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Die modulare Ausbildung Geprüfter Bestatter / Geprüfte Bestatterin

Die Ausbildung ist berufsbegleitend konzipiert und findet in zeitlich versetzten Modulen statt. Die sechs Module, die über rund 11 Monate verteilt sind, werden vom Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes – als wirtschaftlichem Träger – angeboten.

Für die Prüfung zum „geprüften Bestatter“ / zur „geprüften Bestatterin“ sind bundesweit vier Handwerkskammern (Berlin, Düsseldorf, Hannover, Würzburg) zuständig. Die besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung „Geprüfter Bestatter“ / „Geprüfte Bestatterin“ sind im Anhang abgedruckt.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine einschlägige Abschlussprüfung und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung als Tischler/in bzw. Bürokaufmann/frau und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit in einem Bestattungsinstitut nachweist. Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.