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Auslandsrückholgarantie

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur hat für seine Mitglieder im Jahr 1990 einen Notfall-Service eingerichtet, der rund um die Uhr erreichbar ist und die kostenlose Rückführung im Ausland verstorbener Mitglieder sicherstellt.

Seit 1999 sind alle Mitglieder des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur über eine Auslandsrückholgarantie abgesichert, d.h. alle Kunden mit einer Sterbegeldversicherung des Kuratoriums; mit einem so genannten Bestattungspaket oder mit einem Treuhandvertrag steht diese Leistung ohne zusätzliche Beiträge zu.

Notfall-Service und Auslandsrückholgarantie

Jeder neu ausgestellten Versicherungs- oder Treuhandpolice liegt ein entsprechendes Informationsblatt bei. In der Geschäftsstelle in Düsseldorf können die zuständigen Bestatter für ihre Kunden einen Notfall-/Vorsorge-Ausweis für so genannte Altverträge anfordern. Ansonsten erhält jeder Kunde automatisch mit der Police einen Vorsorge-Ausweis. Diesen Ausweis sollte der Kunde bei Auslandsaufenthalten bei sich führen. Bei einem Todesfall im Ausland wird der Bestatter entsprechend informiert.

Gegenstand der Auslandsrückholgarantie

Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten der Überführung aus dem Ausland auf dem direkten Weg zum ersten Bestimmungsort in die Bundesrepublik Deutschland per Kraft- oder Luftfahrzeug. Ein Anspruch besteht nicht, soweit andere Versicherungsverträge bestehen (z.B. wenn bereits eine Reiseversicherung abgeschlossen wurde). Versicherungsnehmer ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur.

Abgesicherter Personenkreis

Abgesichert sind alle Mitglieder des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.

Geltungsbereich

Die Auslandsrückholgarantie gilt weltweit.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen von der Auslandsrückholgarantie sind die Kosten der Überführung aufgrund eines Todesfalles

- der unmittelbar oder mittelbar durch die aktive Teilnahme an Kriegsereignissen verursacht wurde;
-   der durch innere Unruhen verursacht wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
-   der von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurde (Selbsttötung).

Ersatzleistungen

Das Kuratorium leistet im Schadensfall die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal:
bis EUR 5.200,- für im europäischen Ausland verstorbene Personen
bis EUR 10.300,- für im außereuropäischen Ausland verstorbene Personen

Soweit es gesetzliche Bestimmungen am Sterbeort der versicherten Person oder Bestimmungen des überführenden Luftfahrtunternehmens vorschreiben, sind im Rahmen der genannten Rückholkosten die Kosten eines Überführungssarges/Zinksarges oder die Einbalsamierung der verstorbenen Person mit abgedeckt. Die Höchstersatzleistung je Sterbefall beträgt hierfür anteilig bis EUR 1.100,- für im Ausland verstorbene Personen.

Schadensregulierung

Für die Übernahme der Kosten werden folgende Unterlagen benötigt:

- amtlicher Nachweis über Todeszeitpunkt und Todesort
-   Bestätigung der Todesart durch einen Arzt oder die zuständige Polizeibehörde
-   Mitgliedsbescheinigung durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.
-   Schriftwechsel/Telefaxe (in Kopie) mit dem Bestatter im Ausland
-   Originalrechnung der Fluglinie oder der Überführungsfirma
-   Bankverbindung des für die Erstattung Berechtigten
-   Es werden 105,- EUR pauschale Kosten ersetzt (ohne Nachweis)

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.