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zum pietät- und würdevollen Umgang mit dem Verstorbenen |
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zur ehrlichen Achtung aller Rassen, Religionen und Glaubensrichtungen und den daraus resultierenden Sitten und Gebräuchen |
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zu Rücksicht und taktvollem Verhalten gegenüber den Hinterbliebenen |
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zum Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen |
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zum Recht der Hinterbliebenen zur unbeeinflußten, freien Wahl des Bestatters Ihres Vertrauens |
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zur seriösen und kaufmännisch einwandfreien Arbeit |
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zur ständigen Weiterbildung und Verbesserung ihrer thanatopraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten |