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Bezug von Hand-Desinfektionsmitteln aus lokalen Apotheken

In den letzten Tagen häufen sich die Nachrichten, dass Desinfektionsmittel zur Neige gehen und Lieferungen durch Großhändler ausstehen. Die Ärztekammer Nordrhein weist darauf hin, dass die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 4. März 2020 eine Ausnahmeregelung für die Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung) bekannt gegeben hat.

Diese Ausnahmeregelung gestattet es Apothekerinnen und Apothekern in öffentlichen Apotheken nun, Händedesinfektionsmittel auch mit sogenanntem Industriealkohol herzustellen und in Verkehr zu bringen.

Bitten wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre Apotheken vor Ort und bitten diese um Belieferung. Da diese Ausnahmeregelung erst kürzlich in Kraft getreten ist, ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit der alternativen Herstellung von Desinfektionsmitteln in öffentlichen Apotheken erst nach Bereitstellung der Grundsubstanzen in wenigen Tagen anläuft.

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Ihr Pressekontakt

Elke Herrnberger
herrnberger@@bestatter..de