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Novellierung des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz

© Landtag RLP / T. Silz
© Landtag RLP / T. Silz

Die am 11.09.2025 vom Rheinland-Pfälzischen Landtag beschlossene Neufassung des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz sieht eine Reihe von Änderungen vor, die ein Novum für Bestattungsgesetzgebungen in Deutschland darstellen. Dazu gehören insbesondere neue Möglichkeiten der Beisetzung. So können Totenaschen zukünftig in den Flüssen Rhein, Mosel, Saar und Lahn beigesetzt werden. Hinterbliebene dürfen die Urne mit der Totenasche zuhause aufbewahren – oder die Asche z. B. im heimischen Garten verstreuen. Auch die sog. Diamantbestattung ist nun in Rheinland-Pfalz möglich.

„Dass die Landesregierung in Rheinland-Pfalz nach dem ersten Gesetzesentwurf viele Hinweise des Bestatterhandwerks aufgegriffen und im nun vorliegenden Gesetz umgesetzt hat, freut uns sehr“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. „Gleichzeitig sehen wir noch Klärungsbedarf bei logistischen und handwerklichen Fragen. Dazu werden wir und insbesondere der Bestatterverband Rheinland-Pfalz weiter im Gespräch mit der Landesregierung bleiben.“

Positiv zu bewerten ist, dass die Durchführung der „neuen“ Beisetzungsarten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Maßgeblich sind hier aus unserer Sicht die Festlegung, dass die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben muss – und, dass diese Person zu Lebzeiten eine entsprechende schriftliche Verfügung (sog. „Totenfürsorgeverfügung“) getroffen haben muss. In dieser Verfügung ist auch eine Person zu benennen, die den letzten Willen der Verstorbenen umsetzen soll.

Diese Neuregelung der „Totenfürsorgeverfügung“ bestätigt noch einmal die gewachsene Bedeutung, die einer Bestattungsverfügung und Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten zukommt. Wer eine Bestattung nach seinen individuellen Wünschen planen und absichern möchte, tut dies auf dem besten Weg über einen Vorsorgevertrag mit einer Bestatterin oder einem Bestatter. Für Menschen in Rheinland-Pfalz, die sich für die neuen Beisetzungsarten interessieren, ist dieser Schritt nun noch naheliegender geworden.

Die Auswirkungen des neuen Bestattungsgesetzes auf das Bestattungsverhalten in Rheinland-Pfalz bleiben abzuwarten. Vor Inkrafttreten des Gesetzes sollten im Rahmen der Durchführungsverordnung unbedingt offene praktische Fragen zur Umsetzung der einzelnen Neuerungen geklärt werden. Die Bestatterinnen und Bestatter stehen dazu mit ihrer Expertise bereit.

Pressekontakt (Rheinland-Pfalz): Bestatterverband Rheinland-Pfalz e. V. | Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 690640 | E-Mail: post@@bestatter-rh-pf..de

Pressekontakt (allgemein): Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. | Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 1600810 | E-Mail: presse@@bestatter..de