Aktualisierte Hygiene-Hinweise des Robert-Koch-Instituts, Stand 04.03.2020
Das Robert-Koch-Institut hat seine Empfehlungen für Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle für den Umgang mit (lebenden) Coronavirus-Patienten aktualisiert, sie sind hier zu finden:
Empfehlungen des Robert Koch-Institutes
Meldepflicht Coronavirus und zuständiges Gesundheitsamt
Das neuartige Coronavirus ist seit dem 01.02.2020 in die Liste der meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen worden.
Todesfälle von Patienten in Deutschland, die (auch) an dem Coronavirus erkrankt waren, sind derzeit (04.03.2020, 11:15 Uhr) nicht bekannt.
Sollte ein am Coronavirus Erkrankter in Deutschland versterben, sollen die weiteren Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt des Sterbeortes abgestimmt werden. Das zuständige Gesundheitsamt inkl. Kontaktdaten kann in der Datenbank des Robert-Koch-Intituts gefunden werden:
Bei der Rücküberführung eines Verstorbenen aus dem Ausland, insbesondere aus einem der Risikogebiete, gibt es derzeit noch keine Beschränkungen. Zur Risikominimierung und zur besseren Planbarkeit sollte im Zweifelsfall vorher ebenfalls zunächst eine Rücksprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt erfolgen.
Wichtige Informationsquellen zum Coronavirus
Alle unten genannten Quellen werden laufend aktualisiert, es empfiehlt sich daher, regelmäßig nach Änderungen nachzuschauen.
- Die zentrale Anlaufstelle für alle Informationen rund um das Coronavirus ist die Seite des Robert-Koch-Institus. Dort werden alle Empfehlungen und Handlungsanweisungen unter dem Punkt "Prävention und Bekämpfungsmaßnahmen" gesammelt.
- Für den hygienischen Umgang mit Verstorbenen sind die Vorgaben aus der DGUV Information 214-021 "Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen" zu beachten. Die Veröffentlichung kann hier heruntergeladen werden.
- Für den Hygienischen Umgang miteinander im Tagesgeschäft und bei Kundenkontakten gelten die Empfehlungen der BZgA.
Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
- Weiterführende Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Die Hinweise zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) werden ebenfalls laufend aktualisiert und können unter den folgenden Adressen gefunden werden: