Eine qualifizierte Bestatter-Dienstleistung dient dem Schutz der eigenen Mitarbeiter UND dem gesundheitlichen Schutz der Gesellschaft. Die Bestattungsgesetze der Länder sind nicht ohne Grund Gefahrenabwehrrecht. Bestatter haben täglich Kontakt mit verstorbenen Menschen, deren Körperflüssigkeiten und entsprechenden Infektionskrankheiten – bei Exposition u.U. mit tödlichem Ausgang (Bsp. HIV, Hepatitis C, aktuell: Coronavirus 2019-nCoV usw.). Insbesondere bei der Abschiednahme von einem Verstorbenen am geöffneten Sarg durch die Angehörigen ist es unerlässlich, dass der Bestatter seine Tätigkeit nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt hat, um die Übertragung von Infektionskrankheiten etc. zu unterbinden.
In unserem Bestatter-Portal unter www.bestatter.de sind genau diese Qualitäten und Qualifikationen unserer Mitgliedsunternehmen für Angehörige und Kommunen transparent abrufbar: