Bestattung, Vorsorge und Sozialamt
Die Problematik ist nicht neu: Sozialämter greifen bei der Ermittlung des Vermögens von Personen, die einen Antrag auf Sozialhilfe stellen müssen, auf Zahlungen, die für eine Bestattungsvorsorge geleistet wurden, zurück. Dabei kann es sich um Vorauszahlungen für die Bestattung oder um Versicherungsverträge handeln, deren Rückkaufswert zur Deckung des Lebensbedarfs eingesetzt werden soll. Die angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall wird damit bei Sozialschwachen unterlaufen.
Termin: | 30.06.2023 |
Ort: | Düsseldorf Hotel Indigo, Kaiserswerther Str. 20, 40774 Düsseldorf |
Dauer: | 1 Tag |
Uhrzeiten: | Fr.: 9:30 – 15:30 Uhr |
Nr: | 4851 |
Kosten:
228,23 €
für Mitglieder zzgl. MwSt.
339,61 €
für Nichtmitglieder zzgl. MwSt.
Leistungen:
zzgl. Kosten für Tagungsgetränke 3,78 € zzgl. MwSt.
zzgl. Kosten für Mittagsimbiss 12,18 € zzgl. MwSt.
Das Seminar sieht folgende inhaltliche Schwerpunkte vor:
- Bestattungsvorsorgeverträge und deren Behandlung bei Sozialhilfebedürftigkeit
- Heimunterbringungskosten im Verhältnis zu angelegten Geldern zur Bestattungsvorsorge
- Grabpflegevorsorge und deren Behandlung bei Sozialhilfebedürftigkeit Die Bestattung nach dem SGB XII
- Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt bei Sozialhilfebedürftigkeit des Bestattungspflichtigen
Das Seminar setzt sich anhand konkreter Beispielfälle aus der Rechtsprechung mit sozialhilferechtlichen Problemen rund um die Bestattung und Bestattungsvorsorge auseinander. Sinn und Zweck des Seminars ist es, dem Bestatter Hilfestellung und Lösungsansätze bei der Bewältigung sozialhilferechtlicher Probleme zu bieten.