Gesetzliches Sterbegeld
Kein gesetzliches Sterbegeld seit 2004
Bis zum Ende des Jahres 2003 stand jedem deutschen Bürger und jeder deutschen Bürgerin per Gesetz das Sterbegeld als Zahlung zu – eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Hinterbliebene einer verstorbenen Person erhielten im Todesfall einen finanziellen Zuschuss, um zu einem Teil die Bestattungskosten für eine würdige Beerdigung decken zu können. Doch das Sterbegeld wurde im darauffolgenden Jahr vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen. Seither müssen Bürgerinnen und Bürger in der Regel selbst die gesamten Bestattungskosten mit ihrem eigenen Geld tragen. Das bedeutet nicht selten für Hinterbliebene aus der Ehe oder Kinder des Verstorbenen, dass als Totensorgepflicht neben der ohnehin emotionalen Belastung oft zusätzlich eine enorme finanzielle Belastung dazukommt. Das ist vor allem der Fall, wenn das Erbe der verstorbenen Person die Kosten nicht abdeckt.
Zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung oder einen Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag abzuschließen, stellt für Vorsorgende nicht nur sicher, die Kosten der eigenen Bestattung über die vereinbarte Versicherungssumme finanziell abgesichert zu wissen. Ebenso erleichtert das Wissen, dank einer Versicherung oder eines Vorsorgevertrags Angehörigen bzw. Hinterbliebenen das Tragen der Bestattungskosten erspart zu haben – denn die Höhe dieser Kosten ist oft nicht unerheblich.
Jetzt vorsorgen und Angehörige entlasten.

Jetzt mit einer Sterbegeldversicherung die Bestattungskosten finanziell absichern.
Wird Sterbegeld noch gezahlt?
Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung
Wenn jemand durch einen Arbeitsunfall oder eine nachweislich berufsbedingte Krankheit stirbt, dann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung weiterhin für die Hinterbliebenen das Sterbegeld. Die gesetzliche Unfallsversicherung gilt automatisch für alle, die Arbeitnehmer, Auszubildende oder Schüler sind.
Sterbegeld von der Krankenkasse
Mit der ersatzlosen Streichung des Sterbegeldes entfiel die zuvor verbindliche Leistung für alle Krankenkassen. Ob gesetzliche oder private Krankenversicherung – seit 2004 besteht gegenüber Krankenkassen kein Anspruch auf das Erhalten von Sterbegeld im Todesfall.
Sterbegeld von der Rentenversicherung
Auch über die gesetzliche Rente wird im Todesfall kein Sterbegeld ausgezahlt. Es gibt jedoch eine andere Form finanzieller Unterstützung im sogenannten Sterbevierteljahr. Dieses beginnt im ersten Monat nach dem Tod. Eine mögliche Witwe oder ein möglicher Witwer bekommt in diesem Zeitraum die volle Höhe der Rente ausgezahlt. Anschließend sinkt die Auszahlung auf 55 bis 60 % der sogenannten großen Witwenrente. Die Höhe des Betrages hängt von der Rentenhöhe ab.
Sterbegeld vom Arbeitgeber
Der Arbeitgeber zahlt in der Regel kein Sterbegeld für verstorbene Angestellte. Im öffentlichen Dienst ist das unter Umständen anders. Denn in manchen Tarifverträgen ist das Sterbegeld als Arbeitgeberleistung festgesetzt. Im Zweifelsfall sollten beim Arbeitgeber oder bei der gewerkschaftlichen Vertretung Erkundigungen zum Sterbegeld eingeholt werden. So kann geklärt werden, ob die eigene Arbeit im Fall des Todes ein Sterbegeld an Hinterbliebene auszahlt oder nicht.
Sterbegeld für Beamte
Laut Beamtenversorgungsgesetz haben Hinterbliebene von Beamten im Todesfall Anspruch auf eine einmalige Zahlung. Diese beträgt zwei Monatsgehälter. Wenn ein leistungsberechtigter Beamter keine Witwe oder keinen Witwer hinterlässt, weil dieser oder diese ebenfalls schon gestorben ist, wird die finanzielle Unterstützung an das Kind bzw. die Kinder der Verstorbenen ausgezahlt. Jedoch sei darauf hingewiesen, dass für Landesbeamte unterschiedlicher Bundesländer andere Regelungen gelten.
Ist Sterbegeld steuerpflichtig?
Wer Anspruch auf Sterbegeld hat, muss damit rechnen, dass dieses steuerpflichtig ist. Die tatsächlich zur Verfügung stehende Summe verringert sich daher auf Basis der individuell berechneten Einkommenssteuer. Betrieblich vereinbartes Sterbegeld muss im Auszahlungsfall voll versteuert werden. In der Regel gilt das auch für Sterbegeld, das Hinterbliebenen von Beamten ausgezahlt wird.
Fazit zum Thema Sterbegeld
Sieht man sich als Hinterbliebener mit dem Tod eines geliebten Menschen, mit der Beerdigung und den Bestattungskosten konfrontiert, kann in der Regel nicht darauf gehofft werden, finanzielle Unterstützung durch die Auszahlung von Sterbegeld zu erhalten. Ausnahmen gelten seit 2004 nur noch für wenige privilegiert Gruppen, zu denen folgende Personen gehören:
- Hinterbliebene von Verstorbenen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Krankheit gestorben sind
- Hinterbliebene von Arbeitnehmern mit besonderen Zusatzleistungen
- Hinterbliebene von verstorbenen Kriegsopfern
- Beamte des Bundes und der Länder
Daher ist festzuhalten: Wer heute seine Bestattung bereits zu Lebzeiten geregelt wissen möchten, um nicht zuletzt auch seinen Angehörigen die Bestattungskosten zu ersparen, dem ist eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag zu empfehlen.
Bestattungsvorsorge statt Sterbegeld
Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung
Da das Sterbegeld ersatzlos gestrichen wurde und nur noch wenige privilegierte Gruppen Anspruch auf die Leistung haben, empfiehlt Ihnen das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Häufig gestellte Fragen
Das Sterbegeld wurde im Jahr 2004 ersatzlos gestrichen. Seither gibt es nur noch wenige Menschen, die bei einem Todesfall Sterbegeld von der Krankenkasse erhalten. Dazu gehören etwa Hinterbliebene von verstorbenen Kriegsopfern.