Mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesgesundheitsministeriums (in Kraft ab 08. Februar 2021) zählen Bestatter offiziell zur Gruppe mit explizitem Anspruch auf Schutzimpfung mit erhöhter Priorität: Dazu gehören Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV). Wir sind nunmehr mit der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr, THW, Apotheken, Personal in KITA`S etc. eingestuft.
Wann genau Impf-Angebote ergehen, lässt sich heute noch nicht sagen – wir halten Sie entsprechend auf dem Laufenden.