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AusbildungBestattungsfachkraft Eine neue Zeitrechnung bricht anMit der neuen Ausbildungsordnung zur Bestattungsfachkraft ist im Bestattungsgewerbe eine neue Zeitrechnung angebrochen. Mit der nach einer Erprobungsphase zum 1.8.2007 endgültig in Kraft getretenen Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft haben die Bestattungsunternehmen in Deutschland erstmals eine eigenständige, qualitativ hochwertige, moderne und den gesamten Tätigkeitsbereich des Bestatters umfassende Ausbildungsordnung erhalten. Diese Verordnung steht am Ende einer Entwicklung, die durch das Bestreben gekennzeichnet war, den Berufsnachwuchs gezielt zu fördern und ,Qualität als oberste Maxime in der Aus- und Fortbildung des Bestattungsgewerbes zu definieren. Schlaglichtartig seien hier nur die Fortbildungsregelungen genannt, die in den letzten Jahren initiiert und etabliert wurden: Geprüfte/r Bestatter/in, Bestattermeister/in, Geprüfte/r Thanatopraktiker/in. Mit der Bestattungsfachkraft ist die ,Lücke in der Ausbildungsphase geschlossen, so dass das Bestattungsgewerbe zu Recht und durchaus selbstbewusst darauf hinweisen kann, dass es eine passgenaue und aufeinander aufbauende Aus- und Fortbildungsstruktur geschaffen hat, wie wir sie nur in quantitativ starken Handwerken und wenigen Industrieberufen vorfinden. Rechtliche Voraussetzungen der BetriebeDie (wahrlich nicht einfache) Konzipierung einer Ausbildungsordnung im Konsens der Sozialpartner und in Übereinkunft mit den zuständigen Bundesministerien ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite besteht in der Frage, welche rechtlichen Voraussetzungen Betriebe mitbringen müssen, die in die Ausbildung einsteigen wollen. Grundsätzlich müssen die Unternehmen:
Schließlich gilt es noch die Frage der Zuständigkeit bei
der Eintragung der Lehrverträge zu klären. Wie in analog
gelagerten Fällen bei sog. handwerksähnlichen Gewerben (Bodenleger
oder Kosmetiker) ist die Handwerkskammer mit ihrer Lehrlingsrolle die
zuständige
Stelle für die Ausbildungsverhältnisse
im Bestattungsgewerbe.
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