Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler/Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender
Die Aufgabe der Berufsschule, allgemeine und fachliche Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der einzelnen Ausbildungsberufe zu vermitteln, stellt die Länder bei Berufen mit geringer Zahl von Auszubildenden (Splitterberufe) vor besondere schulfachliche und schulorganisatorische Probleme.
Fachklassen
Sofern einzelne Länder einen fachlich differenzierten Unterricht nicht sicherstellen können, soll auf der Grundlage der schulrechtlichen Regelungen für die betroffenen Berufsschüler aus diesen Ländern ein Unterrichtsangebot an Berufsschulen mit länderübergreifendem Einzugsbereich eingerichtet werden.
Die aufnehmenden Länder bemühen sich, die erforderlichen Beschulungskapazitäten vorzuhalten.
Die länderübergreifende Beschulung setzt eine angemessene Unterbringung und Betreuung der Schüler voraus.
Die Länder vereinbaren auf der Grundlage ihrer Schulgesetze, das länderübergreifende Unterrichtsangebot nach Maßgabe der nachstehenden Grundsätze zu schaffen.
- Organisation des Berufsschulunterrichts
- Die einzubeziehenden Ausbildungsberufe, die Standorte der Berufsschulen sowie deren Einzugsbereiche werden zwischen den Ländern abgestimmt und in einer Liste vermerkt. Die Liste wird fortgeführt.
- Für den Berufsschulunterricht gilt die Stundenzahl des aufnehmenden Landes. Grundlagen für den berufsbezogenen Unterricht sind die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrpläne. Für die einem Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberufe erfolgt eine länderübergreifende Beschulung grundsätzlich erst in der Fachstufe.
- Der Unterricht wird in Blockform erteilt. Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt in der Regel 34 bis 36 Unterrichtsstunden.
- Zahlung von Schulbeiträgen beim Besuch länderübergreifender Fachklassen
- Die Länder verzichten auf die gegenseitige Erstattung von Schulbeiträgen für die Beschulung von Berufsschülern in Fachklassen mit länderübergreifenden Einzugsbereichen.
- Die den kommunalen und privaten Schulträgern aus der Beschulung der aus anderen Ländern aufgenommenen Schüler erwachsenden Mehraufwendungen an Sach- und Personalkosten werden nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen von dem aufnehmenden Land erstattet.
- Gewährung von Zuschüssen zu den Unterkünfte- und Verpflegungskosten an Berufsschüler beim Besuch länderübergreifender Fachklassen
- Der Zuschuss wird nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen nur gewährt, wenn dem Berufsschüler eine tägliche Fahrt zum Unterrichtsort nicht zugemutet werden kann und deshalb eine auswärtige Unterbringung notwendig ist.
- Der Zuschuss wird auf Antrag des Berufsschülers bzw. seines Erziehungsberechtigten von der zuständigen Behörde des abgebenden Landes gewährt.
- Der Zuschuss zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten richtet sich nach der Zahl der notwendigen Aufenthaltstage für die Dauer des Blockunterrichts.
- Zuschüsse zu den Beförderungs- und Lernmittelkosten
Zuschüsse zu den Beförderungs- und Lernmittelkosten werden den Berufsschülern nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen gewährt. - Bilaterale Regelungen zwischen den Ländern
Die Grundsätze dieser Rahmenvereinbarung sollen auch auf länderübergreifende Fachklassen für solche Ausbildungsberufe angewandt werden, die noch nicht in der Liste enthalten sind.
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.01.1984; Beilage nach dem Stand der 15. Fortschreibung vom 15.05.2003 - gültig ab dem 01.08.2003)
Berufsschulstandorte
Für die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft wurden durch die Kultusministerkonferenz länderübergreifende Fachklassen eingerichtet. Derzeit gibt es bundesweit folgende Berufsschulen:
Staatliche Berufsschule
Bad Kissingen
Seestr. 1
97688 Bad Kissingen
Tel. +49 971 72060
www.bs-kg.de
Bergisches Berufskolleg
Wipperfürth und Wermelskirchen
Zuständiger Fachbereichsleiter:
Herr Helge Strasdat
Kattwinkelstr. 2
42929 Wermelskirchen
Tel. +49 2196 4080
www.berufskolleg-bergisch-land.de
Berufsbildende Schule Springe
Zuständige Fachbereichsleiter:
Herr Christian Vogt
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe
Tel. +49 5041 9510
www.bbs-springe.de