Novellierung des Bestattungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Nach Rheinland-Pfalz hat auch Sachsen-Anhalt am 11.09.2025 ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet. Damit geht der dortige Landtag auf die religiösen und kulturellen Bedürfnisse von Trauernden ein. Das neue Gesetz ist ein Schritt hin zu einer integrativeren und vielfältigeren Bestattungskultur. Namentlich ist die Erdbestattung in einem Tuch möglich. Dies ist eine wichtige Maßnahme insbesondere für Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens in Sachsen-Anhalt.
Außerdem trifft das Gesetz begrüßenswerte Neuregelungen zur Bestattung von sogenannten Sternenkindern. Für diese wird nun in jedem Fall eine würdevolle Abschiednahme und Beisetzung veranlasst. „Diesen Schritt sehen wir als kulturell wie gesellschaftlich geboten an“, sagt Dr. Simon J. Walter, Kulturbeauftragter des Bundesverbands Deutscher Bestatter.
Eine Neuerung, mit der sich Sachsen-Anhalt zukünftig von fast allen anderen Bundesländern abhebt, ist die nun geschaffene Möglichkeit, bis zu fünf Gramm Asche nach der Kremation zu entnehmen. Damit ist eine würdevolle Nutzung möglich, z. B. zur Fertig von Erinnerungsstücken wie Gedenkschmuck. „Die Frage nach der Herausgabe von kleinen Mengen an Asche für solche Erinnerungsstücke wird in den letzten Jahren immer wieder an Bestatterinnen und Bestatter herangetragen“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands. „Hier zeigen sich neue Bedürfnisse und Wünsche von Trauernden. Wir begrüßen es, dass Sachsen-Anhalt nun einen klaren rechtlichen Rahmen dafür geschaffen hat.“
Angehörige, die sich für eine solche Ascheentnahme interessieren, sollten sich von einer Bestatterin oder einem Bestatter zu den Möglichkeiten und zum genauen Ablauf beraten lassen. Die Fertigung eines Schmuckstücks oder eines anderen Erinnerungsgegenstands kann direkt über das Bestattungsunternehmen veranlasst werden.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war die Landesregierung um eine enge Einbindung der Gewerke bemüht. „Als Bestatterinnung Sachsen-Anhalt waren wir in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Steinmetzen, Floristen und Friedhofsverwaltern“, so Wolfgang Ruland, Obermeister der Bestatterinnung. „Wir sind stolz darauf, dass unsere maßgeblichen Empfehlungen ins neue Bestattungsgesetz eingeflossen sind.
Ein Punkt im Gesetz, der noch weiterer Klärung bedarf, ist die Einführung der zweiten Leichenschau auch bei Erdbestattungen. Hier ist ein hoher logistischer, bürokratischer und finanzieller Aufwand zu erwarten, dessen Auswirkungen noch nicht klar absehbar sind. Der Bundesverband und die Bestatterinnung Sachsen-Anhalt bleiben dazu im Austausch mit der Landesregierung.
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