Das Wichtigste in Kürze

  • Das staatliche Sterbegeld wurde Anfang des Jahres 2004 ersatzlos gestrichen. Seither besteht nur noch in besonderen Fällen ein Anspruch auf Sterbegeld.
  • Daher empfiehlt sich grundsätzlich eine Absicherung für den Todesfall – entweder in Form einer Sterbegeldversicherung oder eines Bestattungsvorsorgetreuhandvertrags.

Was ist Sterbegeld?

Das Sterbegeld ist eine finanzielle Leistung, die dazu dient, die Kosten einer Bestattung zu mindern. Früher zahlte die gesetzliche Krankenkasse ein staatliches Sterbegeld an Hinterbliebene. Diese Regelung wurde abgeschafft. Heute hängt es von individuellen Umständen ab, wer Sterbegeld bekommt und wer es zahlt.

Wer bekommt noch Sterbegeld?

Auch wenn das gesetzliche Sterbegeld weggefallen ist, kann in verschiedenen Fällen weiterhin ein Anspruch auf Sterbegeld bestehen:

Sterbegeld im Öffentlichen Dienst (Beamtinnen/Beamte)

Hinterbliebene können Sterbegeld erhalten, das sich nach den Dienstbezügen der verstorbenen Person richtet.

Sterbegeld vom Versorgungsamt

Angehörige von Kriegsopfern können Sterbegeld beantragen, wenn sie im selben Haushalt lebten.

Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung

Stirbt jemand durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, haben Angehörige in der Regel einen Anspruch auf das Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sterbegeld von der privaten Unfallversicherung

Auch wenn die verstorbene Person eine private Unfallversicherung hatte, kann bei einem Unfalltod ein vertraglich vereinbartes Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. 

Sterbegeld von der betrieblichen Sterbekasse

Für Angehörige kann ebenfalls ein Anspruch auf Sterbegeld bestehen, wenn zwischen der verstorbenen Person und dem Arbeitgeber eine entsprechende vertragliche Regelung bestanden hatte – etwa im Rahmen eines Arbeits- oder Tarifvertrages.

Das Sterbevierteljahr – Unterstützung bei Witwen- oder Witwerrente

Nach dem Tod eines Ehepartners kann im Rahmen der Witwen- bzw. Witwerrente die Rente des verstorbenen Ehepartners für drei Monate in voller Höhe an den hinterbliebenen Partner bzw. die Partnerin ausgezahlt werden. In solchen Fällen ist vom sogenannten Sterbevierteljahr die Rede. Die Übergangsleistung während dieser Zeit kann die ersten Kosten nach einem Todesfall abfedern, auch wenn sie kein klassisches Sterbegeld darstellt.

Fazit zum Thema Sterbegeld

Kommt es zu einem Todesfall in der Familie, kann in der Regel nicht darauf gehofft werden, finanzielle Unterstützung durch die Auszahlung von Sterbegeld zu erhalten, um die Bestattungskosten abzufedern. Daher empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten für die eigene Bestattung vorzusorgen – auch um Angehörige zu entlasten. Eine Möglichkeit der Vorsorge bietet ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag.

Vorteile eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

  • Deutschlandweite Bestattung möglich
  • Festlegung Ihres persönlichen Vorsorge-Pakets
  • Entlastung Ihrer Angehörigen
  • Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
  • Individuelle Trauerbegleitung durch unsere Bestatter vor Ort
  • Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente
  • Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder
  • Sicherung der eingezahlten Beiträge im Insolvenzfall des Wunschbestatters

Häufig gestellte Fragen

Das Sterbegeld von der Krankenkasse wurde im Jahr 2004 ersatzlos gestrichen. Seither wird nur noch in bestimmten Fällen von anderen Kostenträgern Sterbegeld gezahlt. Beispielsweise können Hinterbliebene beim Versorgungsamt Sterbegeld beantragen, wenn der verstorbene Partner ein Kriegsopfer war.

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