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Update: Bestattung und Trauerfeiern in Zeiten der Corona-Krise

Der Bundesverband deutscher Bestatter e.V. steht aktuell in intensivem Kontakt mit den zuständigen Ministerien, um zu einer einheitlichen und eindeutigen Regelung zu kommen. Zur Zeit sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland und in den Kommunen vor Ort noch höchst unterschiedlich. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Risikoeinschätzung für die Bevölkerung in Deutschland am 17.03.2020 von "mäßig" auf "hoch" umgestellt.

Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig! Bestattungen sind ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgenommen. Leider können diese jedoch nur noch unter Berücksichtigung des §11 Abs. 4 CoronaSchVO erfolgen. D.h. bei der Bestattung ist der Kreis der Teilnehmer auf den engsten Familienkreis zu beschränken und die dort genannten hygienischen Mindestanforderungen zu beachten.

Generell gelten derzeit folgende Bestimmungen im Zusammenhang von Beerdigungen und Trauerfeiern:

  • Die beiden Bestattungsarten (Erd- und Feuerbestattung) sind weiterhin frei wählbar und bleiben auch in Zeiten der Krise möglich.
  • Bundesweit sind Beerdigungen und Trauerfeiern aufgrund der Coronakrise nur noch eingeschränkt möglich.
  • Gottesdienste, auch im Zusammenhang von Trauerfeiern, sind untersagt.
  • Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.

Regelungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich Bestattungen und Trauerfeiern

Die Regelungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich Bestattungen und Trauerfeiern fallen teils unterschiedlich aus. Informationen zu den derzeit geltenden Bestimmungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Empfehlungen vom Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

Wir, als der größte Berufsverband der Bestatter in Deutschland, möchten folgende Empfehlungen hierzu aussprechen:

  • Es sollte mit den Hinterbliebenen besprochen werden, den Kreis der Teilnehmenden möglichst klein zu halten (bis max. 10 Personen inkl. Dienstleister vor Ort), um das Risiko der Ansteckung zu verringern.
  • Bei Trauerfeiern sollten vor Ort (inkl. Mitarbeiter des Bestatters und Träger) Teilnehmerlisten ausliegen, in denen durch einen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung oder einen Mitarbeiter des Bestatters die Teilnehmer inkl. Kontaktdaten eingetragen werden. Dieses dient der schnelleren Identifikation der Teilnehmer, sollte zu einem späteren Zeitpunkt einer der Teilnehmer als positiv auf Corona getestet werden. Die Teilnehmerlisten werden von der Friedhofsverwaltung verwahrt und nach angemessener Zeit (4 Wochen) vernichtet.

Für die Zusammenkunft auf derzeit nur im beschränkten Maße möglichen Trauerfeiern möchten wir folgende Empfehlung aussprechen:

  • Auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme (Umarmungen, Küsse, Händeschütteln) verzichten, Abstandsregel beachten mind. 1,5 Meter.
  • Die Sitzplätze für Trauergäste sollten möglichst weit auseinander liegen, Abstandsregel beachten mind. 1,5 Meter.
  • Bei "internationalen und länderübergreifenden" Trauerfeiern sollten die aus dem Ausland/ anderen Bundesländern anreisenden Trauergäste im Vorfeld auf ein mögliches Infektionsrisiko hingewiesen und gebeten werden, nicht zur Trauerfeier anzureisen.
  • Verschiedene Städte fordern dazu auf, bei Trauerfeiern eine Teilnehmer- bzw. Kondolenzliste zu führen, damit bei einer späteren Erkrankung eines Teilnehmers der Infektionsweg nachverfolgt werden kann bzw. andere potenziell Betroffene informiert werden können.

Unsere über 3.100 Mitgliedsunternehmen/mit Filialen 4.500 Bestattungsunternehmen  ( 81% der Bestattungsunternehmen in Deutschland) haben für die trauernden Angehörigen schon heute alternative Angebote. Ein Abschied wird vielfach stark beschränkt sein.

Abschied und Trauer ist aber gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig.

Die Bestattungsunternehmen weisen darauf hin, dass wenigstens der engste Kreis der Familie an einer Trauerfeier vor Ort teilnehmen kann bzw. die Trauerfeier im engsten Familienkreis auf dem Friedhof am Grab (unter freiem Himmel) durchgeführt wird. Gegebenenfalls kann die Trauerfeier auch zeitversetzt und dann in kleineren Gruppen durchgeführt werden.

Folgendes sollte im Einzelfall mit den Angehörigen gemeinsam überlegt werden:

  • Die Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findest zunächst im engsten Kreis statt, die größere Trauerfeier/Gedenkfeier später, wenn die Corona-Krise vorbei ist. Hierauf sollte dann auch schon in Anzeigen und Trauerbriefen hingewiesen werden.
  • Auch Online-Übertragungen der Trauerfeier über das Internet können, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen, eine Alternative sein.
  • Oder man lässt die Trauerfeier als Video aufzeichnen, so dass der Film später, zum Beispiel bei einer Gedenkveranstaltung, gemeinsam angesehen werden kann.

Hinweis: Es sollten die Hinweise der Friedhofsträger vor Ort beachtet werden! Schließungen der Trauerhallen und/oder Absagen von bereits geplanten Trauerfeiern können jederzeit erfolgen!

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Ihr Pressekontakt

Elke Herrnberger
herrnberger@@bestatter..de