Traueranzeige & Todesanzeige

Traueranzeigen müssen sowohl inhaltlichen als auch formalen Kriterien genügen. Darüber hinaus bestimmt die Anzeigengröße einer Traueranzeige maßgeblich den Preis. Daher empfiehlt es sich, beim Aufgeben einer Traueranzeige auf die Länge des gewünschten Textes zu achten.


Wichtiger Hinweis

Die Polizei rät dringend davon ab, in öffentlichen Traueranzeigen, wie zum Beispiel in Zeitungen oder in Online-Portalen, die private Anschrift des Trauerhauses anzugeben.

Was ist eine Traueranzeige?

Eine Traueranzeige in einer Zeitung ist weitaus mehr als eine bloße Information darüber, dass eine Person verstorben ist und wann sie wo beigesetzt wird. Die Traueranzeige ist zugleich eine persönliche Form der Abschiednahme und eine Würdigung des Verstorbenen.

Unterschied zwischen Todesanzeige und Traueranzeige

Wann werden Todesanzeigen und Traueranzeigen aufgegeben?

Oft werden die Begriffe Todesanzeige und Traueranzeige als Synonyme verwendet. Tatsächlich gibt es jedoch einen Unterschied zwischen den Anzeigen. Der Unterschied zwischen Todesanzeigen und Traueranzeigen besteht darin, wann diese aufgegeben werden und welche Informationen sie enthalten.

So werden Todesanzeigen in der Regel kurz nach dem Tod eines Menschen aufgegeben, um über den Ort der Beisetzung und den Zeitpunkt der Trauerfeier zu informieren.

Im Gegensatz dazu werden Traueranzeigen meist erst nach der Beerdigung eines Verstorbenen aufgegeben. Werden diese von den Angehörigen geschaltet, so dienen Traueranzeigen oft als Danksagung für die Anteilnahme der Trauergäste. Eine weitere typische Form der Traueranzeige ist der Nachruf. Nachrufe sind eine besondere Form der Würdigung eines Verstorbenen und werden oft von Freunden, Unternehmen oder Vereinen aufgegeben.

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Traueranzeige beim Bestatter

Viele Bestatter bieten den Trauerdruck heutzutage im eigenen Haus an, wobei Angehörige die Möglichkeit zur individuellen Gestaltung von beispielsweise Traueranzeigen und Trauerkarten haben. Bei außergewöhnlichen Gestaltungswünschen empfiehlt sich ein Probeabdruck. Das gilt nicht nur für Trauerkarten, sondern auch für Traueranzeigen in der Zeitung.

Wann sollte eine Traueranzeige erscheinen?

Es kann vorkommen, dass Angehörige die Beerdigung und Trauerfeier lediglich im engsten Familienkreis ausrichten möchten und die entsprechenden Trauergäste vorab einladen. In solchen Fällen sollten Freunde, Bekannte und Unternehmen darauf achten, Traueranzeigen erst nach der Beisetzung des Verstorbenen aufzugeben. Denn eine zu früh geschaltete Anzeige könnte unter Umständen dazu führen, dass Personen an der Trauerfeier teilnehmen möchten, die nicht zum engsten Familienkreis gehören.

Alle Fragen zu Traueranzeigen beantwortet Ihr Bestatter vor Ort

Inhalte einer Traueranzeige

Checkliste: Was gehört in eine Traueranzeige?

  • Name des Verstorbenen
  • Datum des Todes
  • Foto des Verstorbenen
  • Namen der Angehörigen
  • Anschrift
  • Ort, Datum, Uhrzeit der Trauerfeier
  • Hinweis auf Kranz- und Blumenspenden

Name des Verstorbenen

Beim Aufsetzen von Traueranzeigen sollte auf zu großspurige Worte verzichtet werden, die den wahren Schmerz meistens nicht ausdrücken können.

