Auslandsrückholgarantie
Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur hat für seine Mitglieder
im Jahr 1990 einen Notfall-Service eingerichtet, der rund um die Uhr erreichbar ist und die kostenlose Rückführung im Ausland
verstorbener Mitglieder sicherstellt.
Seit 1999 sind alle Mitglieder des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
über eine Auslandsrückholgarantie abgesichert, d.h.
alle Kunden mit einer Sterbegeldversicherung des Kuratoriums; mit einem so genannten Bestattungspaket oder
mit einem Treuhandvertrag steht diese Leistung ohne zusätzliche
Beiträge zu.
Notfall-Service und Auslandsrückholgarantie
Jeder neu ausgestellten Versicherungs- oder Treuhandpolice liegt ein entsprechendes
Informationsblatt bei. In der Geschäftsstelle in Düsseldorf können
die zuständigen Bestatter für ihre Kunden einen Notfall-/Vorsorge-Ausweis
für so genannte Altverträge anfordern. Ansonsten erhält jeder
Kunde automatisch mit der Police einen Vorsorge-Ausweis. Diesen Ausweis
sollte der Kunde bei Auslandsaufenthalten bei sich führen. Bei einem
Todesfall im Ausland wird der Bestatter entsprechend informiert.
Gegenstand der Auslandsrückholgarantie
Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten der Überführung aus dem Ausland auf dem direkten Weg zum ersten
Bestimmungsort in die Bundesrepublik Deutschland per Kraft- oder Luftfahrzeug. Ein Anspruch besteht nicht, soweit andere Versicherungsverträge bestehen
(z.B. wenn bereits eine Reiseversicherung abgeschlossen wurde).
Versicherungsnehmer ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur.
Abgesicherter Personenkreis
Abgesichert sind alle Mitglieder des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
e.V.
Geltungsbereich
Die Auslandsrückholgarantie gilt weltweit.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Auslandsrückholgarantie sind die Kosten der Überführung
aufgrund eines Todesfalles
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der unmittelbar oder mittelbar durch die aktive Teilnahme an
Kriegsereignissen verursacht wurde; |
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der durch innere Unruhen verursacht wurde, sofern die versicherte
Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; |
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der von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt
wurde (Selbsttötung).
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Ersatzleistungen
Das Kuratorium leistet im Schadensfall die tatsächlich entstandenen
und nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal:
bis EUR 5.200,- für im europäischen Ausland verstorbene Personen
bis EUR 10.300,- für im außereuropäischen Ausland verstorbene
Personen
Soweit es gesetzliche Bestimmungen am Sterbeort der versicherten Person
oder Bestimmungen des überführenden Luftfahrtunternehmens
vorschreiben, sind im Rahmen der genannten Rückholkosten die Kosten
eines Überführungssarges/Zinksarges oder die Einbalsamierung
der verstorbenen Person mit abgedeckt. Die Höchstersatzleistung
je Sterbefall beträgt hierfür anteilig bis EUR 1.100,- für im Ausland verstorbene Personen.
Schadensregulierung
Für die Übernahme der Kosten werden folgende Unterlagen benötigt:
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amtlicher Nachweis über Todeszeitpunkt und Todesort |
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Bestätigung der Todesart durch einen Arzt oder die zuständige Polizeibehörde |
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Mitgliedsbescheinigung durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
e.V. |
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Schriftwechsel/Telefaxe (in Kopie) mit dem Bestatter im Ausland |
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Originalrechnung der Fluglinie oder der Überführungsfirma |
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Bankverbindung des für die Erstattung Berechtigten |
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Es werden 105,- EUR pauschale Kosten ersetzt (ohne Nachweis) |
Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
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