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FAQs

Informationen zum Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft

  • Seit wann wird in der Bestattungsbranche ausgebildet?
    Ausbildungsbeginn war der 01.08.2003.
  • Wie sah die Ausbildung zum Bestatter vorher aus?
    Schon seit der Mitte des 20. Jahrhunderts war es üblich, eine (freiwillige) Ausbildung zu durchlaufen. Diese Ausbildung schloss mit einer Fortbildungsprüfung ab, die seit 1996 von den Handwerkskammern abgenommen wird. Diese Regelung gilt für den Geprüften Bestatter und den Bestattermeister (Funeralmaster) sowie für die Spezialisierung zum Thanatopraktiker.
    Der gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf „Bestattungsfachkraft“ tritt als erste Stufe in der Aus- und Fortbildung nunmehr hinzu.
  • Was steht in den Lehrplänen/Ausbildungsplänen für die angehenden Bestattungsfachkräfte, d.h. was lernen sie genau?
    Laut Ausbildungsrahmenplan:
    1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
    2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
    3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    4. Umweltschutz
    5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
    6. Berufsbezogene Rechtsvorschriften, Normen und technische Unterlagen
    7. Planen von Arbeitsabläufen, Ausführen von Geschäfts- und Verwaltungsvorgängen
    8. Riten und Gebräuche
    9. Handhabung und Wartung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
    10. Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Durchführen warenkundlicher Arbeiten
    11. Bearbeiten von Bestattungsaufträgen
    12. Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen (Grabtechnische Arbeiten, Versorgung von Verstorbenen, Vorbereiten, Organisieren und Durchführungen von Bestattung
    13. Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung
    14. Psychologische Maßnahmen
    15. Bestattungsvorsorge
  • Gibt es so etwas wie das Fach „Psychologie“ in der Berufsschule, um die Auszubildenden auf den Umgang mit dem Thema Tod und Trauer vorzubereiten?
    Ja, laut Ausbildungsrahmenplan gehören folgende psychologische Themenbereiche zum Berufsausbildung:
    1. Personen beraten und betreuen, situationsbezogenes Verhalten und angepasste Gesprächsführung anwenden
    2. Trauerpsychologische Maßnahmen anwenden oder solche Leistungen Dritter vermitteln
    3. Maßnahmen zu psychologischen Verarbeitung beruflicher Eindrücke und Erlebnisse.
    Speziell zu diesem Thema gibt es zusätzlich zum Berufsschulunterricht an der Theo-Remmertz-Akademie eine 14-tägige Überbetriebliche Unterweisung „Trauerpsychologie und Beratungsgespräch“.
  • Welche Voraussetzungen sollten Auszubildende mitbringen?
    Formale Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Ferner sollte Einfühlungsvermögen in die besondere Situation von Trauernden mitgebracht werden.
    Die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft ist anspruchsvoll und umfangreich.
    Eine Altersbeschränkung ist in der Ausbildungsordnung nicht vorgesehen. Dies liegt im Ermessen des Ausbildungsbetriebes.
  • Wie lange dauert die Ausbildung?
    Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Außerdem sind an der Theo-Remmertz-Akademie drei Überbetriebliche Unterweisungen zu folgenden Themen zu absolvieren:
    • Grab- und Friedhofstechnik/Warenkunde
    • Hygienische Versorgung Verstorbener
    • Trauerpsychologie und Beratungsgespräch
  • Wo befinden sich die Berufsschulen?

    Für die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft wurden länderübergreifende Fachklassen eingerichtet. Derzeit gibt es bundesweit folgende Berufsschulen:

    Für das Bundesland NRW:
    Berufskolleg Bergisch Land
    zuständiger Fachbereichleiter:
    Herr Helge Strasdat
    Kattwinkelstr. 2
    42929 Wermelskirchen
    Tel. ++49 (0)2196 / 40 80

    für Bremen und Niedersachsen:
    Berufsbildende Schule Springe
    Frau Ellen Tiedmann
    Paul-Schneider-Weg
    31832 Springe
    Tel.: ++49 (0)5041 / 95 10

    für alle übrigen Bundesländer:
    Staatliche Berufsschule Bad Kissingen
    zuständiger Fachbereichsleiter:
    Herr Klaus Werner
    Seestr. 1
    97688 Bad Kissingen
    Tel. ++49 (0)971 / 72 06-0

  • Wie sehen die Verdienstmöglichkeiten während der Ausbildung aus?
    Die Empfehlung zur Ausbildungsvergütung liegt bei ca.
    400,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
    450,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und
    500,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr (frei vereinbar).
  • Wie sind die Berufschancen (Anstellung, Selbständigkeit)?
    Es bestehen gute Chancen auch für Weiterbildung, da die Branche weitgehend konjunkturunabhängig ist.
  • Gibt es Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung?
    Zum 1.1.2010 ist aufbauend auf die Ausbildung „Bestattungsfachkraft“ die entsprechende Verordnung über die Meisterprüfung in Kraft treten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine Fortbildung zum Thanatopraktiker oder zum „Bestatter im Notfalleinsatz“ zu absolvieren.

Weitere Informationen erhalten Sie über die

THEO-REMMERTZ-AKADIEMIE
Bundesausbildungszentrum der Bestatter
Seminarstraße 8-10
97702 Münnerstadt

Ansprechpartner:

Frau Rosina Eckert
Tel. ++49 (0)9733 / 78 71 10
eckert@[Spam-Schutz!Diesen Text inkl. Klammern entfernen]bestatter.de

Frau Linda Metz
Tel. ++49 (0)9733 / 78 71 11
metz@[Spam-Schutz!Diesen Text inkl. Klammern entfernen]bestatter.de

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