Bestattungsplaner
Sie möchten sich ein erstes Bild von möglichen Bestattungskosten machen?
Nutzen Sie dafür gerne unseren Bestattungsplaner.
Tod und Trauer sind Grunderfahrungen des menschlichen Lebens. Wer den Tod im eigenen Lebensumfeld erfährt, braucht einfühlsame Wegbegleiter, aber auch die Kompetenz und Qualifikation eines vertrauenswürdigen Bestatters. Mit einem Trauerfall sind viele organisatorische und rechtlich notwendige Schritte verbunden. Der Bundesverband Deutscher Bestatter möchte Ihnen dabei helfen, die Bestattung vorzubereiten sowie Ansprechpartner und konkrete Beratung in der Situation der Trauer zu finden.
Bestattungsvorsorge -
heute schon für Morgen sorgen.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat im Jahre 2004 das Sterbegeld abgeschafft. Das bedeutet, dass die Angehörigen im Todesfall eines geliebten Menschen keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse bekommen. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten für Ihre Bestattungsvorsorge in Form eines Treuhandvertrages oder einer Sterbegeldversicherung. Informieren Sie sich hier oder sprechen Sie mit Ihrem Bestatter vor Ort.
BestattungsvorsorgeSie haben einen akuten Trauerfall?
Hier erfahren Sie alles, was jetzt wichtig ist.
Unsere Bestatter sind für Sie da!
In Ihrer Nähe und rund um die Uhr erreichbar.
In Ihrer Nähe und rund um die Uhr erreichbar.
Häufig gestellte Fragen:
Was kostet eine Bestattung?
Das Angebot eines Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:
- eigene Dienstleistungen und Waren
- weitere Leistungen auf Wunsch der Auftraggeber (Trauerdruck, Blumenschmuck usw.)
- Friedhofsgebühren und sonstige Gebühren/Entgelte (sogenannte durchlaufende Posten)
Bei der Bestattung handelt es sich um eine sehr individuelle und komplexe Dienstleistung, für die eine kompetente und eingehende Beratung nötig ist.
Welche Unterlagen benötigt der Bestatter?
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde/ Familienbuch
- Sterbeurkunde des Partners
- Scheidungsurkunde
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die bestattungspflichtigen Angehörigen sind dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. In den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer wird der Kreis der Bestattungspflichtigen genannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Angehörige auch zwangsläufig für die Bestattungskosten aufkommen müssen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1968 ist eindeutig geregelt, wer die Beerdigungskosten tragen muss. Im Gesetzestext steht geschrieben: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“