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Selbstschutz aus Verantwortung – Empfehlungen für Bestattungsinstitute

Inzwischen sind in allen Bundesländern in Deutschland Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden. Auch wenn das Robert Koch-Institut (RKI) die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell als mäßig einschätzt, gilt eine weltweite Ausbreitung des Erregers als wahrscheinlich.

Arbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht versuchen, mögliche Ansteckungen der Angestellten zu verhindern, so etwa durch entsprechende Aufklärungs-und Hygienemaßnahmen (z.B. anhand der Vorgaben der Gesundheitsämter, des RKI oder der WHO). Dazu gehören auch die Information und die Aufklärung der AN über das Virus, das Risiko einer Ansteckung sowie die erforderlichen Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Ansteckung innerhalb des Unternehmens getroffen werden.

Zum Beispiel auf der Seite Infektionsschutz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie zahlreiche Hinweise zu Hygiene und Verhaltenstipps.

Was können Sie noch konkret in Ihrem Bestattungsinstitut tun um sich, Ihre Angestellten, Besucher und Angehörige zu schützen?

Die Situation mit dem Coronavirus verschärft sich zusehends. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, soziale Kontakte möglichst zu meiden. Trotzdem sind wir der Meinung, dass wir es ermöglichen sollten, einen Weg zum Abschied für die Familien aufrechtzuhalten. Allerdings müssen wir auch an unseren Selbstschutz denken.

Hier unsere Empfehlungen:

  • Bleiben Sie freundlich, aber vermeiden Sie Körperkontakt, kein Händeschütteln. Wenden Sie die bekannten Hygieneregeln an.
  • Idealerweise simulieren Sie zu zweit einen Kundenbesuch, vom Eintreffen auf dem Parkplatz bis zur Verabschiedung inkl. Getränken und Toilettenbesuch, und erstellen eine Liste aller zu desinfizierenden Kontaktflächen – nach jedem Anlass.
  • Beratungsgespräche sollten nur noch im Institut mit ein, maximal zwei Angehörigen stattfinden. Noch besser wären zurzeit fernmündliche oder Chat-Beratungen, auch schriftlich per E-Mail kann man sich austauschen.
  • Bei mehreren Niederlassungen empfiehlt es sich, die Gespräche zentral in einer Niederlassung durchzuführen.
  • Es sollten keine Beratungsgespräche mehr außerhalb eines Instituts stattfinden, auch Hausbesuche sind derzeit nicht empfehlenswert. Dort kann die Hygienesituation nicht kontrolliert werden.
  • Trennen Sie, wenn möglich, die öffentlich genutzten Arbeitsbereiche und die internen Büro- und Arbeitsräume.
  • Arbeiten Sie in Schichten und in Teams, die sich möglichst nicht begegnen sollten. So ist die Versorgung sichergestellt, auch wenn ein Mitarbeiter sich mit dem Virus Sars-CoV-2 angesteckt hat.
  • Bei Niederlassungen sollte das jeweilige Stammpersonal in der jeweiligen Niederlassung verbleiben.
  • Möglichst papierlos (Whatsapp, E-Mail) arbeiten.  Sämtliche Akten und Dokumente sollten in desinfizierten Mappen übergeben werden.
  • Angehörige sollten Unterlagen wie Sterbeurkunden, Stammbücher etc. zugestellt bekommen, Sie sollten sie nicht persönlich abholen.
  • Die meisten Standesämter haben den Publikumsverkehr mittlerweile eingeschränkt oder ganz untersagt, bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig, wie Sie Sterbefälle dort melden können. 

Bundesweit steht noch unsere Forderung im Raum, das Bestatterhandwerk in die Liste der systemrelevanten Einrichtungen aufzunehmen. 

Das Bestatterhandwerk sollte in die Notfallpläne und Bezugslisten der Bundesländer mit aufgenommen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass unsere Mitgliedsunternehmen aktuell so gut wie keine Desinfektionsmittel, Mund-Nasen Schutz, Schutzbrillen und Einweg-Infektionshandschuhe mehr käuflich erwerben können. 

Bevor hier größere Engpässe entstehen, sollten die Bestatter als systemrelevanter Beruf eingestuft werden, wie mittlerweile in Berlin und Baden-Württemberg geschehen.

Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V.

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Ihr Pressekontakt

Elke Herrnberger
herrnberger@@bestatter..de