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Kirchliches Bestattungsinstitut: Qualität und Verbraucherschutz müssen gewährleistet sein

Aktuelle Medienberichte rund um die Gründung eines “kirchlichen Bestattungsinstituts” in Heidelberg nimmt der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) zum Anlass, seine Position zu dieser kirchlichen Initiative geordnet darzulegen. Qualifikation, Verbraucherschutz und die kollegiale Zusammenarbeit zwischen Kirche und Bestatterhandwerk stehen im Mittelpunkt.

Die Gründung eines kirchlichen Bestattungsinstituts in Heidelberg wirft Fragen für das Bestatterhandwerk auf. Dabei darf die Debatte nicht darauf reduziert werden, ob ein neuer Wettbewerber in den Markt eintritt. Vielmehr geht es um fachliche Qualitätsstandards, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, faire Wettbewerbsbedingungen und um das seit Langem bestehende partnerschaftliche Verhältnis zwischen Kirchen und Bestatterhandwerk.

Gleiche Qualitätsanforderungen für alle Bestattungsunternehmen
Wer Verstorbene versorgt, Angehörige in einer Ausnahmesituation berät und begleitet und Bestattungen organisiert, übernimmt eine besondere menschliche und fachliche Verantwortung. Handwerkliche Qualifikation und menschliche Eignung sind zur Ausübung des Berufs unabdingbar. Der Bundesverband setzt sich deshalb zeit seines Bestehens für verbindliche Standards ein, denen Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen können. Nur die bundesweit geregelte Ausbildung zur Bestattungsfachkraft und die anschließenden Fortbildungen vermitteln die fachlichen Kenntnisse und persönlichen Kompetenzen, die für diesen sensiblen Beruf erforderlich sind. Das gilt unabhängig von der Trägerschaft eines Unternehmens.

Eine kirchliche Bestattung ist nicht an einen bestimmten Bestatter gebunden
Ein weiterer zentraler Punkt rund um die Gründung in Heidelberg ist die klare Kommunikation im Sinne des Verbraucherschutzes. Die Bezeichnung als „kirchliches Bestattungsinstitut“ darf bei Angehörigen nicht den Eindruck entstehen lassen, dass eine kirchliche Bestattung oder Trauerfeier die Beauftragung dieses Unternehmens voraussetzt.

Faire Wettbewerbsbedingungen müssen gewährleistet sein
Neben Qualität und Verbraucherschutz wirft die besondere Konstruktion eines kirchlich getragenen Bestattungsunternehmens auch wirtschaftliche Fragen auf. Bei einem als gGmbH organisierten Unternehmen können sich aufgrund seiner Struktur und seines gemeinnützigen Zwecks andere wirtschaftliche Voraussetzungen ergeben. Inwiefern das den freien Wettbewerb zwischen Bestattungsunternehmen berührt, ist gegebenenfalls rechtlich zu klären.

Angebot zum Dialog
Gerade weil Kirche und Bestatterhandwerk kollegial zusammenarbeiten, hätte in einem frühzeitigen Dialog gemeinsam besprochen werden können, welches konkrete Ziel das neue Angebot verfolgt – und welchen zusätzlichen Mehrwert es für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft.

Andere Formen der Zusammenarbeit zeigen, dass kirchliche Angebote und das Bestatterhandwerk einander ergänzen: Kirchliche Stellen können Menschen in einem Trauerfall und in der Nachsorge seelsorgerisch begleiten und unterstützen, während die fachlichen und handwerklichen Aufgaben von qualifizierten Bestatterinnen und Bestattern übernommen werden.

Der Bundesverband möchte die nun entstandene Diskussion nicht als Konflikt zwischen Kirche und Bestatterhandwerk verstanden wissen. Beide Seiten verbindet eine besondere Verantwortung gegenüber Verstorbenen und ihren Angehörigen.

Umso wichtiger ist es, offene Fragen gemeinsam zu klären: Welche Qualifikationsstandards gelten? Wie wird die freie Wahl der Verbraucherinnen und Verbraucher transparent kommuniziert? Unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen tritt das Unternehmen am Markt auf? Und welchen zusätzlichen Nutzen bietet das Modell den Menschen in Heidelberg?

Der Bundesverband Deutscher Bestatter steht für einen konstruktiven Austausch mit den Verantwortlichen in Heidelberg und den Kirchen bereit. Ziel muss eine Lösung sein, die fachliche Qualität, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb gewährleistet und dabei die bewährte Zusammenarbeit zwischen Kirche und Bestatterhandwerk berücksichtigt.