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Stellenangebot aufgebenWichtige Informationen:
Um die Job-Börse stets aktuell zu halten, bitten wir Sie, Martina Bongartz Bescheid zu geben, sobald Ihre Stellenanzeige oder Ihr -gesuch nicht mehr benötigt wird. Vielen Dank! Nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) müssen Arbeitsplätze diskriminierungsfrei ausgeschrieben werden. Folglich muss eine Stellenausschreibung frei sein von Benachteiligungen aus Gründen (§ 1 AGG)
Verstößt ein Arbeitgeber gegen die Regelungen, macht er sich schadensersatzpflichtig (§ 15 AGG). Hier können Sie den gesamten Gesetzestext ansehen.
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