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Umgang mit den an Coronavirus 2019-nCoV infizierten Verstorbenen in Frankreich – EFFS informiert

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. wurde darüber informiert, dass das französische Gesundheitsministerium einen Bericht für Bestattungsunternehmen zum Umgang mit Verstorbenen herausgegeben hat. Der Präsident des European Federation of Funeral Servicces (EFFS), Guillaume Fontaine, hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

AVIS-Bericht

  • Die Leiche wird in den Leichensack gelegt, der mit einem Laken bedeckt und in die Leichenhalle überführt wird.
  • Der Leichensack darf nicht geöffnet werden.
  • Beim Umgang mit dem Leichensack sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
  • Die Leiche wird in einen einfachen Sarg gelegt, der die in Artikel R 2213-25 des allgemeinen Kodex der örtlichen Behörden definierten Merkmale erfüllt und der Sarg unverzüglich geschlossen wird.
  • Es wird keine Thanatopraxie durchgeführt.
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Ihr Pressekontakt

Elke Herrnberger
herrnberger@@bestatter..de