die verstorben sind.

Sonderurlaub im Todesfall – mit Tarifvertrag

Tarifverträge im öffentlichen Dienst sehen zwei Tage Sonderurlaub vor, wenn es sich um den Tod von engen Angehörigen handelt:

  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Kind(er)
  • Elternteile

Dies ist sehr genau geregelt und gilt nicht für Großeltern oder weitere entfernte Verwandte wie beispielsweise Onkel oder Tanten. Es ist dennoch möglich, in solchen Fällen individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

Sonderurlaub im Todesfall für Beamte

Verbeamtete Personen erhalten zwei Tage Sonderurlaub bei einem Todesfall im engsten Verwandtenkreis. Dazu zählen:

  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Kind(er)
  • Elternteile

Die Regelung gleicht Tarifverträgen im öffentlichen Dienst. Demnach können auch bei einem Beamtenverhältnis individuelle Absprachen für den Sonderurlaub getroffen werden, wenn es sich um den Todesfall einer entfernt verwandten Person handelt.

Überblick über die Ansprüche auf Sonderurlaub im Todesfall

Anzahl freier Tage im Trauerfall

Was sind die gesetzlichen Regelungen für Sonderurlaub im Todesfall?

Gemäß § 616 BGB haben Arbeitnehmer, die unverschuldet und vorübergehend daran gehindert sind, ihre Arbeit auszuführen, weiterhin Anspruch auf Vergütung.

Das bedeutet: Kommt es zu einem Todesfall in der Familie, sodass Angehörige aufgrund der emotionalen Ausnahmesituation und ihrer Trauer vorübergehend nicht in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen, gibt es ein Anrecht auf einen vergüteten Sonderurlaub von kurzer Dauer. Diese Regelung kann jedoch durch Arbeitsverträge und Vereinbarungen ausgeschlossen werden.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html

Kann ich mich bei einem Todesfall in der Familie krankschreiben lassen?

Bei einem Trauerfall in der Familie ist es möglich, sich vom Hausarzt krankschreiben zu lassen, wenn die psychische Belastung und die Trauer so groß sind, dass der Arbeit vorübergehend nicht nachgegangen werden kann.

Die Krankschreibung ist also abhängig von der körperlichen und psychischen Verfassung, die zunächst vom Arzt diagnostiziert werden muss, nicht vom Todesfall an sich.

Wird mein Lohn während meines Sonderurlaubs weiter fortgezahlt?

Ja, der Lohn wird auch während des Sonderurlaubs grundsätzlich fortgezahlt. 

Wenn die benötigte Trauerzeit über die Dauer des Sonderurlaubs hinausgeht, kann mit dem Arbeitgeber eine unbezahlte Verlängerung des Sonderurlaubs vereinbart werden.

Häufig gestellte Fragen

In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, wenn es zu einem Trauerfall im engsten Familienkreis kommt. Oft wird nur Angehörigen ersten Verwandtschaftsgrades zum Verstorbenen Sonderurlaub gewährt.

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Wie viele Tage Sonderurlaub im Todesfall der Arbeitgeber gewährt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Dauer der Freistellung wird unter anderem von folgenden Umständen beeinflusst:

  • Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Kulanz des Arbeitgebers

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Der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt die Frage nach Sonderurlaub im Todesfall. Eine konkrete Dauer der Freistellung ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Jedoch heißt es, dass die Dauer des Sonderurlaubs den Umständen entsprechend angemessen sein muss.

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Vermerk

Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.

Elke Herrnberger
Artikel geschrieben von: Elke Herrnberger

Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.

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