Ausbildung hat Tradition
Die qualitätsorientierte Aus- und Fortbildung im Bestattungsgewerbe
hat Tradition. Seit seiner Gründung bzw. der Neugründung in den
50er Jahren des 20. Jahrhunderts haben sich der Bundesverband Deutscher Bestatter
und die dazugehörigen Landesfachverbände um eine inhaltliche
und geordnete Ausbildung intensiv gekümmert.
Der „fachgeprüfte Bestatter“ war der erste Ausbildungsgang,
den der Verband initiiert und zunächst verbandsintern mit einer entsprechenden
Prüfung abgeschlossen hat. Um die Neutralität des Prüfungsausschusses
zu dokumentieren, war dieser mit Prüfern aus mehreren Landesfachverbänden
besetzt.
Einführung der Rechtsvorschriften
Mit der Einführung der „Besonderen Rechtsvorschriften für
die Fortbildung zum/zur Bestatter/in“ haben sieben Handwerkskammern
auf der Grundlage von § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes in Verbindung
mit § 91 der Handwerksordnung verbindliche Regelungen erstellt, die
die Zulassung und Prüfung betreffen. Ergänzt werden diese Regelungen
durch die Fortbildungsprüfungsordnungen zum Bestattermeister
und zum Thanatopraktiker.
Hierdurch wurde die Verbandsprüfung durch eine öffentlich-rechtliche
Prüfung vor der Handwerkskammer abgelöst, und der Berufsabschluss fand
mit einer geschützten Bezeichnung im handwerksähnlichen Gewerbe
Anerkennung. Die Zugehörigkeit zum Handwerk bestimmt Qualität
und Ausrichtung der Ausbildung.
Mit der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes
Bestattungsfachkraft vom 3. Juli 2003 sind die gesetzlichen
Grundlagen für einen gemeinsamen Ausbildungsberuf von Bestattern und
Friedhofsverwaltern geschaffen worden. Erstmals seit 1.8.2003
wird dieser neue Ausbildungsberuf
angeboten. Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung nach § 28
Abs. 3 BBiG.
Nach Ablauf der Erprobungsphase ist schließlich zum 1. August 2007 die Verordnung über die > Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft in Kraft getreten (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt > Jahrgang 2007 Teil I Nr. 19).
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