BDB
Termine Bestattersuche Suchen Sitemap Kontakt Impressum Mitglieder
Trauerfall Vorsorge Shop Trauerkultur News Verband
Ausbildungs-
zentrum Münnerstadt
Berufsbild
Bestattungs-
fachkraft
Geprüfter Bestatter
Bestattermeister
Thanatopraktiker
Geprüfter Kremations-
techniker
Versicherungs-
fachmann
Ausbildereignung (ADA)
Seminare
Job-Börse
FAQs
 

Ausbildung hat Tradition

Die qualitätsorientierte Aus- und Fortbildung im Bestattungsgewerbe hat Tradition. Seit seiner Gründung bzw. der Neugründung in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts haben sich der Bundesverband Deutscher Bestatter und die dazugehörigen Landesfachverbände um eine inhaltliche und geordnete Ausbildung intensiv gekümmert.

Der „fachgeprüfte Bestatter“ war der erste Ausbildungsgang, den der Verband initiiert und zunächst verbandsintern mit einer entsprechenden Prüfung abgeschlossen hat. Um die Neutralität des Prüfungsausschusses zu dokumentieren, war dieser mit Prüfern aus mehreren Landesfachverbänden besetzt.

Einführung der Rechtsvorschriften

Mit der Einführung der „Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildung zum/zur Bestatter/in“ haben sieben Handwerkskammern auf der Grundlage von § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes in Verbindung mit § 91 der Handwerksordnung verbindliche Regelungen erstellt, die die Zulassung und Prüfung betreffen. Ergänzt werden diese Regelungen durch die Fortbildungsprüfungsordnungen zum Bestattermeister und zum Thanatopraktiker.

Hierdurch wurde die Verbandsprüfung durch eine öffentlich-rechtliche Prüfung vor der Handwerkskammer abgelöst, und der Berufsabschluss fand mit einer geschützten Bezeichnung im handwerksähnlichen Gewerbe Anerkennung. Die Zugehörigkeit zum Handwerk bestimmt Qualität und Ausrichtung der Ausbildung.

Mit der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Bestattungsfachkraft vom 3. Juli 2003 sind die gesetzlichen Grundlagen für einen gemeinsamen Ausbildungsberuf von Bestattern und Friedhofsverwaltern geschaffen worden. Erstmals seit 1.8.2003 wird dieser neue Ausbildungsberuf angeboten. Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung nach § 28 Abs. 3 BBiG.

Nach Ablauf der Erprobungsphase ist schließlich zum 1. August 2007 die Verordnung über die > Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft in Kraft getreten (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt > Jahrgang 2007 Teil I Nr. 19).