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Forderungen an Ministerien

Da aufgrund der derzeitigen Situation große Verunsicherung herrscht, fordert der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. von den zuständigen Ministerien eine landeseinheitliche, wenn nicht sogar eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Verstorbenen.

1) Forderung: An Corona Verstorbene müssen in ganz Deutschland einheitlich als infektiös gekennzeichnet sein!
Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die gesamte Prozesskette (Bestatter, Angehörige, Krematorien, Amtsarzt etc.) in Frage gestellt, denn dann können die infektiösen Verstorbenen offen aufgebahrt werden, es kann eine Abschiednahme am offenen Sarg erfolgen und das Ansteckungsrisiko ist erheblich, denn keiner weiß, ob der Verstorbene an Corona verstorben ist..."

"Unsere Empfehlungen sehen wie folgt aus:

Die Verstorbenen sind bei der Abholung (im Regelfall im Krankenhaus) in einer Leichenhülle oder in mit Desinfektionsmittel getränkten Tüchern eingewickelt zu übernehmen. Die Leichenhülle muss von außen desinfiziert werden. Der Leichnam ist in einen Sarg einzubetten, der Sarg ist von außen zu desinfizieren. Sarg und Leichenhülle bleiben bis zur Beisetzung/Kremation verschlossen, offene Aufbahrungen sollten nicht erfolgen. Der Sarg ist mit der Angabe „infektiös“ oder „infektiöser Leichnam“ zu kennzeichnen. Die Bestattungsart der Erdbestattung ist genauso möglich, wie die Feuerbestattung. Hier besteht für die Angehörigen freie Wahl der Bestattungsart. Es gibt diesbezüglich somit keine besonderen Empfehlungen für Verstorbene, die mit dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) infiziert sind.

2) Forderung: Trauerfeiern

Aktuell finden noch Trauerfeiern mit zahlreichen Trauergästen (teilw. über 100 Personen) statt.
Hier sind alte und kranke Menschen unter den Trauergästen und es besteht sehr große Ansteckungsgefahr, weil natürlich Umarmungen erfolgen und Tränen fließen. Hier werden somit unmittelbar Körperflüssigkeiten ausgetauscht.
Die Trauerfeier sollte im privaten Bereich weiter möglich sein, aber es sollten Ihrerseits konkreten Vorgaben erfolgen, wie viele Trauergäste maximal teilnehmen dürfen.

Wir würden folgende Empfehlungen hierzu aussprechen und bitten Sie, dies für Ihr jeweiliges Bundesland zu bestätigen oder aber uns Ihre eigene Regelung mitzuteilen:

Falls möglich, sollte mit den Hinterbliebenen besprochen werden, ob der Kreis der Teilnehmenden nicht klein(er) gehalten werden kann (bis 25 Personen) , um das Risiko der Ansteckung zu verringern. Die Friedhofsverwaltung vor Ort soll ab sofort bei Trauerfeiern (inkl. Mitarbeiter des Bestatters und Träger) Teilnehmerlisten auslegen, in der durch einen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung oder einen Mitarbeiter des Bestatters die Teilnehmer inkl. Kontaktdaten eingetragen werden. Dieses dient der schnelleren Identifikation der Teilnehmer, sollte zu einem späteren Zeitpunkt einer der Teilnehmer als positiv auf Corona getestet werden. Die Teilnehmerlisten werden von der Friedhofsverwaltung verwahrt und nach angemessener Zeit (4 Wochen) vernichtet.

3) Forderung: Das Bestatterhandwerk ist ein systemkritscher Beruf

Hintergrund ist die Tatsache, dass unsere Mitgliedsunternehmen aktuell keine Desinfektionsmittel, Mund-Nasen Schutz, Schutzbrillen und Einweg-Infektionshandschuhe mehr käuflich erwerben können und somit schon jetzt für den täglichen Gebrauch und für den Fall, dass es zu einem Anstieg der Sterbefälle käme, nicht ausreichend Materialien zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus ist auch unser Handwerk vom täglichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig, ohne die das Bestattungswesen nicht gewährleistet werden kann. Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Mütter und Väter, die von den Schul- und Kita-Schließungen unmittelbar betroffen sind. Auch hierzu bitten wir um Aufnahme des Bestatterhandwerks in die Liste der systemrelevanten Einrichtungen im Zusammenhang mit dieser für alle belastenden Situation.

Empfehlung zum Infektionsschutz im Betrieb (Update 16.03.2020)

Die Situation mit dem Coronavirus verschärft sich zusehends. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, soziale Kontakte möglichst zu meiden. Trotzdem sind wir der Meinung, dass wir es ermöglichen sollten, einen Weg zum Abschied für die Familien aufrechtzuhalten. Allerdings müssen wir auch an unseren Selbstschutz denken.

Es geht nicht nur um die hygienische Versorgung der derzeit (16.03.2020, 14:00 Uhr) 16 am Corona-Virus Verstorbenen in Deutschland, sondern auch um die über 900.000 regulären Sterbefälle, um die Sie und alle Kollegen im Bundesgebiet jedes Jahr erfolgreich betreuen.

Nach einigen Gesprächen im Landesvorstand haben wir beschlossen, Ihnen folgende Ideen und Empfehlungen an die Hand zu geben, damit wir alle auch dann noch arbeitsfähig sind und bleiben, wenn sich ein Mitarbeiter infizieren sollte oder in Quarantäne gestellt wird. Vor allen Dingen aber möchten wir Sie und Ihre eigenen Familien damit schützen.

