- Die Leiche wird in den Leichensack gelegt, der mit einem Laken bedeckt und in die Leichenhalle überführt wird.
- Der Leichensack darf nicht geöffnet werden.
- Beim Umgang mit dem Leichensack sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
- Die Leiche wird in einen einfachen Sarg gelegt, der die in Artikel R 2213-25 des allgemeinen Kodex der örtlichen Behörden definierten Merkmale erfüllt und der Sarg unverzüglich geschlossen wird.
- Es wird keine Thanatopraxie durchgeführt.
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