Transplantationsgesetz (TPG): Gesetzliche Regelungen für Organ- und Gewebespenden

In Deutschland sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Organ- und Gewebespenden im Transplantationsgesetz verankert. Erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema auf unserer Seite.


Transplantationsgesetz (TPG): Das Wichtigste in Kürze

  • Im Transplantationsgesetz sind alle gesetzlichen Bestimmungen geregelt, die das Thema Organspende betreffen.
  • Der Organhandel ist gesetzlich verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Was ist das Transplantationsgesetz?

Das Transplantationsgesetz, kurz TPG, wird oft auch als Organspende-Gesetz bezeichnet. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich um ein Gesetz, das in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organspende regelt. Dazu gehören Regelungen, die die Spende, Entnahme und Transplantation von Organen sowie Geweben betreffen – ob im Rahmen von postmortalen Organspenden nach dem Tod oder bei Lebendspenden. Dabei basiert das TPG auf einem wichtigen Grundsatz, der sogenannten Entscheidungslösung.

Die Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz

Die Entscheidungslösung gilt seit dem 1. November 2012 und besagt, dass Organspenden nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn verstorbene Spender zu Lebzeiten eine entsprechende Einwilligung erteilt haben. Gibt es keine Einwilligung, obliegt den Angehörigen des Verstorbenen die Entscheidung über eine Organspende.

Wann trat das TPG in Kraft?

In Deutschland werden seit den 1970er-Jahren Organentnahmen und Transplantationen durchgeführt. Dabei regelt seither die DSO (Deutsche Stiftung Organspende) den Ablauf von Organspenden, wobei sie eng mit deutschen Transplantationszentren und der Stiftung Eurotransplant kooperiert. Die Zusammenarbeit dieser Institutionen basiert seit Beginn auf einem internen Kodex für Transplantationen.

Erst 1997 trat das Transplantationsgesetz in Kraft. Die Regelungen des TPG stimmen in vielen Bereichen mit dem internen Transplanationskodex übereinstimmen. Vor diesem Hintergrund lässt sich sagen, dass der Kodex für den Ablauf von Organspenden durch das Inkrafttreten des TPG gesetzlich untermauert wurde.

Wichtige Inhalte des Transplantationsgesetzes

Im Transplantationsgesetz sind zahlreiche Regelungen verankert. Wir haben einige der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Sie zusammengefasst.

Hirntod des Spenders

Im Transplantationsgesetz ist unter anderem geregelt, dass Organe nur dann entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod beim Spender eingetreten ist. Darüber hinaus muss der Verstorbene zu Lebzeiten in eine Organspende eingewilligt haben. Die entsprechenden Bestimmungen sind in § 3 TPG verankert.

Erweiterte Zustimmungslösung für Organspenden

Ob im Rahmen einer Patientenverfügung oder über einen Organspendeausweis – wenn es keine entsprechende Einwilligung gibt, obliegt die Entscheidung über eine Organspende den Angehörigen des Verstorbenen. So ist es in § 4 Abs. 1 TPG geregelt.

Wartelisten für Organspenden

Des Weiteren ist in § 12 Abs. 3 TPG verankert, dass die Vermittlung von Organen auf Basis von Wartelisten zu erfolgen hat. Das bedeutet in der Praxis, dass Transplantationszentren Wartelisten mit Patienten führen müssen, die auf ein geeignetes Spenderorgan warten. Dabei hängt die Reihenfolge der Patienten auf den Listen von medizinischen Kriterien ab. Dazu gehören die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Organspende für Patienten sowie die Erfolgsaussichten für eine Transplantation.

Organhandel und Gewebehandel

Nicht zuletzt wird im Transplantationsgesetz geregelt, dass unter anderem der Organhandel strafrechtlich verfolgt wird. Gemäß § 18 Abs. 1 TPG liegt die Freiheitsstrafe für den Handel mit Organen und Geweben bei bis zu fünf Jahren.

Häufig gestellte Fragen

Was regelt das Transplantationsgesetz?

Im Transplantationsgesetz (TPG) sind alle gesetzlichen Bestimmungen verankert, die unter anderem die Spende sowie die Entnahme und Transplantation von Organen und Geweben betreffen.

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