Coronavirus | Infos für Bestatter

Impfpriorisierung: Bestatter als Personen mit erhöhter Priorität anerkannt

Seit Monaten setzen sich die Verantwortlichen des BDB und die Landesvorsitzenden für eine Impf-Priorisierung der Bestatter ein – gemeinsam auch mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks. Wo es zunächst schien, dass die Bestatterschaft in Vergessenheit geraten ist, dürfen wir uns alle über die entscheidende Wende freuen.

Mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesgesundheitsministeriums (in Kraft ab 08. Februar 2021) zählen Bestatter offiziell zur Gruppe mit explizitem Anspruch auf Schutzimpfung mit erhöhter Priorität: Dazu gehören Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV). Wir sind nunmehr mit der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr, THW, Apotheken, Personal in KITA`S etc. eingestuft.

Wann genau Impf-Angebote ergehen, lässt sich heute noch nicht sagen – wir halten Sie entsprechend auf dem Laufenden.

 

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Ihr Pressekontakt

Elke Herrnberger
herrnberger@@bestatter..de