Diese Ausnahmeregelung gestattet es Apothekerinnen und Apothekern in öffentlichen Apotheken nun, Händedesinfektionsmittel auch mit sogenanntem Industriealkohol herzustellen und in Verkehr zu bringen.
Bitten wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre Apotheken vor Ort und bitten diese um Belieferung. Da diese Ausnahmeregelung erst kürzlich in Kraft getreten ist, ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit der alternativen Herstellung von Desinfektionsmitteln in öffentlichen Apotheken erst nach Bereitstellung der Grundsubstanzen in wenigen Tagen anläuft.
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