Natürlich gehört der Name von Verstorbenen in Traueranzeigen. Handelt es sich um eine Verstorbene, sollte der Geburtsname der Frau auf jeden Fall erwähnt werden. Zusätzliche Titel, die zum Namen gehören – etwa ein Doktortitel – können aufgenommen werden. Bei mehreren Titeln, beispielsweise Professor Dr. Dr., können alle Titel aufgeführt werden, ebenso mit Zusätzen wie Dr. jur., Dr. med., Dr. h.c. Auch besondere Ehrungen oder Auszeichnungen können aufgeführt werden, wenn es gewünscht ist. Das kann etwa dann sinnvoll sein, wenn ein Verstorbener zum Beispiel Träger des Bundesverdienstkreuzes war. Manchmal stellt sich die Frage, ob der Beruf des Verstorbenen ebenfalls erwähnt werden soll. Wenn der Beruf zur Persönlichkeit des Verstorbenen gehört hat und diesen mit Stolz erfüllte, dann sollte das erwähnt werden.

Das Datum des Todes

In vielen Todesanzeigen werden Angaben zum Alter oder zum Geburtstag von Verstorbenen gemacht. Ob diese Angaben in einer Todesanzeige aufgenommen werden sollen, kann individuell entschieden werden.

Foto des Verstorbenen

Es sollte sich um ein Porträtfoto handeln, das ausschließlich den Verstorbenen zeigt.

Bei der Auswahl von Fotos für Traueranzeigen sollte darauf geachtet werden, dass es sich nicht um ein Bild handelt, das den Verstorbenen in wesentlich jüngeren Jahren zeigt. Der Verstorbene sollte leicht zu erkennen sein. Es sollte sich zudem um ein Porträtfoto handeln, das ausschließlich den Verstorbenen zeigt. Darüber hinaus empfiehlt sich generell ein Schwarz-Weiß-Abdruck für ein stimmiges Gesamtbild. Bei einer Trauerkarte wird das Foto normalerweise auf die linke innere Seite gedruckt.

Namen der Angehörigen

Im Rahmen von Traueranzeigen ist es üblich, dass meist nur die Namen der engsten Angehörigen erscheinen. Das kann bei Trauerbriefen anders sein. In diesen werden oft auch die Namen von weiteren Angehörigen aufgenommen. Wenn lediglich die Namen der engsten Angehörigen erscheinen, dann wird üblicherweise darauf hingewiesen, dass die Traueranzeige „Im Namen aller Angehörigen“ oder „Im Namen der Hinterbliebenen“ verfasst wurde.

Anschrift

Die letzte Anschrift des Verstorbenen bzw. die Anschrift der Angehörigen.

Ort, Datum, Uhrzeit der Trauerfeier

Wenn es dem Wunsch des Verstorbenen und/oder der Angehörigen entspricht, kann folgender Hinweis in der Traueranzeige aufgenommen werden:
„Die Beerdigung hat im engsten Familienkreis stattgefunden“.
„Die Beerdigung findet im engsten Familienkreis statt“.

Hinweis auf Kranz- und Blumenspenden

In manchen Regionen der Bundesrepublik ist es üblich, wegen der Kranz- und Blumenspenden unter die Anzeige den Namen des Bestattungsunternehmens zu setzen. Dieser Hinweis hilft, dass die Blumenspenden von den Floristen nicht ins Trauerhaus, sondern in das Bestattungsunternehmen gebracht werden, wo sie im Interesse der Angehörigen ordnungsgemäß der späteren Danksagungen wegen registriert werden. Das hilft auch den Angehörigen, da sie nicht nach Erscheinen der Todesnachricht von Floristen oder Bekannten mit telefonischen Nachfragen belastet werden.

Reihenfolge der Angehörigen in einer Traueranzeige

Bei der formalen Gestaltung von Traueranzeigen ist es üblich, dass die Namen der Angehörigen in einer bestimmten Reihenfolge erscheinen. War der Verstorbene verheiratet, tauchen die Namen der Angehörigen in folgender Reihenfolge auf:

  • Name des Ehepartners
  • Namen der Kinder (dem Alter nach mit Schwiegerkindern)
  • Enkel- und Urenkelkinder
  • Namen der evtl. noch lebenden Eltern und Schwiegereltern
  • Namen der Geschwister und Schwäger (dem Alter nach)

Titel der Angehörigen, die zum Namen gehören, zum Beispiel der Doktortitel, können vor den Namen gesetzt werden. Hat nur einer der Ehepartner einen Titel, sollte formuliert werden: „Dr. Bernd Müller und Barbara Müller“ oder „Bernd Müller und Dr. Barbara Müller“. Auf Titel kann in der Zeitungsanzeige oder im Trauerbrief auch verzichtet werden. Der Zusatz des Geburtsnamens ist ebenfalls möglich.

