Bestattungsarten – eine elementare Entscheidung

Die Entscheidung für eine der Bestattungsarten hängt mit den persönlichen Vorstellungen und Überzeugungen zusammen. Wer den Tod zu Lebzeiten tabuisiert, konfrontiert seine Angehörigen nach dem Todesfall mit Entscheidungen, die dann oft in aller Schnelle zu treffen sind.


Der Wunsch nach einer bestimmten Bestattungsart sollte zu Lebzeiten in Form einer letztwilligen Verfügung dokumentiert werden. Fehlt eine entsprechende schriftliche Erklärung, entscheiden die Angehörigen über die Art der Bestattung.

Bestattungsarten: Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten – die Erdbestattung und die Feuerbestattung.
  • Im Rahmen einer Feuerbestattung sind zahlreiche Bestattungsvarianten möglich, unter anderem die Baumbestattung und Seebestattung.

Die Bestattungsarten

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Die Bestattungsarten im Überblick

Erdbestattung und Feuerbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Körper in einem Sarg der Erde übergeben. Während die Unversehrtheit des Körpers im Islam und Judentum nach wie vor zentral ist, sind Erd- und Feuerbestattung im Christentum inzwischen weitgehend gleichbedeutend.

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Feuerbestattung

Die Kremation ist die Voraussetzung für weitere Formen der Bestattung: die Seebeisetzung oder auch die naturnahe Beisetzungsform an den Wurzeln von Bäumen.

Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen in einen Sarg gelegt und im Krematorium eingeäschert. Die Einäscherung wurde bereits im Altertum bei Griechen und Römern praktiziert. Erst seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung zunehmend verbreitet und ist heutzutage der Erdbestattung gleichgestellt. Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt.

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Seebestattung

Bei der Seebestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Spezialurne, die sich im Wasser vollständig auflöst, von einem Schiff aus ins Meer gelassen. Die Angehörigen, die diese Zeremonie auf See begleiten können, erhalten eine Seekarte mit der genauen Angabe des Beisetzungsortes. Es gibt mehrere Beisetzungsgebiete in der Ost- und Nordsee, aber auch im Pazifik, Atlantik oder Mittelmeer.

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Urnenbestattung

Urnenbestattung

Bei der Urnenbeisetzung wird die Asche des Verstorbenen in eine Urne überführt. Diese kann in einem Grab, oder auch in einem Kolumbarium beigesetzt werden.

Enthaltene Leistungen

Sargbestattung

Sargbestattung

Die Sargbestattung ist die Übergabe des Leichnams an die Erde. Der Sarg wird nach einer möglichen Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.

Enthaltene Leistungen

Waldbestattung

Baumbestattung

Bei der Baumbestattung oder auch Waldbestattung wird die Asche des Verstorbenen in der Nähe des Wurzelwerks eines Baumes beigesetzt.

Enthaltene Leistungen

Seebestattung

Seebestattung

Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Spezialurne von einem Schiff aus ins Meer befördert.

Enthaltene Leistungen

Anonyme Urnenbestattung / unbegleiteter Abschied

Wenn ein Verstorbener zu einem nicht bekannten Zeitpunkt, ohne die Begleitung von Angehörigen und ohne namentliche Kennzeichnung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld beigesetzt wird, handelt es sich um eine anonyme Bestattung.

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Sonderformen der Bestattung

Bei besonderen Wünschen, etwa der Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten ist es wichtig, seinen Wunsch rechtzeitig zu Lebzeiten festzuhalten und diesen genau zu bedenken. Auch gesetzliche Bestimmungen in Deutschland sind hierbei zu beachten. Nicht alle angebotenen Bestattungsformen sind letztendlich tragfähig und für einen guten Trauerprozess bei Angehörigen förderlich.

Der Bestatter Ihres Vertrauens berät Sie gerne bei allen Fragen.

Die Feuerbestattung als Grundlage anderer Bestattungsarten

Gesetzliche Fristen – Bestattungsrecht ist Länderrecht

Für eine Erdbestattung müssen grundsätzlich gesetzliche Fristen eingehalten werden. Diese sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern nach den Vorgaben der einzelnen Länder festgesetzt. In einigen Ländern gilt zum Beispiel die Vorgabe, dass Verstorbene innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle oder Kühlkammer überführt werden müssen. Die Beisetzung selbst darf in einigen Bundesländern erst frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden, muss jedoch in der Regel zwischen 4 und 10 Tagen nach Eintritt bzw. Feststellung des Todes durchgeführt werden. Der Bestatter Ihres Vertrauens kennt die für Ihr Bundesland geltenden gesetzlichen Fristen und berät Sie gerne.

Häufig gestellte Fragen

Was gibt es für Bestattungsarten?

Die Bestattungsarten im Überblick

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung

Die Varianten der Feuerbestattung

  • Anonyme Bestattung
  • Baumbestattung
  • Diamantbestattung
  • Luftbestattung
  • Seebestattung
  • Urnenbeisetzung

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In welchem Verhältnis stehen die Bestattungsarten in Deutschland zueinander?

Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten, die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Die Bestattungsarten stehen in Deutschland in folgendem Verhältnis:

Erdbestattungen: 28%
Feuerbestattungen: 72 %

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