Jeder von uns hat Kinder, ältere oder erkrankte Familienmitglieder. Wir wissen alle noch nicht, wie sich die Infektionswelle entwickelt. Vielleicht wäre es auch nicht nötig, etwas zu verändern, aber nur rechtzeitig macht es Sinn!!

Deshalb bitten wir Sie, folgendes ab sofort ohne Ausnahme zu beachten:

Gespräche und Vorsorgen sollten nur noch in den Geschäftsräumen stattfinden. Bei mehreren Niederlassungen empfiehlt es sich, die Gespräche zentral in einer Niederlassung durchzuführen.

Nur in absoluten Ausnahmefällen darf das Gespräch bei der Familie stattfinden.

Alternativ sollten Sie die Betreuung auch telefonisch oder online anbieten.

Händeschütteln wollen wir weitestgehend vermeiden.  Angehörigen können Sie gut erklären, dass Sie auf diese Weise Infektionswege vermeiden.

Alle Flächen, mit denen Sie oder Ihre Kunden in Kontakt kommen, also unter anderem sämtliche Türklinken, Schiebetüren, Lichtschalter, Besprechungstische, Telefone, Tastaturen, Computermäuse. Tablets, Smartphones, Beratungsmappen usw. sollten mehrfach täglich, bei Publikumsverkehr nach jedem Anlass, gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden.

Idealerweise simulieren Sie zu zweit einen Kundenbesuch (vom Eintreffen auf dem Parkplatz bis zur Verabschiedung inkl. Getränken und Toilettenbesuch) und erstellen eine Liste aller zu reinigenden / desinfizierenden Kontaktflächen. 

Vor und nach Kundenkontakt bitte immer (!) Hände waschen, ansonsten mindestens einmal pro Stunde. Eine ständige Desinfektion ist nicht nötig.

Bitte möglichst papierlos (Whatsapp, E-Mail) arbeiten.  Sämtliche Akten und Dokumente sollten in desinfizierten Mappen übergeben werden.

Urkunden usw. nicht persönlich wegbringen und abgeben, sondern möglichst einwerfen.
Danksagungen bitte telefonisch oder per E-Mail.

Die meisten Standesämter haben den Publikumsverkehr mittlerweile eingeschränkt oder ganz untersagt, bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig, wie Sie Sterbefälle dort melden können. 

Grundsätzlich sollte über einen Schichtbetrieb nachgedacht werden, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voneinander abzusichern. Bei mehreren Niederlassungen sollte das jeweilige Stammpersonal auch in der jeweiligen Niederlassung verbleiben und nicht anderswo „einspringen“.

Die unterschiedlichen Schichtmitarbeiter sollten einander nicht begegnen, das heißt: keiner bleibt länger, kommt früher oder tauscht. Nur so stellen Sie sicher, dass wir weiter arbeiten können und dürfen, falls ein Team in Quarantäne muss.

Idee: ein Team arbeitet von 7:00 bis 12:45, das andere von 13:15 bis 19:00 Uhr. Bitte KEINE Überschneidungen! Sie können die Schichten gerne wöchentlich oder alle zwei Wochen tauschen. Die sollte im Einvernehmen mit den Mitarbeitern festgelegt werden.

Trauerfeiern und Corona-Virus (16.03.2020)

Zurzeit werden Trauerfeiern auf Friedhöfen noch als "private" Veranstaltungen angesehen und unterfallen damit nicht dem generellen Verbot von "öffentlichen" Versammlungen. Vermehrt schließen aber Städte und Kirchengemeinden die Trauerhallen und untersagen Trauerfeiern.

Falls Trauerfeiern noch zugelassen sind, gilt folgende Empfehlung.
Mehrere Städte haben die Kolleginnen und Kollegen vor Ort aber mit unterschiedlichen Handlungsempfehlungen ausgestattet, die sich auf die folgenden Punkte zusammenfassen lassen:

1. Bis auf Weiteres bleiben Trauerfeiern erlaubt; sollte sich die Risikoeinschätzung ändern, können Trauerfeiern aber ebenfalls kurzfristig untersagt werden.

2. Auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme (Umarmungen, Küsse, Händeschütteln) sollte verzichtet werden. 

3. die Sitzplätze für Trauergäste sollten möglicht weit auseinander liegen. 

4. bei "internationalen" Trauerfeiern sollten die aus dem Ausland anreisenden Trauergäste im Vorfeld auf ein mögliches Infektionsrisiko hingewiesen werden und gegebenfalls ermuntert werden, nicht zur Trauerfeier anzureisen. 

5. Verchiedene Städte fordern dazu auf, bei Trauerfeiern eine Teilnehmer- bzw. Kondolenzliste zu führen, damit bei einer späteren Erkrankung eines Teilnehmers der Infektionsweg nachverfolgt werden kann bzw. andere potenziell Betroffene informiert werden können. 

Bitte achten Sie hier auf die Hinweise Ihres Friedhofsträgers! Schließungen der Trauerhallen und/oder Absagen von bereits geplanten Trauerfeiern können jederzeit erfolgen!

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Ihr Pressekontakt

Elke Herrnberger
herrnberger@@bestatter..de