Traueranzeige formulieren

Die richtigen Worte für eine Traueranzeige finden

Beim Aufsetzen einer Traueranzeige sollte auf zu großspurige Worte verzichtet werden, die den wahren Schmerz meistens nicht ausdrücken können. Sachliche Aussagen klingen nicht nur glaubhafter, sondern das Einfache ist oft auch würdiger und angemessener. Wer Wert darauf legt, die Todesursache in der Anzeige oder dem Brief zu verdeutlichen, hat dazu verschiedene Möglichkeiten. Hier einige Beispiele für gebräuchliche Formulierungen:

  • nach kurzer, schwerer Krankheit
  • unerwartet
  • infolge eines Herzinfarktes
  • nach langer, schwerer Krankheit
  • nach langem, mit großer Geduld ertragenem Leiden
  • durch ein tragisches Unglück
  • nach unheilbarer Krankheit

Die klassische Gestaltung einer Traueranzeige

Beispiel für die Gliederung einer Traueranzeige

1. Übergreifende Bemerkung

2. Trauerspruch
3. Symbol
4. Foto des Verstorbenen

5. Einleitungssatz

6. Name
7. Geburtsname
8. Berufsbezeichnung
9. Vereinsmitgliedschaften
10. Besondere Ehrungen
11. Geburts- und Sterbedaten

12. Nachsatz

13. Einleitende Worte für die Aufzählung der Namen der Angehörigen
14. Namen der Angehörigen

15. Traueranschrift

16. Angaben zur Trauerfeier/Messe und Beisetzung

17. Spendenaufruf
18. Dank an Ärzte, Pfleger, Priester
19. Bitte um Absehen von Kondolenz am Grab

Statt besonderer Anzeige

Oft steht über einer Todesanzeige „Statt besonderer Anzeige“. Folgende Gründe sprechen dafür:

  • Die Familie verschickt keine Trauerbriefe und somit ist die Zeitungsanzeige die einzige Bekanntmachung des Todesfalls.
  • Die Familie kennt nicht alle Anschriften der Freunde oder Bekannten des Verstorbenen.

Zu vermeiden ist der Ausdruck „Statt Karten“, da bei einem Todesfall Beileidsbriefe verschickt werden und keine Karten.

Die Bitte um eine Spende

Blumen und Trauerkränze sind ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Verstorbenen und gehören zur Bestattungskultur. Es kommt jedoch vor, dass Verstorbene bereits zu Lebzeiten darum bitten, dass bei der eigenen Beerdigung keine Blumen oder Kränze am Grab niedergelegt werden sollen. Stattdessen wird vermehrt der Wunsch nach einer Spende geäußert. Dieser Wunsch kann explizit in Todesanzeigen zum Ausdruck gebracht werden. Anbei ein paar Formulierungsbeispiele:

  • Wir bitten im Sinne der Verstorbenen um eine Überweisung für ... (Angabe der Institution oder wohltätigen Vereinigung), Sparkasse Musterstadt, Konto-Nr. 1 234, BLZ 567 89.
  • Neben Blumen bitten wir um eine Spende zugunsten behinderter Kinder des Kinderheimes in Musterstadt. Konto-Nr. 23 456 bei der Musterbank, BLZ 100 200 00. Vermerk: Friedrich Mustermann.
  • Auf Wunsch unserer lieben Verstorbenen kann alternativ zu Blumen eine Spende für die ...Blindenmission e.V. auf das Spendenkonto Friedrich Mustermann, Konto-Nr. 12 34 5 678 bei der Sparkasse Musterstadt (BLZ 678 9 10), überwiesen werden.

