Wie können Sie vorsorgen?
Jeder – vor allem Alleinstehende – kann seine dereinstige Bestattung
durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln. Ein derartiger
Vertrag
hat den Sinn, dass:
- alle Details und Wünsche für eine dereinstige
Bestattung vorab festgelegt werden,
- ein Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und
entsprechend den eigenen Vorstellungen erstellt wird.
Dadurch wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung
der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen.
Sprechen Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauens. Dieser hält für
Sie einen "Ratgeber bei Trauerfällen" bereit, der u.a. Auskunft
gibt über: Versicherungsansprüche, Steuern im Todesfall, Erbschafts-
und Testamentsfragen.
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten Bestatter folgende Alternativen
an:
- eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis
zum Höchstalter von 80 Jahren) über das Kuratorium Deutsche
Bestattungskultur gemeinsam mit der Nürnberger Versicherung
- Bestattungspakete in verschiedenen Ausführungen
- die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über
die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Das Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn
je, da sich der Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung
durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat.
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