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Die Qualifizierung zum Bestattermeister / zur Bestattermeisterin

Die „Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe (Bestattermeisterverordnung – BestMstrV)“ ist am 15. September 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBL 2009 Teil I, Nr. 60, S. 30-36) veröffentlicht. Sie trat am 1. Januar 2010 in Kraft. (siehe Bestattermeisterverordnung im PDF-Format).

Damit ist die Ausbildung zum Bestattermeister bundeseinheitlich durch Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft verbindlich geregelt. Sie ergänzt die Verordnung zum Ausbildungsberuf „Bestattungsfachkraft“ und bietet für alle Absolventen der dreijährigen Ausbildung nunmehr eine weitere Qualifikationsperspektive auf Meisterebene.

Die Meisterausbildung ist anspruchsvoll und deckt die Bereiche Bestattung, Kremation und Friedhof umfassend ab. Die Meisterprüfung kann unter Berücksichtigung der erworbenen Vorkenntnisse bei der Prüfung auch von denjenigen absolviert werden, die sich bisher im Fortbildungswege qualifiziert haben. Sie ist deshalb auch von Interesse für Geprüfte Bestatter, Bestattermeister/Funeral Master und Bestattungsfachwirte, für die vom Bundesverband Deutscher Bestatter über den Fachverlag Vorbereitungslehrgänge angeboten werden. Die erworbenen Qualifikationen behalten auch in Zukunft ihre Gültigkeit und sind Ausweis einer qualifizierten Ausbildung im Bestattungsgewerbe.