Aus- und Fortbildung im Bestattungsgewerbe
Die Ausbildung stellt sich zur Zeit wie folgt dar:

Die Ausbildung zum Bestattermeister (Funeralmaster) setzt die Kenntnisse
der Bestattungsfachkraft oder des Geprüften Bestatters voraus. Die
Spezialisierung zum Thanatopraktiker bedingt die Qualifikation als Geprüfter
Bestatter und/oder als Bestattermeister (Funeralmaster).
Die Ausweitung und die Vereinheitlichung der Ausbildungsinhalte, die Abstimmung
der Ausbildungsinhalte beim „Geprüften Bestatter“ und „Bestattermeister“ sowie
die Ausbildungsgestaltung für die „Bestattungsfachkraft“ bedingen
eine bundeseinheitliche Ausbildung. Seit 2003 hat der Bundesverband
Deutscher Bestatter e.V. die Planung, Organisation und Durchführung
der bundeseinheitlichen Ausbildung übernommen. Eine
bundesweit einheitliche Ausbildung nach den anerkannten Standards
der Ausbildung im
Handwerk gewährleistet
ein einheitliches Berufsbild und eine hohe Qualität der Ausbildung.
|