Was ist der Pflegegrad 2?
Pflegegrade in der Pflege
Zum 1. Januar 2017 wurden mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz die neuen fünf Pflegegrade in der Pflege eingeführt. Diese haben den Zweck, den Grad der Pflegebedürftigkeit von Personen einzustufen. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher der Anspruch auf Pflegeleistungen.
Der Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 stuft den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen als "erheblich beeinträchtigt" ein. Patienten mit dem Pflegegrad 2 benötigen also regelmäßige Unterstützung aufgrund von Einschränkungen ihrer körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten. Im Vergleich dazu erhalten Patienten mit dem Pflegegrad 1, welcher eine geringere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bedeutet, weniger umfangreiche Unterstützungsleistungen.
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Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Pflegegrad beantragen
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige grundsätzlich einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Wie ein Pflegegrad beantragt wird, erfahren Sie mit einem Klick auf den unteren Button.
Gutachten für den Pflegegrad: Wer erstellt das Pflegegutachten?
Dem Antrag folgt ein Gutachten, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen und einen entsprechenden Pflegegrad festzulegen. Bei gesetzlich versicherten Personen wird das Gutachten vom MD (Medizinischer Dienst) durchgeführt. Handelt es sich um privat versicherte Personen, wird ein entsprechendes Gutachten von der MEDICPROOF GmbH erstellt.
Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
Um festzustellen, inwieweit Pflegebedürftige im Alltag zu Hause auf Unterstützung angewiesen sind, wird ein Termin mit einem Gutachter vereinbart. Dieser überprüft vor Ort, bei welchen Tätigkeiten eine Person unter Umständen auf Hilfe angewiesen ist. Dabei wird über ein Punktesystem der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bewertet. Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger eine Person ist, desto mehr Punkte werden vergeben, wobei die einzelnen Pflegegrade bestimmten Punktezahlen zugeordnet sind. Die Einstufung eines Pflegebedürftigen in den Pflegegrad 2 wird empfohlen, wenn die im Rahmen des Gutachtens vergebene Punktezahl zwischen 27 bis unter 47,5 Punkten liegt. Die Pflegegrad-Punkte-Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie viele Punkte für einen Pflegegrad benötigt werden. Alle Infos zum Punktesystem, der Punktevergabe und den daraus resultierenden Pflegegraden erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Pflegegrade.
Leistungen bei Pflegegrad 2
Was steht Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2 zu?
Die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2 ist "erheblich beeinträchtigt". Betroffene benötigen regelmäßige Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, wie beispielweise der Körperpflege. Im Vergleich zum Pflegegrad 1 fallen die Leistungsansprüche entsprechend höher aus.
In folgender Tabelle sind die Leistungen für Personen mit dem Pflegegrad 2 aufgeführt.
Leistungen bei Pflegegrad 2
Leistung | Leistungsanspruch | Leistungshöhe/Geld |
---|---|---|
Pflegegeld | Anspruch besteht | 347 € im Monat |
Pflegesachleistungen | Anspruch besteht | 796 € im Monat |
Tagespflege/Nachtpflege | Anspruch besteht | 712 € im Monat |
Kurzzeitpflege | Anspruch besteht | 1.854 € jährlich |
Verhinderungspflege | Anspruch besteht | 1.685 € jährlich |
Vollstationäre Pflege | Anspruch besteht | 805 € im Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | Anspruch besteht | 131 € im Monat |
Pflegehilfsmittel | Anspruch besteht | 42 € im Monat |
Hausnotruf | Anspruch besteht | 25,50 € im Monat |
Wohnraumanpassung | Anspruch besteht | 4.180 € (Gesamtmaßnahme) |
Wohngruppenzuschuss | Anspruch besteht | 224 € im Monat |
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 wird für die häusliche Pflege von Angehörigen mit dem Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 347 Euro gezahlt.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Besteht bei Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Ab dem Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen in monatlicher Höhe von 796 Euro.
Pflegegrad 2: Tagespflege und Nachtpflege
Besteht bei Pflegegrad 2 Anspruch auf die Leistungen der Tages- und Nachtpflege?
Auch die Tagespflege und Nachtpflege wird bei einem Pflegegrad 2 bezuschusst. Der monatliche Zuschuss für die Leistungen der Tages- und Nachtpflege von Personen mit dem Pflegegrad 2 liegt bei 721 Euro.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
Gibt es für Pflegebedürftige einen Anspruch auf die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2?