In Traueranzeigen auf den Verzicht von Beileidsbekundungen hinweisen

In manchen Anzeigen findet sich der Zusatz „Von Beileidsbekundungen am Grabe bitten wir Abstand zu nehmen“. Dieser Bitte sollten Trauergäste aus Gründen der Pietät nachkommen.

Nachrufe von Firmen

Auch Nachrufe von Firmen, Behörden und Vereinen können in den Tageszeitungen veröffentlicht oder als Trauerbrief verschickt werden. Unabhängig vom Absender des Nachrufs sollten bei der Gestaltung folgende formale Aspekte berücksichtigt werden: 

  • Der Name des Verstorbenen ist zu erwähnen.
  • Im Gegensatz zu Familienanzeigen sollte bei einem Firmennachruf das Wort „Herr“ oder „Frau“ vor den Namen gesetzt werden.
  • Das Datum des Todes sollte Bestandteil des Nachrufes sein.
  • Der Name der Firma sollte abschließend genannt werden.
  • Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Firmenname nicht größer gesetzt wird als der Name des Verstorbenen.

Gedenkseiten im Internet

In vielen sozialen Netzwerken gibt es inzwischen digitale Gedenkorte für verstorbene Mitglieder von Communitys oder Interessenplattformen im Internet.

Im Zuge der Digitalisierung und der Nutzung des Internets sind neue Formen der Trauer, des Gedenkens und der Auseinandersetzung mit dem Tod entstanden.

Virtuelle Friedhöfe im Internet

So gibt es unter anderem sogenannte virtuelle Friedhöfe auf Internetplattformen. Die digitalen Trauerorte bieten unabhängig von Ort und Zeit die Möglichkeit, in Gedenken an Verstorbene beispielsweise Texte auf den Gedenkseiten zu verfassen oder als Symbol der Erinnerung virtuelle Kerzen zu entzünden.

QR-Codes auf Grabsteinen

Manchmal findet man QR-Codes auf Grabsteinen, die nach einem Scan mit dem Smartphone direkt zu solchen digitalen Gedenkseiten führen.

Virtuelle Gedenkseiten ergänzen den Trauerprozess

Diese neuen Formen der Trauerkultur sind zum Teil noch ungewohnt. So lässt sich sagen, dass die digitalen Trauerorte sicherlich nicht reale Orte der Trauer ersetzen, die tatsächlich von Angehörigen aufgesucht werden können. Dazu gehört seit jeher der Friedhof als konkreter Ort der Trauer und des Gedenkens an Verstorbene. Doch die digitalen Trauerorte können eine hilfreiche Ergänzung sein, wenn es um die Auseinandersetzung mit der Trauer geht.

Digitaler Nachlass

Zudem hinterlassen immer Menschen nach ihrem Tod digitale Spuren im Internet. Dazu gehören beispielsweise Nutzerprofile in sozialen Netzwerken. Daher stellt sich die Frage, was im Todesfall mit diesem digitalen Nachlass passiert. Inzwischen bieten Bestatter immer häufiger die digitale Nachlassverwaltung als zusätzlichen Service an. Dazu gehört etwa die Abmeldung von Nutzerkonten in Onlineforen, digitalen Shops und sozialen Netzwerken.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Traueranzeige?

Eine Traueranzeige in der Zeitung ist weitaus mehr als die bloße Information darüber, dass eine Person verstorben ist und wann sie wo beigesetzt wird. Die Traueranzeige ist zugleich eine persönliche Form der Abschiednahme und eine Würdigung des Verstorbenen.

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Was kostet eine Todesanzeige in der Zeitung?

Die Kosten für eine Traueranzeige sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem beeinflussen die jeweiligen Preise der Zeitungen und die Länge des Textes die Höhe der Kosten.

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Wie ist eine Todesanzeige aufgebaut?

  • Name des Verstorbenen
  • Datum des Todes (Todestag)
  • Foto des Verstorbenen
  • Namen der Angehörigen
  • Anschrift
  • Ort, Datum, Uhrzeit der Trauerfeier
  • Hinweis auf Kranz- und Blumenspenden

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