Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer Sorgerechtsverfügung wird das Sorgerecht für minderjährige Kinder nicht automatisch übertragen, sondern nur der Wunsch nach einer bestimmten Person als Vormund schriftlich fixiert.
- Stirbt bei gemeinsamem Sorgerecht ein Elternteil, steht die elterliche Sorge grundsätzlich dem überlebenden Elternteil zu.
- Das Familiengericht darf eine von den Eltern benannte Person als Vormund nur dann übergehen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, die beispielsweise dem Kindeswohl widersprechen würden.
- Die Verfügung für das Sorgerecht unterliegt den gleichen Formvorschriften wie ein Testament und muss daher unter anderem handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden.
- Eine Sorgerechtsverfügung regelt die Vormundschaft im Todesfall, aber weder die finanzielle Absicherung der Kinder noch deren Betreuung für den Fall, dass Eltern zu Lebzeiten nicht mehr ihr Sorgerecht ausüben können, etwa aufgrund von Krankheit.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern schriftlich den Wunsch festhalten, wer nach ihrem Tod zum Vormund ihrer minderjährigen Kinder werden soll. Sie können außerdem festlegen, welche Person die Vormundschaft ausdrücklich nicht erhalten soll. Voraussetzung für die Benennung oder den Ausschluss eines Vormunds ist, dass Eltern entweder das geteilte oder das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder besitzen.
Wann ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll?
Eine Sorgerechtsverfügung ist insbesondere für Eltern minderjähriger Kinder relevant, die für den Fall vorsorgen möchten, dass künftig kein Elternteil mehr die elterliche Sorge ausüben kann. Durch die Benennung eines geeigneten Vormunds können sie dem Familiengericht einen eindeutigen Wunsch für die Betreuung und rechtliche Vertretung ihres Kindes hinterlassen.
Besondere Bedeutung kann eine solche Verfügung für Kinder nach dem Tod der Eltern haben, wenn eine bestimmte Vertrauensperson die Vormundschaft übernehmen soll oder wenn Eltern nachvollziehbare Gründe haben, eine bestimmte Person von der Vormundschaft auszuschließen.
Warum ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll?
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern dem Familiengericht einen eindeutigen Wunsch hinterlassen, wer bei ihrem Tod die Betreuung und rechtliche Vertretung ihres Kindes übernehmen soll. Liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, entscheiden allein ein Gericht und das Jugendamt über die Vormundschaft. Kinder haben erst ab einem Alter von 14 Jahren ein Mitspracherecht. Das kann im Zweifelsfall bedeuten, dass richterlich die Unterbringung in einem Kinderheim oder in einer Pflegefamilie angeordnet wird.
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Wer bekommt das Sorgerecht, wenn ein Elternteil stirbt?
Ob verheiratet oder getrennt lebend: Hatten beide Eltern das Sorgerecht und stirbt ein Elternteil, steht gemäß § 1680 BGB die elterliche Sorge für Kinder automatisch dem überlebenden Elternteil zu. In solchen Fällen wird grundsätzlich kein Vormund von einem Gericht bestellt.
Anders ist die Ausgangslage, wenn der verstorbene Elternteil zuvor allein sorgeberechtigt war. In diesem Fall hat das Familiengericht dem überlebenden Elternteil die elterliche Sorge zu übertragen, sofern diese Entscheidung dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Gibt es begründete Zweifel daran, kann eine gerichtlich angeordnete Vormundschaft erforderlich werden.
Wer übernimmt die Vormundschaft, wenn beide Eltern sterben?
Sterben beide sorgeberechtigten Eltern eines minderjährigen Kindes, muss das Familiengericht eine Vormundschaft anordnen und einen Vormund bestellen. Verwandte wie Großeltern, volljährige Geschwister, Tanten oder Onkel werden nicht automatisch Vormund, ebenso wenig Taufpaten.
Liegt eine Sorgerechtsverfügung vor, in der eine Wunschperson als Vormund benannt wurde, wird das in der Regel stark vom Gericht berücksichtigt. Fehlt eine wirksame Benennung, wählt das Familiengericht die Person aus, die am besten geeignet ist, für das Kind zu sorgen.
Wie muss eine Sorgerechtsverfügung verfasst werden?
Eine Sorgerechtsverfügung unterliegt denselben Formvorschriften wie ein Testament und muss daher nach den gleichen Regeln verfasst werden, um rechtssicher zu sein. Daher ist die eindeutige Kennzeichnung als Sorgerechtsverfügung erforderlich. Zudem muss eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden. Eine Verfügung, die am Computer getippt, ausgedruckt und unterschrieben wird, erfüllt die Formvorschriften nicht.
Zudem sollten in der Sorgerechtsverfügung sowohl die Wunschperson für die Vormundschaft als auch die betroffenen Kinder eindeutig genannt werden. Ebenso sollte man ausdrücklich fixieren, welche Person als Vormund nicht gewünscht wird.
Wo sollte eine Sorgerechtsverfügung aufbewahrt werden?
Eine Sorgerechtsverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie nach dem Todesfall zuverlässig auffindbar ist, und schnell dem Gericht bekannt wird. Eine amtliche Verwahrung der Verfügung ist kostenpflichtig und beispielsweise beim zuständigen Familiengericht oder bei einem Notar möglich.
Bei einer privaten Aufbewahrung zu Hause sollten Vertrauenspersonen wissen, dass eine letztwillige Verfügung existiert und wo diese zu finden ist. Entscheidend ist, dass das Original im Todesfall verfügbar ist.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht?
Eine Sorgerechtsverfügung greift im Todesfall eines Elternteils oder beider Elternteile, während eine Sorgerechtsvollmacht wirksam wird, wenn Eltern zu Lebzeiten nicht mehr das Sorgerecht ausüben können, zum Beispiel aufgrund von Krankheit. Der Unterschied besteht also darin, unter welchen Umständen das Sorgerecht geregelt wird – im Todesfall oder bei Handlungsunfähigkeit zu Lebzeiten.
Häufig gestellte Fragen
Eine Sorgerechtsverfügung ist eine letztwillige Verfügung, mit der sorgeberechtigte Eltern für ihren Todesfall eine Person als Vormund für ihr minderjähriges Kind benennen oder bestimmte Personen ausschließen können.
Ja, eine selbst erstellte Sorgerechtsverfügung unterliegt den gleichen Formvorschriften wie ein Testament und muss daher handschriftlich verfasst werden. Wird die Verfügung am Computer getippt, ist für ihre Rechtswirksamkeit zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Die von den Eltern benannte Person darf grundsätzlich nicht ohne triftigen Grund übergangen werden. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn die Vormundschaft der benannten Person dem Kindeswohl widersprechen würde.
Nein. Großeltern, andere Verwandte oder Taufpaten erhalten nach dem Tod der Eltern nicht automatisch das Sorgerecht. Ist eine Vormundschaft erforderlich, bestellt das Familiengericht einen Vormund.
Hatten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, erhält der überlebende Elternteil die elterliche Sorge. War der verstorbene Elternteil allein sorgeberechtigt, prüft das Familiengericht, ob das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil übertragen werden kann, ohne dass dies dem Kindeswohl widerspricht.
Vermerk
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