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf die Leistung der Kurzzeitpflege, wenn diese erforderlich ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Leistungshöhe beträgt jährlich für 56 Tage maximal 1.854 Euro.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Gibt es einen Zuschuss für die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?
Personen mit dem Pflegegrad 2 erhalten ebenfalls einen Zuschuss für die sogenannte Verhinderungspflege. Die Leistung in Höhe von 1.685 Euro jährlich kann für maximal 42 Tage in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige oder professionelles Pflegepersonal sich vorübergehend nicht um die Pflege eines Pflegebedürftigen kümmern können – beispielsweise im Krankheitsfall.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2?
Der monatlich zustehende Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 beträgt 131 Euro. Der Zuschuss kann beispielsweise dafür verwendet werden, Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst oder Leistungen für die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen und zu finanzieren.
Weitere Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege bei Pflegegrad 2
Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2
Altersgerechtes, barrierefreies Wohnen erfordert oft Wohnraumanpassungen. Dazu kann beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts gehören. Zu solchen Zwecken wird Personen mit dem Pflegegrad 2 pro Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 4.180 Euro gewährt.
Medizinische Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2
Der Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gehört ebenso zu den Leistungen für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2. Bezuschusst werden monatlich ein Hausnotrufsystem mit 25,50 Euro und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, mit 42 Euro.
Wohngruppenzuschuss bei Pflegegrad 2
Auch für Personen mit dem Pflegegrad 2, die in einer Wohngemeinschaft leben, werden die Kosten für Wohnraumanpassungen von der Pflegekasse bezuschusst. Leben mehrere Versicherte mit dem Pflegegrad 2 in einer Wohngemeinschaft, so haben höchstens vier Personen Anspruch auf die Zuschüsse. Ebenso wird die Anschubfinanzierung in Höhe von 2.613 Euro für maximal vier WG-Bewohnern gewährt. Hinzu kommt der sog. Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 Euro monatlich für jeden Bewohner mit Pflegegrad, um eine Präsenzkraft zu beschäftigen, die bei der Verwaltung, Organisation und Betreuung unterstützt.
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 2
Wird die stationäre Pflege bei Pflegegrad 2 bezuschusst?
Für die stationäre Pflege und Betreuung von Personen mit dem Pflegegrad 2 wird ein Zuschuss in Höhe von 805 Euro monatlich gewährt.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Meist reicht die finanzielle Unterstützung nicht aus, um die Kosten für die Versorgung im Pflegeheim komplett zu decken. Die Differenz muss von Pflegebedürftigen getragen werden und zwar in Form des sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE). Dieser Pauschalbetrag muss neben den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sowie den anteiligen Investitionskosten gezahlt werden. Der Pflegegrad nimmt keinen Einfluss auf die Höhe des zu tragenden EEE. Jedoch kann die Pauschale je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland variieren und somit niedriger oder höher ausfallen.
Pflegegrad 2 Kombinationsleistungen
Haben Personen mit dem Pflegegrad 2 Anspruch auf die Kombinationspflege?
Um die Pflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2 sicherstellen zu können, kann es vorkommen, dass sowohl Angehörige als auch ambulante Pflegedienste die Betreuung und Versorgung sicherstellen. In einem solchen Fall lassen sich das Pflegegeld und die Pflegesachleistung zu einer Kombinationsleistung zusammenführen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei der Kombinationsleistung nur noch ein anteiliges Pflegegeld gezahlt wird. Das bedeutet: Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto geringer fällt das Pflegegeld aus. Dabei wird das anteilige Pflegegeld nach dem Prozentsatz der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen berechnet.
Häufig gestellte Fragen
Personen, deren Selbstständigkeit "erheblich beeinträchtig" ist, erhalten den Pflegegrad 2.
Folgende Leistungen werden bei Pflegegrad 2 zugesprochen:
- Pflegegeld: 347 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen: 796 Euro monatlich
- Tagespflege & Nachtpflege: 721 Euro monatlich
- Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich
- Verhinderungspflege: 1.685 Euro jährlich
- Vollstationäre Pflege: 805 Euro monatlich
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 131 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich
- Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich
- Wohnraumanpassung: 4.180 Euro (Gesamtmaßnahme)
- Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich