Die Ausbildung zum Geprüften Thanatopraktiker / zur Geprüften
Thanatopraktikerin
Für die Ausbildung zum Thanatopraktiker / zur Thanatopraktikerin
ist derzeit das Deutsche Institut für Thanatopraxie GmbH, Düsseldorf
zuständig.
Nachfrage und Ausweitung des Dienstleistungsbereiches erfordern im
verstärkten Maße, den Hinterbliebenen die zeitlich unabhängige
offene Aufbahrung und mithin die thanatopraktische Behandlung anzubieten.
Die Thanatopraxie umfasst sämtliche Tätigkeiten, die notwendig
sind, um sowohl ästhetisch als auch hygienisch eine einwandfreie
Aufbahrung eines Verstorbenen vornehmen zu können. Für Auslandsüberführungen
ist häufig eine thanatopraktische Behandlung zwingend vorgeschrieben.
Neben der offenen Aufbahrung, der rekonstruktiven Arbeiten und der
Behandlung für eine Auslandsüberführung haben sich weitere
Aufgabengebiete gezeigt. So sind 15 Thanatopraktiker spontan im August
1999 – bei dem schweren Erdbeben in der Türkei und später
in Taiwan – zu einem sofortigen Katastropheneinsätzen geflogen.
Ihre Aufgabe lag hier jedoch im Rahmen der Seuchenprävention.
Auch dies ist in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.
Die Ausbildung zum Thanatopraktiker / zur Thanatopraktikerin teilt
sich in einen theoretischen und praktischen Block und schließt
mit der staatlich anerkannten Prüfung „Geprüfte(r)
Thanatopraktiker/in“ ab.
Der Ausbildungskurs umfasst zunächst eine theoretische Ausbildung
in Düsseldorf, bestehend aus vier Wochenblöcken. Die theoretische
Prüfung – schriftlich und mündlich – erfolgt
unmittelbar im Anschluss an den letzten Unterrichtsblock.
Dem theoretischen Teil folgt die praktische Ausbildung. Diese besteht
aus einem mehrwöchigen Auslandspraktikum, welches mittels einer
Unterweisung durch deutsche Tutoren ergänzt wird.
Den Abschluss bildet die praktische Prüfung vor der Handwerkskammer.
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