Elke Herrnberger
Geschrieben von: Elke Herrnberger

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei anonymen Beerdigungen handelt es sich häufig um Urnenbeisetzungen.
  • Im Vergleich zu anderen Bestattungsvarianten sind anonyme Bestattungen kostengünstiger.
  • Durch die Anonymisierung der Grabstelle fehlt Angehörigen oft ein konkreter Ort des Gedenkens und der Trauer, der jederzeit besucht werden kann.

Wie setzen sich die Kosten einer anonymen Beerdigung zusammen?

Bei anonymen Bestattungen handelt es sich häufig um anonyme Urnenbeisetzungen. Die Kosten für diese Bestattungsvariante setzen sich grundsätzlich aus den Kosten für die Dienstleistungen des Bestatters, den Kosten für die Einäscherung des Leichnams in einem Krematorium und den Friedhofsgebühren zusammen, die für die Nutzung eines Grabes entrichtet werden müssen.

Welche Kosten entfallen bei einer anonymen Bestattung?

Bei anonymen Bestattungen wird auf die namentliche Kennzeichnung der Grabstelle verzichtet. Daher entfallen die Kosten für einen Grabstein. Zudem sind für anonyme Urnenbeisetzungen in der Regel spezielle Gemeinschaftsgrabfelder vorgesehen, die meist vom Friedhofsträger gepflegt werden. Das bedeutet, dass auch keine Folgekosten für die Grabpflege entstehen.

Kosten im Vergleich zu anderen Bestattungsarten

Sind anonyme Bestattungen besonders günstig?

Prinzipiell lässt sich sagen, dass anonyme Urnenbeisetzungen im Vergleich zu anderen Bestattungsarten kostengünstiger sind. Das liegt daran, dass im Rahmen von anonymen Beisetzungen einige Kostenpunkte wegfallen, etwa die Grabpflegekosten und die Kosten für einen Grabstein. Häufig wird auch auf die Ausrichtung einer Trauerfeier verzichtet, sodass auch dieser Kostenfaktor entfällt. 

Auch wenn anonyme Bestattungen vergleichsweise günstig sind, sollte bei der Entscheidung für diese Bestattungsvariante bedacht werden, dass durch die Anonymität ein zentraler Ort der Trauer fehlt. Oft kann das für trauernde Angehörige zur emotionalen Belastung werden.

Wer trägt die Kosten für eine anonyme Bestattung?

Auch, wenn es um die Kosten einer anonymer Beerdigung geht gilt grundsätzlich, dass die Erben der verstorbenen Person die Bestattungskosten tragen müssen. Dabei handelt es sich häufig um die Angehörigen. Es kann vorkommen, dass die Bestattungskosten nicht durch die Höhe der Erbsumme gedeckt sind und die Beerdigungskosten zudem die finanziellen Möglichkeiten der kostentragungspflichtigen Personen übersteigen. In solchen Fällen kann finanzielle Unterstützung beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Dann ist von einer Sozialbestattung die Rede.

Elke Herrnberger
Artikel geschrieben von: Elke Herrnberger

Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.

Weitere Artikel lesen